Unfall: Fahrgastschiff schiebt Segelyacht über die Spree

Auf die Hörner genommen

In Berliner Gewässern ist es zu einem Unfall zwischen einem Fahrgastschiff und einer Segelyacht gekommen. Der Segler hängt dauerhaft vor dem Bug, ohne dass die Fahrt sichtbar abgestoppt wird.

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Carsten Kemmling

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24 Kommentare zu „Unfall: Fahrgastschiff schiebt Segelyacht über die Spree“

  1. avatar Kai - Uwe Dröge - Buscher sagt:

    Hallo Ihr Super schlauen Wassersportler.
    Zuerst eine Frage Vorweg : Habt ihr in Eure Freizeit nichts besseres vor wie anderen mit Euren Gefährlichen Halbwissen auf den Sack zu gehen? Was hat ein Wendegetriebe mit der Sache zu tun? Die meisten Fahrgastschiffe in Berlin haben Schottel Antriebe! Kurshaltepflicht ? Es heist in der Schifffahrt das man KURS UND GESCHWINDIGKEIT beibehalten soll. Im Allgemeinen würde ich Euch allen RATEN regelmäßig in die Binstro zu lesen lernen und danach zu Leben.

  2. avatar Alexander Bohrer sagt:

    Hier wurde bereits soviel Blödsinn geschrieben, das ich ein paar Fakten zu Klarstellung nennen möchte:

    Erstens: Auf der Spree gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), nachlesbar im Kapitel 21, § 21.01 Anwendungsbereich.

    Zweitens: Die BinSchStrO regelt was ein Kleinfahrzeug und was en Fahrzeug ist, nachlesbar im § 1.01 Begriffsbestimmungen:

    In dieser Verordnung gelten als:
    1. “Fahrzeug”:
    ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;

    14. Kleinfahrzeug”:
    ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen
    a) ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,

    b) ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
    c) eine Fähre
    d) ein Schubleichter sowie
    e) ein schwimmendes Gerät;

    15. Fahrzeug unter Segel”:
    ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb;

    16: “Fahrgastschiff”:
    ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist; ein Fahrgastschiff im Sinne dieser Verordnung ist auch ein Fahrgastboot;

    Damit dürfte klar sein, das ein Fahrgastschiff ein Fahrzeug und kein Kleinfahrzeug ist.
    Wie sich Kleinfahrzeugen gegen über der Fahrzeugen (der Fahrgastschiffahrt) zu verhalten haben regelt der § 6.02.

    § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

    1. Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss

    a) einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen,

    b) allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.

    Ein Kleinfahrzeug oder ein Verband im Sinne des Satzes 1 kann nicht verlangen, dass ein Fahrzeug ihm ausweicht. Sofern aus nautischen Gründen die Fahrregel des Satzes 1 Buchstabe a nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug oder der ausweichpflichtige Verband rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es oder er ausweichen will.

    Unbeschadet der §§ 1.04, 1.06 und 6.20 darf ein Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb oder ein Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 vor einem Badeufer oder einem Zeltplatz sowie in der Nähe von einem erkennbar ausgelegten Angel- oder sonstigen Fischereifanggerät nur so schnell fahren, dass seine Steuerfähigkeit gewahrt bleibt.
    Jedes behindernde oder belästigende Umfahren eines anderen Fahrzeugs oder eines Kleinfahrzeugs oder das Umherfahren in der Nähe eines Fischereifanggerätes ist verboten.
    Beim Vorbeifahren an einer Person muss der Abstand so groß sein, dass sie durch Wellenschlag oder Sogwirkung nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird.

    Und wie sich die Kleinfahrzeuge unternander zu Verhalten haben, regelt § 6.02a.

    § 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

    1. Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen.

    2. Ein Kleinfahrzeug, das weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fährt, muss einem unter Segel fahrenden Kleinfahrzeug ausweichen.

    3. Ein Kleinfahrzeug, das nach Nummer 1 oder 2 ausweichpflichtig ist, muss beim Begegnen seinen Kurs rechtzeitig nach Steuerbord richten. Sofern diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will. Außerdem kann das nach Satz 1 oder 2 beabsichtigte Ausweichen durch das Geben der in § 4.02 Nummer 2 vorgesehenen Schallzeichen angezeigt werden.

