Blauwasser-Segeln: Selbstverteidigung mit der Signalpistole

Durchschlagskraft

Ein ständiges Thema unter Blauwasser-Seglern ist die Frage, ob man Waffen an Bord mitführen sollte. Ein Video soll zeigen, dass auch Signalpistolen zur Selbstverteidigung taugen.

Langfahrt Yachties müssen immer mehr mit der Angst leben, angegriffen zu werden. Darüber machen sich auch die Sweeneys Gedanken, die auf einem Katamaran unterwegs sind. Die Skipperin findet das Video „sehr interessant“ und offenbar nicht nur wegen der Kleidung der Waffennarren. Es zeigt sich eine erstaunliche Durchschlagskraft von Signalpistolen. Und in der Diskussion stellt sich heraus, dass offenbar einige Blauwassersegler die Pistolen bei der Passage gefährlicher Gebiete griffbereit im Cockpit mit sich führen.

Sweeney glaubt allerdings, dass eine solche Waffe in Trinidad, wo sie gerade unterwegs ist, konfisziert werden würde und gab sie vorübergehend an Freunde ab. Für Deutschland sagt das Waffengesetz, dass eine Erwerbsberechtigung gilt, sobald der Eigner im Besitz einer hochseetüchtigen Yacht ist.

Die Meinungen über die sinnvolle Verteidigung per Waffengewalt im Falle eines Angriffs gehen allerdings weit auseinander. So kann der Besitz von echten Waffen sehr gefährlich sein, wenn sei von einheimischen Behörden entdeckt werden. Hohe Strafen können ausgesprochen werden.

Ob sich potenzielle Angreifern wirklich sinnvoll abwehren lassen scheint ebenfalls fraglich. Piraten sind oft schwer bewaffnet und auf mögliche Feuergefechte vorbereitet. Von einer Signalpistole mögen sie sich eher provoziert als abgeschreckt fühlen.

5 Antworten zu „Blauwasser-Segeln: Selbstverteidigung mit der Signalpistole“

  1. Da gibts nen Kommentar von Johnny Cash „Dont bring a gun to a fight that cant get you out“ … denke auch, dass man mit einer Signalpistole gegen mehrere Angreifer chancenlos ist bzw. seine chancen nur ausgeraubt zu werden bei deren Einsatz verspiel…

  2. FH

    sagt:

    Uwe R. hat recht, wenn er schreibt, dass die Zielgenauigkeit und die mögliche Schussfolge (Einzelschuss) zu gering sind. Zudem sind die Patronen in der Regel viel zu teuer (in der Schweiz kostet eine Patrone „rot“ ca. CHF 25.-), als dass man viel „Munition“ dabei haben würde. Ob eine Waffe zur Selbstverteidigung wirklich die richtige Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Auch der Weltumsegler Adrian Flanagan hatte eine Pumpgun dabei um sich gegen Piraten zu verteidigen, aber ob diese im Notfall auch von Nutzen gewesen wäre – ohne entsprechendes Schiesstraining – wage ich zu bezweifeln. Wir Schweizer haben es diesbezüglich einfacher. Es genügt der Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (Formular erhältlich bei der CH Post oder bei jedem Polizeiposten), dass man dort *nicht* verzeichnet ist (20 Franken) und anschliessend ein Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines (ca. 50 Franken) und der genauen Bezeichnung der Waffe und somit steht dem Erwerb beispielsweise einer Heckler und Koch P2A1 nichts mehr im Weg. Der Besitznachweis einer seetüchtigen Yacht ist nicht nötig bzw. wird nicht verlangt.

  3. lauterbach

    sagt:

    ich habe schon einmal in den 8oern mit einer signalpistole einen wahrscheinlich tödlichen konflikt mit einem rastaman in der karibik auf ptit st. vincent verhindern können. er wollte den preis für den lobster, den er für die crew gefangen hatte, nicht akzeptieren und zog sein tauchermesser… ich kam vom kartentisch, indem die pistole lag, ins cockpit und hielt ihm die pistole direkt vor den bauch und erklärte ihm, was für ein großes loch gleich in seinem bauch sein könnte… er ging zur heckleiter und verschwand für immer…

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  4. Uwe R.

    sagt:

    Ich habe einige „Experimente“ in dieser Richtung hinter mir und würde eine Signalpistole danach nicht als Waffe einsetzen wollen. Die maximal mögliche Schussfolge und die Zielgenauigkeit sind meines Erachtens zu gering, um sich wirksam verteidigen zu können. Mir hat jemand (ein Ami, wer sonst…) den Tipp gegeben, den Leuchtsatz, der vorne in der Patrone ist, heraus zu nehmen, die Patrone mit Bleischrot zu füllen und dann die Patrone vorne wieder mit Wachs zu verschließen. Das habe ich nicht ausprobiert, kann mir aber vorstellen, dass man so eine deutlich bessere Wirkung auf kurze Distanz erzielt. Aber weil solche Umbauten illegal sind, sollte man das natürlich bleiben lassen…

  5. josh

    sagt:

    Im Artikel steht, dass der Besitznachweis einer seetüchtigen Yacht zum Kauf einer Signalpistole ausreicht. In welchem Gesetz ist das so geregelt?
    Meines Wissens nach braucht man für Erwerb und Besitz einer Signalpistole Kaliber 4 man in Deutschland eine Waffenbesitzkarte. Und die bekommt man auf Antrag, wenn man im Besitz einer seetauglichen Yacht ist und den passenden Sportbootführerschein und den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel hat.
    Ohne Waffenbesitzkarte ist der Besitz einer Signalpistole Kaliber 4 ordnungswidrig oder sogar strafbar.

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