Jochen-P. Kunze ist See- und Regattasegler auf einer X-332 aber auch Anwalt bei Brink & Partner in Flensburg. Er beschreibt im Zusammenhang mit der Corona-Krise einige Aspekte der rechtlichen Situation für Segler.
Der Flensburger Anwalt Jochen-P. Kunze beshreibt in einem Blog-Beitrag einige rechtlichen Grundlagen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Dabei untersucht er die Einflüsse auf Segler und Gewerbetriebe und welche Auswirkungen es zum Beispiel auf die Liegeplatzgebühren gibt.
So weist er darauf hin, dass „gemäß der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 sind sonstige Sporteinrichtungen zu schließen sind“, dass aber bewusst nicht die Begrifflichkeit Sperre benutzt werde. „Nach unserer Einschätzung verpflichtet dass die Segelvereine aber nicht, aktiv die Hafenanlagen gegen den individuellen Zugang durch Mitglieder oder Dritte zu sperren.“
So sagt Kunze, dass es bei Vereine, die ihren Sportboothafen eigenständig betreiben, vieles rechtlich dafür spreche, dass „das vorübergehende Übernachten an Bord zulässig sein dürfte“. Zur Winterlager-Arbeit heißt es: „Wenn Eigner ihre Boote individuell zur Verrichtung von Arbeiten aufsuchen, so dürfte nach unserer Einschätzung der Landesverordnung die Weiterarbeit an Booten zulässig sein.“
Ob das alles sinnvoll ist? Besser zuhause bleiben. Darum geht’s:
Schreibe einen Kommentar