    4. Zwei Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:

    a) wenn sie sich auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, muss jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, dass es an der Backbordseite des anderen vorbeifährt;

    b) wenn sich ihre Kurse kreuzen, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; die §§ 6.13, 6.14 und 6.16 werden dadurch nicht berührt.

    Satz 1 gilt auch für zwei Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht unter Segel fahren. Nummer 3 Satz 3 gilt entsprechend.

    5. Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:

    a) wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;

    b) wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvseitige Fahrzeug dem leeseitigen Fahrzeug ausweichen;

    c) wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen.

    Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug überholt ein anderes unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug auf der Luvseite. Luvseite ist diejenige Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüber liegt. Nummer 3 Satz 3 gilt entsprechend.

    6. Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

    7. Die Nummern 1 bis 6 gelten hinsichtlich eines Verbandes im Sinne des § 6.02 Nummer 1 Satz 1 entsprechend.

  3. avatar Peter sagt:

    also ich komme von der richtigen Seefahrt ( auf Schiffen bis 210 Meter Länge lange her , habe aber natürlich alle Scheine .Zum Thema : Wer glaubt ,das Berufschiffe ,egal ob Tanker , Fahrgastschiffe ,Trowler, Schleppkahn ,Fähre enen Segler auswichen muss ,der irrt ! wo steht das geschrieben ? Wir reden hier von Berufsschifffahrt ,die A wegen der Masse ( Bremsweg ) B in der Betonnung bleiben müssen ,wegen Tiefgang und Speedreduzierung lässt das Schiff ausbrechen ,Trotzdem gelten für alle die Kollosionverhütungs Regeln auch auf Binnen , Ausweichen jeder nach Steuerbord und mit meinem kleinen Kajüter mit Motor weiche ich einen Segler natürlich aus ,wenn Achtern vorbei ,wieder auf Kurs ,notfalls mit Reduzierung der Geschwindigkeit .Was ist dabei ,da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone . Und leider ja ,so westlicher der Törn nach Berlin ,so unfreundlicher die ” Seeleute ” darum nur noch Macpom da passt alles

  4. avatar Matthias sagt:

    Schon sehr bemerkenswert und traurig, wie viele Sportbootführer sich hier einbilden, sie hätten im Binnenrevier Vorfahrt vor der Berufsschifffahrt.

  5. avatar Jörg sagt:

    Schon mal versucht hinter einem Segler durchzufahren? Ist ganz einfach und tut nicht weh. Meist muss der MoBo Scipper dazu gar nix machen… nur Kurs halten.

  6. avatar Carsten sagt:

    Guten Morgen
    Mit den Segelbooten ist es wie mit den Fahrradfahrern in Kreuzberg oder Friedrichshain nur bekloppte Idioten die keine Rücksicht nehmen!

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  7. avatar Logan sagt:

    Nach Binnenschiffahrtsstraßenordnung heißt es nicht Vorfahrt, sondern KurshaltePFLICHTIG. Das Schiff ist also VERPFLICHTET, seinen Kurs zu halten.
    Und nein, Berufsschifffahrt hat keinen Vorrang. Als Motorboote müssen sie Seglern ausweichen.
    Es entspricht zwar den Regeln der Höflichkeit und des gesunden Verstandes, sie nicht dazu zu zwingen, aber das ändert nichts an der Rechtslage. Und Segler ohne Wind KÖNNEN NICHT AUSWEICHEN.

    Sicher muss man den Einzelfall bewerten, aber bei Flaute ist die Gefahr auch für den Berufsschiffer früh zu erkennen. So schnell ist der Segler ja nicht.

    Im übrigen stimme ich als Segler dir aber zu. Der Standesdünkel der Segler gegenüber den Motorbootfahrern (bin denen viele früher auch Segler waren) ist schon armselig.
    Wir sollten uns als unseresgleichen erkennen und mit Respekt behandeln, denn wir haben mehr gemeinsam als uns trennt.

    • avatar Afterguard sagt:

      Bullshit – Sportboote sind in der Regel Kleinfahrzeuge. Diese müssen anderen Fahrzeugen ausweichen, insbesondere Fahrgastschiffen, die für mehr als 12 Personen zugelassen sind.
      Lies bitte mal die BinnSchStrO vollständig durch oder zumindest die Begriffsbestimmung §1.01 und die Fahrregeln § 6.02

  8. avatar anton büchl sagt:

    da lob ich mir die allgemeine fairness auf dem bay.meer (chiemsee).als langjähriger segler noch nie probleme mit der fahrgastschifffahrt gehabt.
    da haben die beteiligten halt noch hirn, welches auch eingesetzt wird.

