Corona und der Segelsport: Die rechtliche Lage bei Vereinen und Sportboothäfen

Auswirkungen für Segler

Jochen-P. Kunze ist See- und Regattasegler auf einer X-332 aber auch Anwalt bei Brink & Partner in Flensburg. Er beschreibt im Zusammenhang mit der Corona-Krise einige Aspekte der rechtlichen Situation für Segler.

Die X-332 von Yacht-Recht mit gutem Start beim X-Yachts-Gold-Cup 2019. © X-Yachts

Der Flensburger Anwalt Jochen-P. Kunze beshreibt in einem Blog-Beitrag einige rechtlichen Grundlagen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Dabei untersucht er die Einflüsse auf Segler und Gewerbetriebe und welche Auswirkungen es zum Beispiel auf die Liegeplatzgebühren gibt.

So weist er darauf hin, dass „gemäß der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 sind sonstige Sporteinrichtungen zu schließen sind“, dass aber bewusst nicht die Begrifflichkeit Sperre benutzt werde. „Nach unserer Einschätzung verpflichtet dass die Segelvereine aber nicht, aktiv die Hafenanlagen gegen den individuellen Zugang durch Mitglieder oder Dritte zu sperren.“

So sagt Kunze, dass es bei Vereine, die ihren Sportboothafen eigenständig betreiben, vieles rechtlich dafür spreche, dass „das vorübergehende Übernachten an Bord zulässig sein dürfte“. Zur Winterlager-Arbeit heißt es: „Wenn Eigner ihre Boote individuell zur Verrichtung von Arbeiten aufsuchen, so dürfte nach unserer Einschätzung der Landesverordnung die Weiterarbeit an Booten zulässig sein.“

Ob das alles sinnvoll ist? Besser zuhause bleiben. Darum geht’s:

7 Antworten zu „Corona und der Segelsport: Die rechtliche Lage bei Vereinen und Sportboothäfen“

  1. Hindu

    sagt:

    Was schadet der Welt, wenn ich mit entsprechenden Abstandsregeln meinen Einhand Cat ins Wasser schiebe und Segeln gehe. Das erlaubte Radfahren oder Joggen wird am 1m breiten Rad- oder Gehweg sicher eher problematisch als alleine auf einem Boot.

  2. Hubert Ohnesorge

    sagt:

    Manche sind überall Zuhause. Gute Chancen für die Viren.

  3. Kopfnichtausschalten

    sagt:

    Nichts spricht medizinisch dagegen sich vernünftig und verantwortlich alleine oder mit Partner/in auch ausserhalb seiner 4Wände zu bewegen. Verantwortlich geht auch an Bord oder in der Winterlager-Halle – jedoch nicht mit den Segelkamaraden an der Theke (was ja nicht wenige von uns eng mit dem Segelsport verbinden….).

    Von daher sind die Gedanken von J.P.K doch ganz vernünftig.

  4. Stayhomie

    sagt:

    Ganz genau, danke Ulrich! Das Einzige, was man jetzt wirklich NICHT braucht sind diese schlauen rechtlichen Ratschläge, wie man irgendwo noch was wiederbekommt oder rausholt…ein Artikel mit viel heißer Luft wie „dürfte“ „müsste“, „könnte“…sowas nervt gerade in diesen Tagen irgendwie, sorry!

  5. Ulrich

    sagt:

    Super, wenn die rechtliche Einschätzung man nicht den einen oder anderen animiert sich raus zu bewegen. Welchen Teil von „bleib zuhause“ haben eigentlich die meisten nicht verstanden??

    1. Seb

      sagt:

      Typisch deutsch… „da ist eine Regel….ich verstehe sie zwar nicht, aber folge ihr blind!“
      Alleine auf dem Boot, klar-schiff machen, oder alleine den Keller aufräumen: wo ist der Unterschied?

      Lieber Ulrich, DU kannst gern zuhause bleiben! Ich für meinen Teil, reduziere die sozialen Kontakte!

      1. Hein Blöd

        sagt:

        Bei den Verboten des Wassersports handelt es sich eindeutig um Übermaßregelungen. Dies insbesondere, weil ihnen offensichtlich keinerlei Risikobewertung zugrunde liegt. Insbesondere unter Wahrung der Distanzregeln / Kontaktverbote ausgeübte Aktivitäten (Segeln als Individual-Sport oder im Kreis der „Kern-Familie“) mit derartigen Verboten zu belegen, ist vollkommen überzogen. Das Regatten derzeit nicht stattfinden können steht dabei außer Frage. Des Weiteren ist festzustellen, daß auch andere Bestandteile der Allgemeinverfügungen der Länder wie z.B. die Schließung von Häfen und das Verbot anderer Sportarten weit über das Ziel hinausschießen. Gerade diese Aktivitäten lassen sich sehr wohl unter Wahrung der Distanzregeln / Kontaktverbote ausüben und dienen der Gesundheit. Die eigentlich zu schützenden Risikogruppen werden mit derlei Übermaßregelungen auf keinen Fall vor einer Infektion geschützt und mit Solidarität hat dies ebenfalls nichts zu tun. Solidarität ließe sich übrigens vielmehr durch eine angemessene Bezahlung der eigentlichen Leistungsträger z.B. der (Kranken-)Pflegekräfte zeigen. In Zeiten einer solchen Krise ist es in keiner Weise nachvollziehbar, daß die Bürger unnötig drangsaliert werden. Der Eindämmung der Pandemie ist damit in nicht gedient; stattdessen werden die aus der Situation entstehenden Belastungen nur verschlimmert.
        Im Übrigen hätten die Verantwortlichen lieber die bereits 2012 publizierte Risikoanalyse zur Gefahr einer solchen Pandemie lesen und verstehen sollen sowie rechtzeitig entsprechende Maßnahmen veranlassen sollen.
        Wohlgemerkt: Ich bin sehr wohl dafür nachweislich wirksame (!) und angemessene (!) Maßnahmen wie z.B. die Distanzregeln / Kontaktverbote zum Zwecke der Eindämmung einer solchen Pandemie einzuführen. Dazu gehört übrigens auch ein Ausstiegsszenario. Alles andere ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig und inakzeptabel.

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