Pelzerhaken Unfall: Acht Monate auf Bewährung für Motorboot-Skipper

Strafbefehl

Nach dem viel diskutierten Unfall zwischen einer Motoryacht und einem Surfer vor Pelzerhaken, bei dem der Surfer ein Bein verlor, hat das Amtsgericht Kiel Strafbefehl gegen den 73-Jährigen Motorboot-Skipper erlassen.

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34 Antworten zu „Pelzerhaken Unfall: Acht Monate auf Bewährung für Motorboot-Skipper“

  1. Jojakim Balzer

    sagt:

    Dem armen Surfer ist durch dieses Urteil leider auch nicht geholfen!

    Hoffentlich sorgt ein zivilrechtliches Verfahren für einen angemessenen Ausgleich (wenn es diesen Angesichts der schweren Verletzungen und deren Folgen überhaupt geben kann).

    Und hoffentlich werden diese bescheuerten Boot ausgehend vom BSU-Bericht mit Ihren speedgeilen Freizeitkapitänen in der EU verboten !!!!

    Ich denke, die gesamte, vernünftige Wassersportgemeinde ist in Gedanken beim UnfallOPFER!

  2. Hans B.

    sagt:

    Da man davon ausgehen kann, dass der Motorbootfahrer nicht vorsätzlich und wahrscheinlich nicht einmal grobfahrlässig gehandelt hat, werden die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten auf Schmerzensgeld, Schadenersatz usw. bestimmt von der Versicherung übernommen. Grobe Fahrlässigkeit träfe nämlich nur zu, wenn er sich der Situation bewusst gewesen wäre und dennoch das Tempo beibehalten hätte. Da es dort aber offensichtlich kein Tempolimit gibt und er den Surfer bestimmt auch nicht gesehen hat (was man ihm durchaus glauben kann), wird er auch hier mit einem blauen Auge davon kommen.
    Dass der Fakt an sich nicht hinnehmbar ist, spielt dabei keine Rolle. Und auch ich hätte nicht nur einmal am liebsten eine Bombe geworfen, als Motorboote mit Vollspeed durch ein Opti-Feld gebrettert sind.

    1. Inflex

      sagt:

      Ich halte diese Ansicht für (juristisch) fehlerhaft.

      Fahrlässigkeit setzt hier nicht voraus, dass der Schiffsführer den Surfer gesehen hat sondern, dass er eine abstrakte allgemein gültige Pflicht als Schiffsführer verletzt hat, sprich er den Surfer hätte sehen müssen.

      Die Pflicht, sein Fahrzeug immer so zu Führen, dass nach allgemein gültigen Maßstäben ein Schadensereignis möglichst ausgeschlossen werden kann, wurde durch das Fahren unter hohen Geschwindikeiten im Bereich der 40kn, gepaart mit mangelnder Übersicht des Fahrers vorliegend verletzt.
      Dies normiert auch § 3 der SeeSchStrO.

      Potentielle oder nicht vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzungen die angesprochen wurden spielen hierbei keine Rolle. Wer im dichten Schneetreiben, Regen, Nebel oder sonst begrenzter Sicht ein Schiff/Auto führt muss dieses ggf. dennoch unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen um Unfälle zu vermeiden auf Grund der Witterungs – oder Sichtbedingungen. Oder einfacher, wenn ich nicht sehe was vor mir ist, muss ich langsamer fahren. Gleiches gilt, wenn kein generelles Tempolimit existiert. Insbesondere gilt, je abstrakt gefährlicher mein Verhalten ist (bspw. höhere Geschwindigkeit) desto höher sind auch die Anforderungen einen Unfall möglichst auszuschließen. Wer mit ca. 40 kn bei klaren Sichtverhältnissen in Küstennähe trotzdem einen Surfer überfährt, handelt dementsprechend fahrlässig.

