Chartern und Corona: Mittelmeer-Charter ist juristisch keine Pauschalreise

Es bleibt ein ungutes Gefühl…

Nach dem überraschenden Urteil zum Kündigungsrecht für einen Yacht-Charter-Vertrag trotz Corona-Reisewarnung analysiert der auf Fälle im maritimen Bereich spezialisierte Hamburger Jurist Ole Hecht die Situation für SR.

Charterflotte in Palermo. © Argos

Mit der Entscheidung des Landgericht München vom 23.11.21- Az: 15 O 13263/20 ist das erste Urteil zu der Kündigung von Charterverträgen in der Corona-Pandemie veröffentlich worden. Trotz wohl zutreffender Begründung bleibt ein ungutes Gefühl.

Das Gericht räumt zunächst mit einem weitverbreiteten Missverständnis auf. Es ist nicht jede „Reise“ aufgrund einer Reisewarnung kündbar, wobei das Missverständnis eher den Begriff der Reise betrifft.

Zwar wird eine Mittelmeercharter gemeinhin als Urlaub betrachtet, doch deckt sich ein Urlaub nicht mit dem juristischen Begriff der Reise- genauer der Pauschalreise im Sinne von § 651a BGB. Denn eine bei einer Reisewarnung nach § 651h BGB kündbare Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen.

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