Video Fundstück: Start-Chaos mit Vollkontakt beim Swan Cup in Flensburg

Laute Unmutsäußerungen

[media id=327 width=640 height=360]Die Crash-Szene aus Ungarn hat SR-Leser Friedrich daran erinnert, dass es auch auf deutschen Regattabahnen hin und wieder eng wird. “Zum Thema empfehle ich mal einen Blick in folgendes Video, diesmal mit Ton,” schreibt er. Im August vergangenen Jahres kam es beim Swan Cup in Flensburg zu unangenehmem Vollkontakt.

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Carsten Kemmling

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17 Kommentare zu „Video Fundstück: Start-Chaos mit Vollkontakt beim Swan Cup in Flensburg“

  1. avatar RVK sagt:

    Wenn auch nicht mit ähnlich schlimmen Folgen belastet, erinnere ich mich an eine ähnliche Situation in Flensburg. Damals (ich glaube es war 2006) waren wir in eine Kollision verwickelt, hatten im Zuge dieses Vorfalls protestiert und nach Meinung der Flensburger Jury aber (nach ca. 30 Sekunden) die Protestflagge nicht rechtzeitig gesetzt. Entsprechend wurde der Protest abgelehnt. Trotz Zeugenaussagen und mehreren Hinweisen (unter anderem vom DSV Chef Vermesser) sah sich die Jury nicht fähig diesen Protest erneut zu verhandeln. Seit dem verließ mich in FL nie der Eindruck, dass man sich in Sachen Jury wenigst mögliche Arbeit machen will und lieber Dinge anhand von Formalia abbügelt, als eine transparente Klärung für die Segler zu ermöglichen, aus der alle lernen könnten! Vielleicht ist dieses Bild aber auch zu subjektiv. Gibt es da noch andere Erfahrungen?

  2. avatar Friedrich sagt:

    :-)) Man kann erstaunlicherweise nicht nur am Sart erstaunliche Kettenreaktionen auslösen.

    Und jetzt guckt mal, wie schön und friedlich und fair und unkompliziert dieselbe Regatta auf der anderen Seite der Linie am Pin End begonnen hat und weiterging und dann für die Filmcrew in diesem Falle leider mit einem lauten Knack zuende ging:
    http://www.youtube.com/watch?v=VKTXjNW6RMo
    http://www.youtube.com/watch?v=S46paV0MsUw&feature=related

  3. avatar AST sagt:

    Um ein wenig klärend zu werden. Es gab einen Protest von Audacious 6402 und Inshallah 5370, gegen Ivana S 3222 (segelte über Vinga 6302, baugleich) und gegen Take Five 5553 (filmendes Boot).
    Take Five 5553 bekam DSQ.
    Ivana S wurde freigesprochen, da: ‘ dieses Boot nicht am Protestvorfall beteiligt war’.
    Nach RRS 60.3 a KANN das Schiedsgericht gegen Vinga 6302 protestieren, da die Informationen aus einem gültigen Protest kamen und nach RRS 60.3 a 1 wegen dem Sachschaden und den Verletzungen der Crew. Jedoch hat das Schiedsgericht keinen Anlass gesehen, so schlimm sich das anhört. Auch auf Nachfragen hin sind die Herren in Flensburg von Ihrer Meinung nicht abgewichen.
    Sicherlich liegt hier der Hund begraben, und der schritt zum Kampfsport, wenn Schiedsgerichte soetwas nicht zum Anlass für eine Verhandlung ansehen, wie auch immer diese ausgehen mag.
    Die Verhandlung fand natürlich nach Ende der Protestfrist statt.

    • als Beteiligter: dieser Crash war massiv und hat Personen- sowie auch bei uns (Inschallah) erheblichen Sachschaden verursacht (über 15.000 €). Die Vinga als Hauptverursacherin ist von achtern in eine sich schließende Lücke zwischen Audacious und Inschallah gefahren. Dadurch wurde das Heck der Audacious nach Lee gedrückt, Audacious wurde “gewendet” und hat Inschallah gleich mitgewendet. Beide Schiffe lagen manövrierunfähig mit stb Bug quer zur Startline, als die NV Hamburg und weitere Schiffe mit Wegerecht aus der 2. Reihe auf uns zukamen. In diesem Chaos haben wir uns versehentlich das falsche (Schwester-) Schiff, die Ivana S anstelle der Vinga gemerkt und versehentlich gegen Ivana protestiert, die identisch aussehen. Dieser Fehler stellte sich in der Protestverhandlung durch das Video heraus, welches von der Take Five auf einem iPad vorgelegt wurde. Wie oben geschildert, hat die Jury/Veranstalter einen Protest gegen Vinga trotz dieser neuen Faken abgelehnt und einen neuen Protest wg. Verstreichen der Protestfrist ebenfalls zurückgewiesen. Späterer Kommentar: “Ich hatte im übrigen den Eindruck, dass unsere Jury schon sehr vergrätzt war, dass 2 gestandene Steuerleute nicht in der Lage waren, gegen das richtige Schiff zu protestieren und insoweit würden sie jeder Berufungsverhandlung mit einer sehr großen Gelassenheit entgegen sehen”

