Neue Corona-Regeln: Vereinsleben in Bayern ab 8. Juni wieder möglich

Den Club mit neuem Leben füllen

Bayerische Segler waren lange Zeit in Deutschland am stärksten betroffen von den Corona-Beschränkungen. Aber nächster Woche treten im Süden nun neue Regeln in Kraft, die den Sport wieder ermöglichen.

Segeln auf dem Starnberger See vor dem Bayerischen Yacht-Club wie mit diesem Schmuckstück wird wieder einfacher. © BYC

Die aktuell beschlossenen Lockerungen der Bayerischen Landesregierung erleichtern auch das Leben für die Segler. Der Bayerische Seglerverband (BSV) informiert: “Ab dem 8. Juni 2020 wird das Vereinsleben im Segelsport wieder in vollem Umfang möglich sein, so lange einige grundsätzliche Regeln beachtet werden.”

Unter Beibehalten des Abstandsgebotes von 1,5 Metern und der Kontaktbeschränkung (Haushaltszugehörigkeit und/oder direkte Verwandtschaft) sowie maximaler Versammlungskapazitäten – Innenraum 50 Teilnehmer, draußen 100 –  sei es nun möglich,
das Vereinsgrundstücke wieder vollumfänglich zu nutzen, den Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen im Freien wieder aufzunehmen und Wettkämpfe zu veranstalten.

Daraus ergibt sich aber wohl auch, dass Zweimann-Crews nur dann erlaubt sind, wenn die Segler zu einem Haushalt gehören oder direkt verwandt. Denn ansonsten ist der Abstand von 1,5 Metern auf einem Segelboot kaum zu wahren.

Mit den Beschränkungen leben

Ob diese Regel so strikt gehandhabt wird, muss sich wohl noch ergeben. Der BSV kündigt an, in dieser Woche genauere Empfehlungen für Regatta-Veranstalter zu erarbeiten, die in die Ausschreibungen und Segelanweisungen aufgenommen werden können.

Dabei geht es um die Pflicht, per Onlineplattforum zu melden oder auch Steuermannsbesprechungen oder Preisverteilungen virtuell stattfinden zu lassen. Gesellige Veranstaltungen dürften erst einmal kaum möglich sein.

Weiter heißt es in der BSV-Mitteilung: “Das Wichtigste ist: Wir können wieder aufs Wasser und unseren Sport ausüben. Dennoch müssen wir weiter mit den Beschränkungen leben, die die Pandemie mit sich bringt. Jetzt gilt es, den Clubbetrieb und das Clubleben unter diesen Vorzeichen mit neuem Leben zu erfüllen. Der Bayerische Seglerverband wird Sie weiterhin nach Kräften unterstützen, dass die Vereine kreative und funktionierende Lösungen finden.”

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Carsten Kemmling

Der Mann von der vordersten Front. Mehr zu ihm findest Du hier.

Ein Kommentar „Neue Corona-Regeln: Vereinsleben in Bayern ab 8. Juni wieder möglich“

  1. avatar Rolf Thoma sagt:

    Das ist leider eher Wunschdenken. Der Mindestabstand gilt bisher weiterhin für alle Personen außerhalb des eigenen Hausstands. Damit sind nur Trainingsgruppen mit Einhandbooten und Freizeitsegeln mit dem eigenen Hausstand möglich.

    Da der Mindestabstand auch beim Auf- und Abbau, an der Slipanlage und auf dem Steg gilt, Umkleiden und Duschen weiter geschlossen sind und weil die Vereinsgelände weiterhin nicht für gesellige Treffen sondern lediglich zur Ausübung des Sports geöffnet werden dürfen, kann man keinesfalls von einem „Vereinsleben in vollem Umfang“ sprechen.

    Solange die Regelung zum Mindestabstand nicht gelockert wird, kann es auch keine Regatten geben. Wettfahrtleitung, Tonnenleger und Schiedsrichter müssten jeweils aus einem Hausstand sein oder auf sehr großen Motorbooten sitzen. Außerdem sind DLRG und Wasserwacht weiterhin nur mit einer Notbesetzung einsatzbereit.

    Schade, dass der BSV mit seinen Meldungen falsche Hoffnungen bei allen Segler/innen weckt und dann die konkrete Umsetzung und die Verantwortung den einzelnen Vereinsvorständen überlässt. Die müssen ihren Mitgliedern jetzt erklären, dass es leider vorerst doch kein normales Vereinsleben gibt.

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