Die Wattseglervereinigung Soltwaters sieht in der neuen Befahrensverordnung für das Wattenmeer massive Einschränkungen für den Wassersport. Die Interessensvertretung der Wattsegler vermisst Verhältnismäßigkeit.
Die neue Befahrensverordnung (NordSBefV) ist seit 28. April in Kraft und regelt das Nebeneinander von Wassersport/Schifffahrt und Meeresschutz. „Angesichts der ersten Entwürfe zur neuen Befahrensverordnung könnte die Situation für uns Wattfahrer weit schlimmer sein. In dieser Sache müssen von allen Seiten Kompromisse eingegangen werden. Dennoch: ein wenig mehr Verhältnismäßigkeit in der Freiheit und mit Blick auf die Sicherheit der Wassersportler hätten wir uns gewünscht“, sagt Soltwaters zu den neuen Regeln.
Keine aktuellen Karten
Ein Problem ist: In den Seekarten für dieses Jahr, die jeder Wassersportler an Bord haben muss, sind die Änderungen noch nicht verzeichnet. „Es wird also spannend, wie die Behörden hier entscheiden, sollte es Verstöße gegen die neue Befahrensverordnung geben“, sagt Birgit Wegener vom Soltwaters-Vorstand.
Die der Verordnung beigefügten Übersichtspläne ähneln zwar der amtlichen Seekarte, sind aber völlig ungenau und für eine sichere Navigation nicht zu gebrauchen. Neue amtliche Seekarten wird es erst in zwölf Monaten geben.
Trockenfallen
Trockenfallen oder ankern ist in den „Besonderen Schutzgebieten“ ab sofort komplett verboten. „Es gibt nur einzelne ausgewiesene Stellen zum Trockenfallen im Watt. Daher kann zum Beispiel bei plötzlich aufziehendem Gewitter nicht mehr unbedingt ein solcher sicherer Punkt erreicht werden“, so Soltwaters.
In besonders begründeten Fällen, in denen die Sicherheit von Schiff oder Mensch akut gefährdet ist, bestehe zwar die Möglichkeit, am Rand eines Schutzgebietes trocken zu fallen, das seien aber aufgrund der meist dann vorherrschenden schweren Wetter nicht eindeutig sichere Plätze.
In Schleswig-Holstein wurden ca. 75 Prozent des gesamten Wattgebietes zwar zum Befahren bei Hochwasser freigegeben, Trockenfallen ist jedoch nicht gestattet – außer an einzelnen Punkten. „Daher ist es für Wassersportler jetzt besonders schwierig, auf sicherem Kiel durch die Priele/Fahrwasser die Häfen zu erreichen“, sagt Birgit Wegener. In Niedersachsen grenzen die besonderen Schutzgebiete insbesondere an strandnahe Bereiche an – und die waren für Kajakfahrer oder Jollensegler bisher sichere Bereiche.
Robben schützen?
Für Soltwaters – die Wattsegler engagieren sich seit vielen Jahren intensiv für ein verantwortungsvolles Miteinander von Naturschutz und Wassersport – unverständlich ist, dass nirgendwo konkret begründet wird, welche Tier- oder Pflanzenarten in den neu eingeführten besonderen Schutzgebieten geschützt werden sollen. „Statt konkret ein Vogelschutzgebiet oder ein Seegrasgebiet auszuweisen, wurde der Begriff Schutzgebiet verallgemeinert und auch die Robben mit einbezogen. Dabei benötigen die Robben zurzeit keinen separaten Schutzraum, die Population wächst stetig“, bemängelt der Verein.
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