Ein 54-jähriger deutscher Skipper hat innerhalb von nur zwei Tagen gleich zweimal den Schiffsverkehr in Rostock gefährdet – jeweils unter starkem Alkoholeinfluss. Es wurden gegen ihn nun zwei Strafverfahren eingeleitet.

Am Freitagmittag, dem 15. August 2025, meldete der Hafenmeister des Rostocker Stadthafens ein treibendes Segelboot in der Dierkower Bucht. Das rund acht Meter lange Boot bewegte sich unkontrolliert in Richtung Holzhalbinsel. Aufmerksame Passanten bemerkten den schlafenden Schiffsführer an Bord, weckten ihn durch Zurufe und sicherten das Boot zunächst von Hand an der Pier.
Als die Wasserschutzpolizei eintraf, ergab ein Atemalkoholtest bei dem Mann einen Wert von 1,06 Promille – deutlich über der gesetzlichen Grenze für das Führen eines Wasserfahrzeugs. Ab 0,5 Promille handelt es sich um Ordnungswidrigkeit beim Führen eines Sportbootes. Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Wer mit diesem oder einem höheren Wert ein Wasserfahrzeug führt, begeht eine Straftat.
Für die Beamten war der Segler kein Unbekannter:
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