Amphibien Mobo Iguana 29: Den Strand hoch für 184.000 Euro. Warum nicht?

Trockenen Fußes …

Schwer vorstellbar, wofür die Iguana 29 gut sein soll. 35 Knoten auf dem Wasser machen Sinn aber 8 km/h auf den Straßen dieser Welt eher weniger.

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6 Antworten zu „Amphibien Mobo Iguana 29: Den Strand hoch für 184.000 Euro. Warum nicht?“

  1. Ketzer

    sagt:

    Ist doch klar, wenn ich zum Champagnerschlürfen und Austern lutschen von meiner Megayacht an Land fahre, mache ich mir damit meine Gucci-Schuhe nicht dreckig, sondern muss erst absteigen, wenn ich hoch und trocken liege.

  2. Marc

    sagt:

    Ist doch ne praktische Sache. In Monaco sind Wasserliegeplätze sehr teuer. Also fährt man einfach die Rampe hoch auf den Parkplatz und zahlt nur die Parkgebühren für einen Autoparkplatz 😉

  3. Backe

    sagt:

    Die Wahrheit ist, dass dieses Gefährt für den letzten James Bond – Film entwickelt wurde. Allerdings mussten dann die entsprechenden Szenen leider aus dem fertigen Film herausgeschnitten werden. Die Verfolgungsjagd auf dem Wasser sah ja noch ganz ansprechend aus, aber als dann bei der anschliessenden Land-Verfolgung im Hintergrund eine die Stützräder-Fahrrad-Gruppe eines örtlichen Kindergartens auftauchte und im Tiefflug an James und seiner Blondine vorbei rauschte, nutzte auch der ursprünglich geplante Trick des Regisseurs nichts mehr, die Verfolger von Bond gesondert aufzunehmen und in Zeitlupe dazwischen zu schneiden.

  4. Matze

    sagt:

    Wozu man das braucht? Z.b. um eigenständig auf den Trailer zu fahren (und vorher noch quer über den Strand). Man braucht keine Einwasserungsstellen mehr. Mehr Freiheit. Ist doch super. Sieht bloß ziemlich komisch aus.

  5. John

    sagt:

    Die Zulassungspflicht hast Du aber nur, wenn Du in den öffentlichen Verkehrsraum damit willst. Das ist doch ein Strand normalerweise nicht.

  6. Stefan Zeyse

    sagt:

    Irgendwie blöd, dass man dann auch noch wegen 2km/h zu viel Höchstgeschwindigkeit für dieses Teil dann auch noch eine KFZ-Zulassung braucht. Sieht ja hässlich aus so ein Nummernschild am Bug.

    „Generell ausgenommen von Betriebserlaubnis- und Zulassungspflicht sind alle Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h.“