    • avatar Rania sagt:

      sorry aufm Chiemsee ist kaum Wind und im Sommer kann man die Fraueninsel zu Fuss erreichen, weil man über die Segler rüber steigen kann. Wir hatten da auch mal ein Segelboot liegen und ohne Flautenschieber geht oft gar nichts. Ich glaub ein richtiger Segler lacht sich tot über den Chiemsee, aber stimmt es geht dafür sehr gesittet zu

  9. avatar Doris Schmidt sagt:

    Guten Abend liebe Sportboot-, Segefreunde und liebe Berufsschiffer!
    2009 durch meinen Partner auf dem Wasser gelandet, sind wir bereits seit 2011 mit einem alten, knapp 19m langem, ehemaligen Fahrgastschiff, unterwegs.
    Nach der neuen Führerscheinregel 20m fahren zu dürfen und damit unseres auch alleine, habe ich mich entschlossen selbst einen Führerschein zu machen.
    Eines der ersten Dinge, die ich aber bereits vorher gelernt habe ist, dass
    BERUFSSCHIFFAHRT IMMER VORFAHRT hat,
    also z. B. auch Fahrgastschiffe, ebenso Paddler, teilweise Segler unter Segel u.a.
    Aus eigener Erfahrung mit unserem Schiff, weiß ich um unseren Bremsweg, bzw. unsere kaum vorhandene, spontane Wendigkeit, spätestens nachdem uns bereits vor ca 5 Jahren der Führer eines Segelschiffes, auf dem Wannsee aufs Korn nahm und wüst beschimpfte, wir sollten doch mit unserem “Dreckkahn” verschwinden (nur am Rande: wir fuhren am rechten, äußersten Rand der Fahrinne und das Segelschiff kam von Backbord…!!!)
    Mein Partner hat alles versucht, was unser Schiff hergab, zu unternehmen, aber wie gesagt
    sind wir nicht gerade wendig, unsere Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt, wo erlaubt, gerade mal ca. 12 kmh, und wir haben trotzdem einen langen Bremsweg.
    In einem Kommentar hieß es, Berufschiffe hätten schließlich ein “Wendegetriebe”.
    Das haben alle mit Motor betriebenen Schiffe, deren Motor vorwärts und rückwärts fahren können!!!
    In den letzten Jahren ist im Alltag der Umgang miteinander tatsächlich leider sehr viel schroffer geworden, nicht nur auf dem Wasser, aber eines sollte uns doch alle antreiben, die Liebe zum Wasser.
    Warum klappt denn das Miteinander besonders auf Berliner Gewässern nicht, kaum in Brandenburg gelandet aber sehr gut?
    Oder, wie in einem anderen Kommentar geschrieben, tatsächlich bereits im ehemaligen Ost-Berlin.
    Und wenn eines der Crew Mitglieder tatsächlich, “Wir hatten doch Vorfahrt.” gesagt hat, kann dies auch aus Verzweiflung geschehen sein.
    Menschen reagieren in solchen Ausnahmesituationen nicht logisch, eher geschockt und niemand überfährt absichtlich einen oder mehrere Menschen und riskiert deren Tod, einfach zum Vergnügen.
    Ich empfinde es als Unverschämtheit und unverantwortlich der Mannschaft des Fahrgastschiffes gegenüber, eine Absicht zu unterstellen und so zu tun als hätten diese das Ganze abwenden können.
    62m müssen auf dem Wasser erst einmal gestoppt werden!
    Und 62m lassen sich auch nicht Schlangengleich um ein Hindernis herumwinden.
    Ganz zu schweigen davon, wenn das Fahrgastschiffe schnelle Bewegungen hätte tun können, hätte das Segelschiff auch sehr leicht unter das Berufsschiff geraten können.
    Lasst uns doch alle einfach mal versuchen, vernünftig, menschlich und vor allen Dingen umsichtig miteinander umzugehen, das könnte einiges erleichtern.