      Es muss sich dabei im Übrigen auch nicht einmal um grobe Fahrlässigkeit handeln. Grundsätzlich genügt einfache Fahrlässigkeit im Bereich des Deliktsrechts, §§ 823 ff. Anderweitige Spezialvorschriften zum Schadensersatz nach Schiffsunfällen sind mir nicht bekannt.

  3. Georg

    sagt:

    Spannend wird’s, wenn der Mobo-Skipper nun Sunseeker oder die CE-Zulaasungsbehörde RINA verklagt, weil der Ausguck normgerecht (lt. BSU-Bericht) gar nicht möglich war. Bin gespannt, ob er’s tut und was raukommt.

    Und die poltitischen Forderungen daraus:
    – Ausweichpflicht für motorgetriebene Fahrzeuge innerhalb der 3-Meilenzone (außerhalb des Fahrwassers)
    [Stell Dir mal vor: Ein Mobo darf heute durch ein Segel-Regattafeld pfügen (z.B. schon in der Eckernförder Bucht bei einer Opti-Reggatta gesehen)]
    – generelle Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der 3-sm Zone (mmmh, müssen dann Surfer eine Logge haben? 😉 )

    Hoffen wir mal, das bei allen Beteiligten die Vernunft enkehrt.

    Segler Grüße

    Georg

  4. frikken

    sagt:

    Ich vermute, daß die meisten Leser und Kommentarschreiber in erster Linie Segler sind. Daher unterstelle geringeren Fachverstand sowohl für das Fahren von Motorbooten als auch für das Windsurfen. Als Wassersportler, der alle drei Segmente ausübt (ja, auch das soll es geben und es ist stellt keinen Widerspruch in sich dar) finde ich den Unfall natürlichauch in erster Linie sehr bedauernswert. Aber die schwarz/weiß-Malerei, die hier betrieben wird, ist reine Meinungsmache gegen Motorbootfahrer per se. Wie währe wohl die allgemeine Reaktion auf ein ähnlich geartetes Unglück, wenn es durch ein sehr schnell fahrendes Fahrzeug unter Segel verursacht würde ? Auch das Ruderblatt einer wie auch immer gearteten Segelyacht kann die gleichen Verletzungen hervurrufen, die durch den Propeller der Motoryacht entstanden sind. Es geht doch nicht um Motorboote, es geht um gegenseitige Rücksichtnahme und entsprechend aufmerksame Fahrweise ! Zudem muß ich als Windsurfer anmerken, so weit vom Ufer entfernt surft man nun mal nicht. Und wenn ich schon da surfe, wo auch Motorboote unterwegs sind, bringe ich mich bei gefährlicher Annährung mehrerer Motoryachten schleunigst in Sicherheit.

    1. Tim

      sagt:

      @ frikken: nicht der Windsurfer ist 38kn gefahren sondern das Mobo……. wer muss also auf passen das er niemanden über den haufen fährt?

      Ausserdem wer das Revier kennt weiß auch das da Windsurfer sind, ob 1 oder 3km vom Ufer entfernt… die sind da immer!

    2. Kluchschieter

      sagt:

      Sorry frikken, das sehe ich etwas anders.

      Zunächst stimme ich allerdings zu daß Mobofahren, Surfen und Segeln sich nicht notwendigerweise widerspricht, im Gegenteil.

      Ich denke es geht weniger um um Motorboot gegen Surfer, auch wenn das zugegebenermassen naheliegend wäre, sondern um stark gegen schwach, bzw das Krisenmanagement von ’stark‘.
      Hätten der Skipper und der Hersteller sich nach dem Unfall anders verhalten, würden hier viele Kommentare anders aussehen, dann wäre das Thema vielleicht gar nicht mehr in die (Fach-)Presse gelangt.

      Letztlich bitte gestatte mir einen Kommentar zu deinem überlegenen Fachwissen:
      Ich wage zu bezweifeln das ein Ruderblatt, selbst wenn es sich um eine schnell segelnde Regattayacht handelt, den gleichen Schaden anrichten kann wie ein Propeller der gerade eine 72 Fuss Yacht auf 38kn antreibt. Tut mir leid, aber das will in meinen dummen Kopf nicht rein.

