MacGregor 26: Produkthaftung-Anklage nach tödlicher Kenterung in San Diego

Warnung vor Überladung nötig?

Im März 2011 ertranken in San Diego zwei Menschen als eine MacGregor 26 kenterte. Zehn Besatzungsmitglieder waren an Bord. Nun soll unter anderem der Hersteller verklagt werden, weil das Zwitter-Design aus Segel- und Motorboot offenbar überladen war. Der Union Tribune in San Diego berichtet, dass Hinweise für die maximale Personenzahl an Bord gefehlt hätten. Wie…

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7 Antworten zu „MacGregor 26: Produkthaftung-Anklage nach tödlicher Kenterung in San Diego“

  1. h.Luepke

    sagt:

    Ich brettere mit meiner Mac Gregor 26 ( Modell 2011) bei 7 bft mit Schräglage 30 % , aber wir sind 3 Skipper und der Ballast ist voll.Alles läuft rund. Bei diesem Fall waren Laien am Werk

    1. Andre

      sagt:

      Würde gern deine Erfahrungen von MacGregor hören, muss Goldwert sein! Bin schwer am Überlegen was für mich in Frage kommen kann. wenns geht – an meine email: andre@a-kulakowski.de
      Danke!

  2. Ich finde es ein bisschen zu simpel den Vorfall einfach nur unter „die spinnen, die Amis“ zu verbuchen. Wenn man sich mal die Muehe macht etwas genauer hinzusehen (z.B. hier: http://www.signonsandiego.com/news/2011/sep/29/charity-sued-over-2-deaths-when-boat-capsized/), dann stellt man fest, dass das Schiff moeglicherweise in einem schlechten Zustand war, nicht genuegend Rettungswesten an Bord waren und die Ballasttanks nicht ausreichend gefuellt waren. Falls das so stimmt, wuesste ich nicht, warum man nicht juristisch gegen den Schiffsfuehrer bzw. den Veranstalter vorgehen soll. Das waere in Europa auch nicht anders.
    Abgesehen davon: Woher soll ein Nichtsegler wissen, ob das Boot Ballasttanks hat, geschweige denn, ob diese ausreichend gefuellt sind? Genau das suggeriert das Gesunde-Menschenverstands-Argument naemlich.

    1. NK

      sagt:

      OK, aber dann dürfte dem Hersteller wohl nichts anzulasten sein, oder?

      1. Keine Ahnung. Ich war nicht dabei und kenn auch das Boot nicht. Daher hab ich zu Fragen der Produkthaftung nichts sinnvolles beizutragen.

  3. T.K.

    sagt:

    Es gab auch schon den Fall, dass ein Wohnmobileigentümer während der Fahrt zum Kaffeemachen nach hinten gegangen ist und -logo – im Graben gelandet ist. Er hat den Rechtsstreit gewonnen, da es in der bedienungsanleitung keinen Hinweis gab, das man während der Fahrt nicht nach Hinten gehen dürfe.

    OK – beim Schiff geht das ja……

    BTW Bei unserer neuen Yacht, haben wir seinerzeit einen Sack voll Verbotsaufkleber in Englisch dazu bekommen. Alles Warnhinweise, welche hätten aufgeklebt werden müssen, , wenn das Boot in die USA verkauft worden wäre.

  4. NK

    sagt:

    Wieder mal ein Beispiel wo man einen Schuldigen für eigenes Fehlverhalten sucht und in Amerika geht ja bekanntlich alles…. Stichwort heißer Kaffee oder Tiere in der Mikrowelle…. Wann hört dieser Schwachsinn endlich auf und der gesunde Menschenverstand kehrt zurück?