      Ich bin der Auffassung, dass der Veranstalter bei einem derart massiven Crash mit Verletzungen und einem gesamt Sachschaden sicher > 30.000 € die Verpflichtung hat, unabhängig von Wettfahrtregeln bestmöglich die Fakten zu klären, was am besten in einer Protestverhandlung gelingt. Ohne dieses Video und unserer Expedition Trackeraufzeichnung hätten wir keine Chance gehabt, den Sachverhalt jemals wieder zu rekonstruieren und unsere Ansprüche durchzusetzen. Und dieses Kapitel würde hier noch einen neuen netten Thread erzeugen.

  4. avatar Wilfried sagt:

    hast recht afterguard. Aber ich kenne kein Luvboot das freiwillig luvt solange im das Boot in Lee nicht auf die Pelle rückt und erst recht nicht bei solchen Freizeitregatten. Da werden zwar einige protestieren aber für die gróße Masse sind diese Regatten nette Events und keine beinharten Wettkämpfe und demtentsprechend ist die Regelkenntnis und- anwendung.

  5. avatar John sagt:

    Hätte er nicht noch “Mast querab” rufen müssen? 🙂

    (Das habe ich letztens tatsächlich auf der Bahn gehört…)

  6. avatar bowman sagt:

    Seh’ ich nicht ganz so. Zunächst mal musste sich B die ganze Zeit freihalten. Das hat B schon anfangs nicht getan. Zwischen B und A ist noch ein Schiff (kommt bei 00:06 ins Bild (Schiff C)), das A auch schon runtergedrückt hat und weswegen B abfallen musste. Mal abgesehen davon, dass sich A die ganze Zeit von C und B, mit denen es überlappt, nicht freihält, musste A zumindest dann, als es das Startschiff passiert hatte (mal unterstellt, das war der Grund, warum C vorher nicht anluven konnte, oder Angst davor hatte) anluven, um sich freizuhalten, statt weiter die Linie runterzufahren.

    Das Crewmitglied mit der “1” auf dem Rücken zeigt es bei 00:13 ganz klar wo es für B nur hingehen kann: nach Luv zur Linie. Hätte B hier geluvt, hätte A wahrscheinlich nicht weiter abfallen müssen, und es wäre gar nicht zur Kollision mit GER 5402 (unmittelbar in Lee von B) gekommen.

    • avatar bowman sagt:

      Sorry, da sind die Buchstaben fürchterlich durcheinandergeraten – hier noch mal N E U :

      Seh’ ich nicht ganz so. Zunächst mal musste sich A die ganze Zeit freihalten. Das hat A schon anfangs nicht getan. Zwischen A und B ist noch ein Schiff (kommt bei 00:06 ins Bild (Schiff C)), das A auch schon runtergedrückt hat und weswegen B abfallen musste. Mal abgesehen davon, dass sich A die ganze Zeit von C und B, mit denen es überlappt, nicht freihält, musste A zumindest dann, als es das Startschiff passiert hatte (mal unterstellt, das war der Grund, warum A vorher nicht anluven konnte, oder Angst davor hatte) anluven, um sich freizuhalten, statt weiter die Linie runterzufahren.

      Das Crewmitglied mit der “1″ auf dem Rücken zeigt es bei 00:13 ganz klar wo es für A nur hingehen kann: nach Luv zur Linie. Hätte A hier geluvt, hätte B wahrscheinlich nicht weiter abfallen müssen, und es wäre gar nicht zur Kollision mit GER 5402 (unmittelbar in Lee von B) gekommen

      • avatar Peter sagt:

        ich sehe nicht, dass C von A runtergedrückt wurde. ich versteh zwar auch nicht, warum A nicht direkt höher rangegangen ist (das macht ja aus regattasicht gar keinen sinn), aber die eiserne Grundregel heißt doch dass das wegerechtsboot seinen kurs bis zum manöver des letzten augenblicks beibehalten muss. und genau das macht B eben nicht, sondern bringt das blaue boot durch sein zögerliches abfallen erst mit in das kuddelmuddel. wenn schon ausweichen, dann richtig.

        • avatar Afterguard sagt:

          Diese “eiserne Grundregel” und auch “Manöver des letzten Augenblicks” u.ä. hast Du vielleicht aus der KVR oder ähnlichen Schiffahrtsregeln. Mit Regattasegeln hat das aber nichts zu tun, hier gelten in erster Linie die WR. Die kennen keine Kurshaltepflicht! Allerdings schränken sie u.U. Kursänderungen ein z.B. Regel 16. Also: Begriffe nud Regeln nach WR verwenden und nicht irgendwelche Ausweichregel-Legenden.

          @John: Der Formfeher bestand darin, dass beim Protest irrtümlich eine falsche Segelnummer genannt wurde und der Protest daurch zurückgewiesen wurde.