  10. avatar Frank Fitzner sagt:

    Na ja, wenn man mal auf den Wannsee schaut, sind da zeitweise so viele Segler unterwegs, dass man glaubt, trockenen Fußes von einem Ufer zum anderen gelangen zu können. Klar, dass in diesem Magazin hauptsächlich segelnde Leser vertreten sind, die auf die böse Berufsschifffahrt -und auf die Motorboot fahrende Gilde sowieso- schimpfen. Wenn es nach denen geht sollte jeder, der kein Segler ist, im Zick Zack Kurs über die Gewässer fahren, so wie es die Segler von den Sportbootfahren erwarten und auch erzwingen. Und wenn das nicht, wie gewünscht vom Sportbootfahrer umgesetzt wird, blöcken die Segler aus ihren Booten ‘wir haben Vorfahrt’. In den (West)Berliner Gewässern -speziell Berliner Unterhavel- führen die Segler schon fast einen elitären Krieg gegen die Sportbootfahrer mit ihrer eingebauten Vorfahrt, selbst wenn sie unter Maschine fahren. Dieses Verhältnis ist in den Ostberliner Gewässern weitaus entspannter, da grüßt man sich sogar untereinander.
    Und was die Lichterfelde betrifft, wurde dem Schiffsführer keine Schuld gegeben, ebenso wie bei einem Unfall eines FGS mit einem Segler, der in der Saatwinkler Enge einen Zusammenstoss verursacht hat. Unfassbar an einer solchen engen, unübersichtlichen Stelle mit regelmäßigem FGS-Verkehr überhaupt zu segeln. Da ist für die Pötte weder Platz zum Ausweichen noch zum Anhalten.
    Es gibt zahllose Fälle wo Segler mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Wasser Beinahe-Unfälle verursachen, auch mit denen, wo sie eigentlich ausweichpflichtig sind, nämlich den Ruderern und Paddlern, davon kann ich persönlich ein Lied – ein ganzes Liederbuch singen.
    Das klappt aber leider nicht bei der Berufsschifffahrt, wird aber trotzdem gern immer wieder versucht. Die halten einen klaren Kurs, der für jeden Segler bereits von weitem klar ersichtlich ist. Man stelle sich mal vor, dass die Berufsschiffe keine Vorfahrt hätte und vor jedem Segler rumeiern müßte – das wäre Anarchie.

  11. avatar Heinz Ney sagt:

    Damit hat der “Drachentöter”, die LICHTERFELDE, einen “würdigen” Nachfolger …

  12. avatar Zerberus sagt:

    Moin,ja das ist wieder Typisch Berufsschifffahr eingebaute Vorfahrt,aber dem ist nicht so die Regeln sind klar geordnet und einem Segelboot ist generell auszuweichen da es immer im Manöver eingeschränkt ist. Und das was ich im Video gesehen habe ist der Hammer keine Reaktion auf zustoppen unglaublich der Schiffsführer sollte sofort entlassen und vor Geticht gestell werden.

    • avatar Mike Ebert sagt:

      Erzähl mir nichts über Segler, wenn einer versucht die Vorfahrt zu erzwingen sind die es. Das geht teilweise soweit das sie motorboote in extrem nahen Uferbereich drücken nur um nicht das Ruder bewegen zu müssen.

      • avatar Logan sagt:

        Nach Binnenschiffahrtsstraßenordnung heißt es nicht Vorfahrt, sondern KurshaltePFLICHTIG. Das Schiff ist also VERPFLICHTET, seinen Kurs zu halten.
        Und nein, Berufsschifffahrt hat keinen Vorrang. Als Motorboote müssen sie Seglern ausweichen.
        Es entspricht zwar den Regeln der Höflichkeit und des gesunden Verstandes, sie nicht dazu zu zwingen, aber das ändert nichts an der Rechtslage. Und Segler ohne Wind KÖNNEN NICHT AUSWEICHEN.

        • avatar Logan sagt:

          Ich korrigiere. In Binnengewässern hat Berufsschifffahrt Kurshaltepflicht. Hier gibt es einen Unterschied zu See. (Wobei niemand ernsthaft versuchen sollte, einen Tanker zum ausweichen zu zwingen).

    • avatar Thomas Wieseke sagt:

      Auch du bitte nochmal die BinschStrO lesen und eine glatte 6 für dich.

