Geisterfahrer: Der VO65 Racer Vestas Wind wird vor Cuxhaven auffällig

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9 Kommentare zu „Geisterfahrer: Der VO65 Racer Vestas Wind wird vor Cuxhaven auffällig“

  1. avatar Insider sagt:

    Arbeite bei der holländischen Küstenwache und der springende Punkt worum es hier geht, ist dass eine potenziell gefährliche Situation entsteht. Alles was innerhalb von 1 nm kommt ist für so einen Riesen eine potenziell gefährliche Situation. Wie nah Vestas dran war kann man nur genau wissen, wenn man die Radarbilder zurück guckt und Messungen auf dem Schirm macht. Cuxhaven traffic wird diese Möglichkeit haben und der Funk wird auch aufgenommen. (Diese Daten werden langfristig bewahrt.)
    Fakt ist auch, dass es unverantwortliches Verhalten von Vestas bestätigt wurde, sobald sich der Lotse gezwungen fühlte ihn zu rufen. Cuxhaven traffic wird auch direkt eins ihrer Radarschirme eingezoomt haben auf diese Situation, denn so machen wir das hier auch. Was passiert nämlich wenn Vestas ein Problem hat und nicht mehr vorwärts kommt? Dann hat der Lotse ein ordentliches Problem, denn seine Möglichkeiten sind viel begrenzter als ein agiler Segler, der nur ein paar Meter tief steckt. Wenn Vestas nah genug dran war, hat der Lotse im schlimmsten Fall überhaupt keine Möglichkeiten mehr und kann er schon mal Bremen Rescue auf Kanal 16 bescheid geben.

    Hier in den Niederlanden muss man sich einfach im klaren darüber sein, dass jeder offizielle Kanal mitgehört wird und dass man sich selber hören kann auf Scannerwebseiten. Und wir haben auch ein Gesetz wo drin steht, dass es nicht erlaubt ist. Aber Theorie und Praxis sind oft genug zwei verschiedene paar Schuhe.

  2. avatar Max sagt:

    Es gibt aber auch so etwas wie Pressefreiheit und öffentliches Interesse. Glaubt mir, das war keine alltägliche Situation, und ich dachte es wäre vielleicht interessant mitzubekommen was hier in der Gegend auf dem Wasser so abgeht..

    Wenns euch nicht interessiert, weiter scrollen! – jemandem auf die Schuhe treten wollte ich nicht 😉

  3. avatar Wilfried sagt:

    hoffentlich haben die obigen Spezialisten kein Funkzeugnis. Dann wüssten sie nämlich wofür das Fernmeldegeheimnis gilt und welche Inhalte davon betroffen sind.

    Vor Cuxhaven gibt es nebenbei auch kein Verkehrstrennungsgebiet.

    Ich kann auch aus den Bildern nichts erkennen was nicht im täglichen/wochenendlichen Verkehr auf der Elbe nicht dauernd passiert. Also nach etwas Engem gefährlichen sieht es gar nicht aus und daraus eine Querverbindung zu verantwortunslosem Handeln und parallelen zur Strandung zu ziehen ist einfach eine Frechheit. Typisches Deutsches Oberlehrergehabe. Aber gegen das Fernmeldegeheimnis verstossen trotz Funkzeugnis ts,ts,ts…

    • avatar big BEN64 sagt:

      Vor Cux gibt es kein VTG, soviel ist sicher richtig. Aber es gilt eventuell die Seessschiffahrtssraßenordnung?

      Dem Artikel zufolge fuhr VESTAS innerhalb des Tonnenstrichs, also im Fahrwasser. Und es vermittelt sich der Eindruck, dass dies auf der falschen Fahrwasserseite geschah. Klingelt da was bei Dir? MIr ist die Elbe ebenfalls gut bekannt – auch, dass man den Nahbereich dort ein wenig flexibel definieren muss. Aber dass man auf der Nord fährt, wenn man eigentlich auf der Süd fahren müsste, wäre mir neu.

  4. avatar §§-Reite sagt:

    Das Fernmeldegeheimnis ist aus dem GG abzuleiten. Grundrechtsverpflichtet ist aber niemand der Kanal 16 hört sondern staatliche Institutionen. Umgesetzt ansonsten in § 206 StGB und § 88 TKG. Beidesmal ist Adressat nicht jedermann sondern die Anbieter der Telekommunikation und ihre Mitarbeiter.

    • avatar Axel sagt:

      Das TKG endet aber nicht bei § 88. Nachrichten, die man unbeabsichtigt hört, dürfen anderen nicht mitgeteilt werden. Wer das SRC sein eigen nennt, hat es mal gelernt.
      § 89
      Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

      Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

  5. avatar Kluchschieter sagt:

    Fernmeldegeheimnis? Frag mal BND und NSA…

    Aber mal im Ernst: Interessante Frage. Kanal 16 kann ja eh jeder hören. Wie verhält es sich hier? Weiss da einer Bescheid?

    • avatar Axel sagt:

      Es gibt kein Recht im Unrecht, Nur weil die Amis nicht belangt werden, habe ich nicht das Recht, deine Telefonate abzuhören und in deiner Post zu schnüffeln.

  6. avatar Axel sagt:

    Hat der Autor Kenntnis davon, dass es ein Fernmeldegeheimnis gibt?

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