    3. Super-Spät-Segler

      sagt:

      @frikken:
      Das ist ja wirklich ein ganz, ganz armes Statement von Dir!
      a) Die Vorderkante eines Ruderblattes kann einem vielleicht die Knochen brechen, aber sicher nicht das Bein amputieren!

      b) Die Sandbänke vor Pelzerhaken ziehen sich bis 700 m raus. Der Unfall passierte in lediglich 900m 1/2 sm vom Ufer.

      Ist das nicht ein Bereich, in dem jeder denkende MoBo-Fahrer das Tempo anpassen sollte?!

    4. seilor

      sagt:

      Ich bezweifel stark, dass das Ruderblatt einer wie schnell auch immer fahren Segelyacht auch nur das halbe Tötungsotential eines Propellers einer 6000 PS starken Yacht mit Vollgas hat … völlig daneben dein Statement und verstärkt dadurch eher die schwarz/weiß Malerei.

  5. seilor

    sagt:

    Ist das jetzt eigentlich auch als Grundsatzurteil zu sehen und die Mobo-Fraktion muss zukünftig mit genügend Ausguck unterwegs sein bzw. die Kisten müssen übersichtlicher gebaut werden?

    Kann ja nicht sein, dass ein Boot so schnell fährt und am Steuerstand nicht genug Sicht bietet … man stelle sich das mal im Straßenverkehr vor.

    1. Alex

      sagt:

      „Gehörigen Ausguck“ halten müssen Alle und das schon immer.
      Ein Containerschiff oder Megatanker dürft dann auch nicht mehr betrieben werden.

      In den USA würde nach so einem Fall sicher die Bedienungsanleitung geändert werden und solche oder ähnlich verbaute Boot dürfen dann einfach nicht mehr alleine betrieben werden.

  6. Enno

    sagt:

    Hinweis: „In dem am 12. Juni 2013 ausgestellten Strafbefehl, dessen Berufungsfrist am Montag abläuft…“ ist nicht korrekt beschrieben: Ablaufen tut nämlich die „Einspruchsfrist“. Ein Strafbefehl ist nämlich im ersten Augenblick eben kein Urteil. Mit einem Einspruch würde erreicht werden, dass es überhaupt erst zu einer Verhandlung vor Gericht kommen wird. Viel interessanter als die Strafsumme ist aber eigentlich das „Tagessatz“-Äquivalent. Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen oder mehr gilt man nämlich als vorbestraft. Das würde in einem Zivilprozess vermutlich mehr zählen als ein ohne Beweisaufnahme erstellter Strafbefehl. Ich zumindest bin gespannt, ob bis Montag noch Einspruch gegen den Strafbefehl eingereicht wird. Ich glaube das es taktisch gesehen Sinn macht, den Strafbefehl zu akzeptieren (wenn man dadurch nicht vorbestraft ist). Dann muss nämlich die Beweisaufnahme komplett im Zivilverfahren durchgeführt werden … und fällt im Fall der Fälle kostenmäßig auf den Kläger zurück. Damit hat man doch gleich eine viel besser Verhandlungsbasis für einen (faulen) Vergleich, oder?

    1. Interessante Info, Enno, danke!

    2. Andy

      sagt:

      … er ist in jedem Fall vorbestraft. Der Strafbefehl lautet auf 8 Monate Freiheitsstrafe; die zu leistende Zahlung an die DGzRS ist Teil der Bewährungsauflage.