      Genau deswegen passieren Unfälle, weil unwissende Windfahrer denke, alle müssen Platz machen.

      Es gibt eine Kurshaltepflicht, damit Kleinfahrzeuge klar erkennen und zeigen können, wie sie ausweichen.

      Und noch ein Tipp am Rande: Macht einen Funkschein und legt euch eine UKW-Funkanlage zu. Dann kann man vieles vereinfachen.

      Boote im 5-stelligen Euro-Bereich fahren, aber für eine Funkanlage und ein Funksprechzeugnis reicht es nicht.

  13. avatar Daniel sagt:

    Die Ausflugsschiffe haben keine Vorfahrt. Auf den Berliner Gewässern herrscht im Grunde genommen Anarchie und das Recht des Stärkeren! Ich habe für ein Unternehmen in Berlin gearbeitet und habe unglaubliche Dinge erlebt. Gerade die Experten der Stern und Kreis und ihre Kollegen von Riedel glauben, dass die Binnenschifffahrtsstraßenordnung keine allzu große Bedeutung haben.

    • avatar Thomas Wieseke sagt:

      Du solltest vielleicht nochmal die BinSchStrO lesen und nicht solchen Unsinn verbreiten.

      Kleinfahrzeuge weichen Fahrzeugen aus und es gibt Kurshalter.

      Setzen, 6.

  14. avatar Heinz sagt:

    Ich war mehr als dreißig Jahre als Sport-Seeschiffer auch in den Binnengewässern der Niederlande unterwegs. Das Verhältnis zur Berufsschiffahrt war aber jederzeit ein vertrauens- und verständnis- sowie rücksichtsvolles Miteinander. Derartige Situationen sind mir absolut fremd. Das Berufsfahrzeug hat zwar grundsätzlich Vorfahrt aber unter keinen Umständen das Recht diese zu erzwingen in dem ein manövrier behindertes Segelboot nach Schallsignal, die Situation wurde also erkannt, gerammt wird und damit ohne Not vorsätzlich nicht überschaubarer Schaden an Material und insbesondere an Leib und Leben der Besatzung billigend in Kauf genommen wird. Das wiederspricht jeder ordentlichen Seemannschaft! Hier muss in mit aller Härte durchgegriffen werden.

  15. avatar Schilling johannes sagt:

    Hi,
    Ich bin selbst viel auf Berliner Gewässern als Sportbootführer unterwegs, meist auf dem Wannsee.
    Leider erlebt Mann das seemännich schlechte Verhalten der Stern und Kreis Schifffahrt des öfteren.
    Die nutzen ihre Vorfahrt und zwingen andere zum ausweichen. Obwohl genug Platz für alle ist.
    Oft habe ich das Gefühl denen ist langweilig und sie machen sich ein Spaß aus knappen Situationen.
    Diese Schiffe sind im Gegensatz zu anderen mit wendegetrieben ausgestattet.
    Was sich bei Anlegemanövern zeigt. Und sehr wendig und haben auch ein geringen Tiefgang. Somit steht ihnen auch ausreichend Platz und Freiheit um gefährliche Situationen in vorraus zu vermeiden.
    Oft auch zuschnell in Kanälen unterwegs.
    Wobei die sanssouci aus Potsdam das schlimmste Schiff auf unser Berliner Gewässern ist.
    Ich bin selbst von ihr des öfteren bedrängt worden.
    Hier ist besonders auffällig das frühzeitige hupen und draufhalten.
    Bei einer fast Kollision meines Sportbootes in Potsdam war gerade Mal 1m Platz und das nicht weil das Schiff auswich oder seine Fahrt verringert hat. Sondern beschleunigte. Sowie lange Zeit vor der fast Kollision das Signalhorn.
    Bei den Berliner Schiffen wird in der Regel auf Signalhorn verzichtet dafür aber besser gezielt.
    Natürlich haben die Ausflugsschiffe Vorfahrt aber nach meiner Wahrnehmung wirkt das Verhalten der Schiffsführer wie Vorsatz.
    Als ob es da ein Wettbewerb gibt wer die besten Geschichten erzählen kann.
    Und das in der Sicherheit ich habe ja generell Vorfahrt.
    Hier ist aber der Arbeitgeber gefragt solches Verhalten zu unterbinden.

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