Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist bis 2027 verlängert

SBF Binnen gilt vorerst auch für gewerbliche Sportbootfahrten weiter

Der Sportbootführerschein ist weitere vier Jahre ausreichend, um auf Binnenwasserstraßen Sportboote bis 20 Meter auch gewerblich, beruflich und dienstlich zu führen: Der Bund hat mit einer Änderung der Kleinschifferzeugnis-Regelung die Übergangsfrist bis 2027 verlängert und einige weitere Vorgaben gegenüber der ursprünglichen Regelung entschärft. Damit haben die Bemühungen des Bundesverbands Wassersportwirtschaft teilweise gefruchtet, sagt Geschäftsführer Karsten Stahlhut.

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Ein Kommentar „Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist bis 2027 verlängert“

  1. avatar PL_paretzke sagt:

    Als Retourkutsche sollten wir fordern einen Führerschein mit entsprechender Prüfung zur Führung eines Bundes- oder Landesministeriums! Dort kann man mehr Schaden anrichten, als wir auf dem Wasser.

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