      1. Enno

        sagt:

        In diesem Fall würde es mich extrem überraschen, wenn dem Strafbefehl nicht widersprochen würde. Zu verlieren gibt es nämlich eigentlich nichts – nur die Kosten würden geringfügig höher ausfallen. Und (Gerichts-) Kosten sollten vermutlich ja nicht das Problem sein ….
        Aber vielleicht setzt sich tatsächlich die Erkenntnis durch, dass die Aktion ziemlicher Mist war, und man ist bereit die Verantwortung zu übernehmen? Wäre eine überraschende Wendung – aber ich lasse mich immer wieder gerne positiv überraschen.

  7. Ostseefischer

    sagt:

    Bei all den schwerwiegenden Schäden die entstanden sind, so haben aus meiner Sicht alle großes Glück gehabt, Der eine hat überlebt (was in diesem Fall wirklich nicht selbstverständlich ist), davon profitiert auch der Yachtbesitzer. Möge Herr Fahlbusch nun den Frieden mit sich und seiner Situation finden. Vielleicht sehen wir Ihn ja auch mit Prothese auf dem Wasser wieder.

  8. liebersegeln

    sagt:

    Ich war mal an Bord eines Konkurrenzproduktes von Sunseeker (bin allerdings nicht damit gefahren) und habe mich damals über die stark eingeschränkte Sicht von der Brücke gewundert. Das waren wenn es hoch kommt 70° nach StB bwz. BB. Darauf meinte der Herr von der Werft: das Boot ist mit sovielen Kameras ausgerüstet, dass man eigentlich keine Scheiben am Steuerstand braucht. Ich bin und bleibe da skeptisch wie viel man tatsächlich wahr nehmen kann.

  9. Ketzer

    sagt:

    Dann kann’s ja jetzt als nächstes gegen Sunseeker gehen!

  10. Balu

    sagt:

    Ich kann dieses Gerichtsurteil auch nur begrüßen. Ich hoffe, dass auch für Herrn Fahlbusch am Ende noch etwas herausspringt und der Mobo-Fahrer irgendwann ein Einsehen hat und sich dafür gründlich endschuldigt.

    So weit ich weis, kann der Autoführerschein entzogen werden, wenn ich auf dem Wasser meine „Zuverlässigkeit“ beschädigt habe. Es kommt da auf den Fall an. aber es soll Fälle gegeben haben.

    1. Ist zum Beispiel bei Alkohol auf See usus. Dann ist auch der KFZ-Lappen mit weg. (Küstenwach-Wissen ;.)

  11. Weiss hier vielleicht jemand, was so eine Bewährungsstrafe für den Sportbootführerschein bedeutet?

    Im Verkehrsrecht ist der Lappen nach so einem Unfall u.U. ja erstmal weg. Wie aber sieht es damit auf dem Wasser aus?

    Und: Seinen Autoführerschein kann man ja auch als Fußgänger oder Radfahrer – also als Verkehrsteilnehmer – verlieren. Gilt das auch nach einem verschuldeten Seeunfall?

    Herr Hecht: Können Sie dazu etwas sagen?

    1. Olaf

      sagt:

      Bin voll und ganz bei Dir. Am wichtigsten ist doch dass dieser „Skipper “ aus dem Verkehr gezogen wird – die Bewährungsstrafe ist in meinen Augen auch zu milde.
      Wie sieht es denn bei vergleichbaren Delikten im Straßenverkehr aus? (z.B. grob fahrlässig in eine Menschenmenge reinrasen – Ist ja reines Glück, dass der Surfer nicht ums Leben gekommen ist).

      Auch wenn es die erste Gesetzesübertretung ist, sollte bei einer solch schweren Körperverletzung nicht immer eine Haftstrafe „rausspringen“?
      Der Bankräuber fährt doch auch beim ersten mal ein – ohne dass jemand verletzt wird.

      1. Alex

        sagt:

        Das Klingt ein bisschen nach Stammtischmeinung gebildet im Harz V TV.

        Arroganz, Selbstherrlichkeit oder einfach kein Gefühl für die Situation, das sind menschliche Schwächen und kein vorsätzliches Handel wie ein Bankraub.

