Corona: Regatten gehen wieder an den Start – Interpretation der Verordnung nicht ohne Tücken

Schwieriger Kurs durch die Paragraphen

Regattasegeln in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich wieder erlaubt. Nach Auffassung der Kanzlei Brink&Partner (yacht-recht.de) in Flensburg gilt das auch für Crew-Segeln mit bis zu zehn Akteuren an Bord.

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2 Kommentare zu „Corona: Regatten gehen wieder an den Start – Interpretation der Verordnung nicht ohne Tücken“

  1. Dampfplauderer sagt:

    Wenn ich das schon wieder lese: “nach seiner Interpretation…”hätte, müsste, sollte, könnte…dann kann ich auch den Dackel von meinem Nachbarn fragen, was er dazu meint!

    der Artikel ist doch nichts weiter als kostenlose Werbung für die beiden Anwälte…

  2. Rolf Albert sagt:

    Hm, also, die Verordnung in Sachsen gefällt mir am besten. Kurz, bündig, viele Dinge wieder erlaubt, Insbesondere Segeln und Regatten segeln. Prostitutionsbetriebe und -Veranstaltungen ( hä, was´n das ?) dagegegen werden mit Zuchthaus bestraft. 😉

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