SR-Interview: BVWW für neue Regeln zur Sportboot-Entsorgung – Hilft Registrierungspflicht?

„Entsorgung schon im Kaufvertrag regeln“

Was tun mit Schrottbooten? Karsten Stahlhut, Geschäftsführer des Bundesverbands Wassersportwirtschaft, wünscht sich eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote und eine geregelte Entsorgung

Dieser Jollenkreuzer blockiert wenigstens keinen Liegeplatz © Jan Maas

Herr Stahlhut, vernachlässigte Sportboote kennen wahrscheinlich alle im Wassersport. Haben Sie einen Überblick, wie viele ungenutzte Sportboote es in Deutschland ungefähr gibt?

Karsten Stahlhut: Das wäre schön. Aber da fängt das Problem schon an. Denn dadurch, dass es keine Bootsregistrierung gibt, wissen wir auch nicht, wie viele ungenutzte Boote es tatsächlich gibt. Wir gehen davon aus, dass jedes Jahr etwa 3000 Boote entsorgt werden müssten, die ihr Lebenszeitende erreicht haben und für die es keine Nutzer mehr gibt. Das ist aber nur eine Annahme, die wir nicht bestätigen können.

Wenn ein Auto am Straßenrand vergammelt, ist leicht zu ermitteln, wem es gehört. Würde eine Registrierungspflicht für Sportboote helfen?

Karsten Stahlhut: Ja, eine Registrierungspflicht wäre hilfreich, weil man dann genau zuordnen könnte, wer der Eigentümer eines Bootes ist. Man könnte ihn anschreiben, gegebenenfalls auch verwarnen. Im Moment wissen wir gar nicht, ob die Eigentümer noch leben. Wir gehen davon aus, dass das oftmals nicht der Fall ist und dass die Nachfahren vielleicht gar nicht wissen, dass ihr Vater oder Großvater in irgendeiner Scheune noch ein Boot stehen hat.

Entsorgung fremden Eigentums

Was ist, wenn bekannt ist, wem das Boot gehört, der Eigner aber nicht in der Lage ist, es zu entsorgen. Was für Möglichkeiten hätte man als Verein oder Marinabetreiber?

Karsten Stahlhut: Die Möglichkeiten sind sehr eingeschränkt. Sie können nicht einfach ein Boot entsorgen, dass seit zwei Jahren nicht mehr bewegt worden ist. Erstens würden die Kosten bei Ihnen hängenbleiben. Zweitens können Sie nicht fremdes Eigentum entsorgen. Von daher sind Ihnen da die Hände gebunden. Sie können nur den Besitzer auffordern, sein Boot selbst zu entsorgen oder zu verkaufen.

Vernachlässigte Fahrräder im öffentlichen Raum werden nach einer Aufforderung und einer Frist vom Ordnungsamt entsorgt. Warum geht man bei Sportbooten nicht so vor?

Karsten Stahlhut: Wenn der Staat als Ordnungsbehörde im öffentlichen Raum eingreift, liegt die Sache anders. Aber als Betreiber eines Hafens oder einer Steganlage können Sie nicht das Eigentum von fremden Menschen entsorgen. Wenn das so wäre, würde es diese Probleme gar nicht geben. Egal, mit wem man spricht, man findet in jeder Marina mindestens zwei oder drei Boote, die das genau betrifft.

BVWW-Geschäftsführer Karsten Stahlhut auf einem Überführungstörn © BVWW

Der Löwenanteil der Sportboote wird aus Duroplasten gebaut. Sprich: Abgesehen von Einzelteilen ist der eigentliche Bootsrumpf sehr oft nicht recyclingfähig. Für wie zukunftsfähig halten Sie diese Bauweise, wenn Sie auf die Bilanz von fünf Jahrzehnten GFK-Bootsbau zurückblicken?

Karsten Stahlhut: Unsere Vision

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