        Wenn im Verkehr ein Unfall passiert, wäre das meist mit einer niedrigeren Geschwindigkeit vermeidbar gewesen. Jetzt hier zu rufen „hängt ihn höher“ hört sich schon ein bisschen nach Mobb an und lässt leicht vergessen wie schnell wir wegen Unachtsamkeit beim Autofahren einen Radfahrer oder Fußgänger, mit ähnlichen folgen umnieten können.

        Der wird privatrechtlich sicher schon noch ordentlich bluten, aber eine Fahrsperre würde ich doch auch mehr Begrüßen als eine Geldstrafe. Gerade bei solventeren Genossen zeigt sie sicher mehr Wirkung.

        1. Alex

          sagt:

          „Hartz IV“ natürlich!

    2. So, jetztbhabe ich das rausbekommen mit dem Lappen (Sportboot und Auto): beide koennen entzogen werden, wenn das Gericht die Zuverlaessigkeit zum Fahren (sinngemaess) aufhrund des jeweiligen Einzelfalls in Abrede stellt. Das ist ein gesonderter Vorgang, davon werden wir vermutlich nicht erfahren.

  12. Hülshörster

    sagt:

    10.000 € für den Verlust einer Extremität an eine gemeinnützige Organisation! Lächerlich! Und was ist mt dem Surfer? Bekommt der etwas? Je nachdem was er beruflich gemacht hat, wird er sein gesamtes Leben umkrempeln müssen. ich hoffe, dass er dafür die Kraft hat und das nötige Kleingeld!

    1. Das ist jetzt erstmal nur Strafrecht. Wie im Autoverkehr: Wer da einen Unfall baut und jemanden verletzt, muss mit ähnlichen Sanktionen rechnen wie der Bootsfahrer.

      Das Zivilrecht hat damit erstmal nichts zu tun: Dort geht es um Schadenersatz, dessen Höhe ggf. das Zivilgericht anhand des tatsächlichen Schadens ermittelt (Schmerzensgeld, Heilungskosten, Sachschäden, notwendige Umbaumaßnahmen Haus. Verdienstausfall, etc. pp,)

      Dabei hilft so eine strafrechtliche Entscheidung dem Zivilgericht natürlich bei der Entscheidungsfindung.

  13. Sauber! Glückwunsch an Herrn Fahlbusch!

    Und was die bescheuerte Vorfahrtsregelung (§ 31) angeht, so hat mir DSV-Chef Rolf Bähr bei einem Treffen ei der Kieler Woche versichert, dass der DSV auf einer außerordentlichen Präsidiumssitzung beschlossen habe, mit sofortiger Wirkung (und nicht erst nach dem Seglertag im Dez.) die Änderung auf die vorherige Regelung zu betreiben.

    Das Einzige, was dann noch fehlt, ist die Wiedereinführung des generellen Tempolimits, das bis vor einigen Jahren bestanden hat und von einem einigen (!) Motorbootfahrer vor dem OLG gekippt wurde. Aber auch dieses Verfahren befindet sich, sowei ich weiß, noch in der Revision.

  14. Sven

    sagt:

    Ich begrüße das Urteil, Da hat die Justiz dann doch so geurteilt, wie man es mit normalen Menschenverstand auch tun würde. Wenn auch die Geldstrafe für den Herren sicherlich eher Kleingeld ist und in einem großen Ungleichgewicht zudem steht, wie stark er den Surfer geschädigt hat.

    1. WB

      sagt:

      Ein lächerliches Strafmaß für den Vollgas-Cowboy. Wieviel Tankfüllungen sind das ? Wo bleibt eine Entschädigung für den Surfer dessen Leben er ruiniert hat ??????????????????

    2. sports78

      sagt:

      die entschädigung für den surfer hat mit dem strafbefehl erst mal nix zu tun.
      das ist eine sache des zivilgerichtes. aber ein strafbefehl vereinfacht das
      durchsetzen von ansprüchen für den geschädigten vermutlich ungemein.