Corona: Mecklenburg-Vorpommern schließt Landesgrenzen für Bootseigner

Harter Lockdown

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verbietet durch Änderung der Corona-Landesverordnung Bootseignern aus anderen Bundesländern die Einreise verboten. Die neuen Regelungen gelten ab 24. April.

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10 Antworten zu „Corona: Mecklenburg-Vorpommern schließt Landesgrenzen für Bootseigner“

  1. Jan Maas

    sagt:

    Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern hat das Ganze auch in einer Grafik dargestellt. Findet sich auf deren Facebook-Seite.

    1. Guido

      sagt:

      Hallo Jan,

      diese Grafik kenne ich und sie widerspricht diesem Artikel!

      Viele Grüße,
      Guido

      1. Jan Maas

        sagt:

        Ich würde da höchstens rauslesen, dass eine Übernachtung am Dauerliegeplatz erlaubt ist. Eine generelle Erlaubnis, an Bord des eigenen Bootes zu übernachten, scheint es mir nicht zu geben. Undefiniert ist vielleicht die Frage, ob man vor Anker übernachten darf.

      2. Jan Maas

        sagt:

        Hallo Guido,
        vielleicht kennst Du das schon, ich poste es trotzdem. Es gibt ein Update von der Waschpo von heute. Übernachtung weder für Einwohner noch für Einreiseberechtigte weder im Heimathafen noch im Fremdhafen erlaubt. https://www.facebook.com/WasserschutzpolizeiMV/posts/2847798375345062
        Beste Grüße
        Jan

        1. Detlef

          sagt:

          vielleicht etwas spät, aber ich habe mal die CoronaHotline von MV kontaktiert, da ich – wie Guido – den Gesetzestext anders verstehe. Antwort Hotline: Das, was die WaschPo verbreitet ist Quatsch (O-Ton). Habe WaschPo kontaktiert, die dann eine Stellungnahme einer TaskForce des Landes zitiert haben. Auch aus dieser lässt sich das Übernachtungsverbot für Dauerlieger aus MV NICHT ableiten. Habe mit dem Bearbeiter telefoniert – WaschPo bleibt dabei.
          Ich auch – müssten dann wohl Gerichte in einem Bußgeldverfahren klären

  2. Guido

    sagt:

    Guten Morgen,
    kennt jemand die offizielle Quelle hierfür? Die aktuell Veröffentlichten Verordnungen die ich finde bestätigen dies mE nicht.
    Danke,
    Guido

      1. Guido

        sagt:

        Hallo Robert,

        diese Seite kenne ich, ich finde aber konkret die Regelung aus diesem Artikel „ Auch die Übernachtung an Bord des eigenen Bootes ist für Bootsbesitzer aus Mecklenburg-Vorpommern selbst nicht mehr erlaubt.“ darin nicht wieder. Oder was übersehe ich?

        Viele Grüße,
        Guido

  3. PL_sven_westphal

    sagt:

    Dass man selbst als einheimischer nicht auf seinem eigenen Boot übernachten darf ist ja wohl der größte Käse…. Ich bin meist alleine auf meinem Boot unterwegs und kann nirgends weiter Abstand von anderen Menschen haben als dort! Wäre ich doch bloß Fußballprofi geworden……

  4. Jule vom W.

    sagt:

    Eine echte Frechheit! Einem Richter hält der Schwachsinn bestimmt nicht stand! Wer macht den Vorturner?

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