        • avatar Wilfried sagt:

          Ne, C hat A runtergedrückt. Aber solange A keinen raum verlangt ist das in der Situation normal. Wenn A kommentarlos abfällt kann er sich hinterher nicht beschweren. Das niemand anluvt liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie zu hoch und zu früht sind und dadurch von den Schiffen in Lee am Startschiff abgestreift würden. Das ist das was ich meinte. Wer in der Stellung ist kann eben nicht aus der ersten Reihe starten. Wenn er es doch versucht kracht es. das betrifft alle Schiffe die dort von Rechts kommen. Derjenige der Glück hat ist nach Bowmans Nomenklatur C. Durch den Crash hat er plötzlich den freien Weg zur Linie, startet gut und wendet gleich rechts raus. Ohne Crash hätte es für ihn auch eine Notbremse oder einen Crash gegeben.

          • avatar Afterguard sagt:

            eine weitere Regel-Legende!
            Ein Wegerechtsboot muss niemals Raum verlangen, sondern das oder die anderen Boote haben sich frei zu halten. Tun sie das nicht kann das Wegerechtsboot protestieren und das einzige was es tatsächlich rufen muss ist “Protest”.
            Ansonsten hast Du Recht, die luvwärtigen Schiffe dürfen sich nicht reindrängen, sie hätten, als sie ihr schlechtes Timing erkannt haben, abdrehen müssen!!
            A fällt ab, um eine Kollision mit C und B zu vermeiden und kommt dadurch seiner Pflicht nach Regel 14 nach.

  7. avatar John sagt:

    Wenn man sich das blaue Boot hinterher angeguckt hat, dann waren das mehr als ein paar Schrammen. Zumal es auch noch angeblich einen Personenschaden mit Krankenhausbesuch gab.

    Mich würden aber die Gründe für einen Formfehler interessieren. Formfehler bedeutet ja, dass zwar ein Protest eingereicht, dieser aber vor Sachverhaltsfeststellung abgewiesen wurde.

    Setzen der roten Flagge und Rufen des Wortest “Protest” kann es ja nicht gewesen sein (R61.1 (a) (3) – Brauch nicht gerufen/gesetzt werden bei Schaden und Verletzung und Erkennbarkeit für alle Beteiligte)

    • avatar UpandDown sagt:

      Der Formfehler war das gegen die falsche Swan (Schwesterschiff) protestiert wurde. In dem Gewühl hat mann nicht auf die Nummer sondern nur aufs Schiff geachtet… Leider fuhren jedoch 2. Swan 391 darum. Als dann klar war das gegen das Falsche Schiff protestiert wurde war die Protestzeit abgelaufen…

  8. avatar Wilfried sagt:

    Für mich die typische Situation wo die Jungs sich viel zulange auf das Rechthaben kaprizieren und nicht sehen, dass die Situation ohne Ramming abgeht und man erstmal den für sich verbleibenden besten Sart segelt.
    ich teile die Meinung von Peter, dass die Swan zu Anfang klar voraus ist und kein Problem besteht. Das Boot in Luv der Filmcrew segelt mit dichten Schoten auf die Startlinie zu. Das Filmboot könnte weiterfahren oder Luven um die Kollision zu verhindern, will das aber nicht weil es dann nicht in die Startlinie kommt. Also wird mit dichten Schoten abgefallen, so dass das vordere Boot nicht freikommt. Bislang gibt es ja auch keine Berührung. Jetzt verpennt die Filmcrew allerdings völlig, dass von Lee die Boote die die Anlagelinie richtig eingeschätzt haben mit dichten Schoten ankommen. Viel zu spät wird wenigstens die Fockschot losgeworfen- mit weiterem Abfallen hätte der Crash vermieden werden können und nach den Regeln auch müssen. die Swan vorne luvt an bis in den Wind um die Kollision zu vermeiden. Das hätte auch geklappt wenn das Filmboot nicht das Heck des anderen gerammt hätte und es damit durch den Windgedreht hätte.
    Letzendlich entsteht so ein Kuddelmuddel immer wenn die Leuten meinen sich von Luv in die Linie drängeln zu können und das Loch plötzlich zu klein wird aber niemand abdrehen will. Bei vernünftigem Segeln hätte der Crash bis zum Schluss verhindert werden können, somit hätte man zumindestens auch das Filmboot seitens der Wettfahrtleitung disqualifizieren müssen, da es eine Sache ist eine Wegerechtsverletzung zu begehen, aber eine völlig andere daraus eine Crash mit einem vorher Unbeteiligten zu machen.

  9. avatar Peter sagt:

    hehe. okay dann stoßen wir mal die Diskussion an 🙂 Nach zehnmaligem Gucken sieht es für mich so aus als hätte der Skipper der tief fahrenden Yacht (Schiff A) angepeilt vor dem Schiff, auf dem die Kamera steht (Schiff B), durchzugehen. Wahrscheinlich hätte das sogar geklappt, wenn der Rudergänger von Schiff B nicht abgefallen wäre. Damit hat er seine Kurshaltepflicht verletzt. Oder?

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