Pelzerhaken Unfall: Panorama 3 Beitrag – Fahlbusch kämpft für Speedlimit

"Hier können sie die Stärksten sein..."

Der Panorama Beitrag (10:27 min) lässt kein gutes Haar an den Motobootfahrern, die scheinbar in Massen durch die deutschen Ostsee-Buchten rasen.

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Carsten Kemmling

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19 Kommentare zu „Pelzerhaken Unfall: Panorama 3 Beitrag – Fahlbusch kämpft für Speedlimit“

  1. avatar Uli sagt:

    Seit wann ist die ganze Ostsee eine Seeschifffahrtsstraße?? Ich kenne die Lübecker Bucht sehr gut und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Bucht halte ich für übertrieben. Da ist genug Platz für alle. Was die Großschifffahrt im Fahrwasser macht ist mir ziemlich egal. Mir geht es hier nur um den Bereich außerhalb des Fahrwassers in unmittelbarer Küsten nähe.

    • avatar Uli sagt:

      by the way…Ihr vergleich mit dem Fußgänger und der Autobahn hinkt leider ein bisschen….. Fußgänger im Park vom Auto überfahren trifft es eher. An Land hat jeder seine Bereich: Fußwege, Fahrradwege, Autobahnen. Auf dem Wasser ist das fast alles eins und da Bedarf es halt etwas mehr Umsicht. Im Zweifelsfall ist meiner Ansicht nach immer der Schwächer zu schützen.

    • avatar Tuckerboot-Kapitän sagt:

      Seit wann weiß ich auch nicht, und die ganze Ostsee ist es ja auch nicht. Der Geltungsbereich der SeeSchStrO steht dort gleich in Punkt 1 ganz am Anfang. Wenn ich mir aussuchen kann ob Speedlimit und bisherige Ausguckpraxis oder Vernünftiger Ausguck ohne Speedlimit, dann ist sicherlich letzteres zielführender. Bzgl Ihres Kommentars unten sehe ich eine SeeSchStr eher als Autobahn an als als Park und schütze Schwächere durch Umsicht.

  2. avatar Tuckerboot-Kapitän sagt:

    Ich verfolge die Debatte sehr intensiv seit sie hier auf SR, in der Zeit und auch unlängst im TV diskutiert wird. Die Lösung ist m.E. nach viel einfacher und direkter, als es hier beschrieben wird. Es gibt der Punkt 5 der KVR (Ausguck halten im präzisen Wortlaut der Regel). Diese gilt! Vollumfänglich! Punkt! Wenn dieser Punkt eingehalten wird können solche Unglücke nicht passieren, sie sind sogar ausgeschlossen. Das Unglück ist ja nicht wegen der 38 Knoten zustande gekommen, oder wegen der unglücklichen Fensterkonstruktion des Ruderhauses, sondern weil ganz einfach Punkt 5 KVR nicht beachtet wurde. Und da die Lösung so einfach ist müssen die Sanktionen nun genauso einfach sein. Vorschläge willkommen.

    PS: Und nun muss man nur noch einen Weg finden, die Lärmemission der Kisten zu senken. Dies hat allerdings nichts mit der vorgenannten Diskussion zu tun und gilt im Übrigen auch für alle Harley-Fahrer.

    • avatar Tim sagt:

      Ausguck hin oder her 800m vom Strand entfernt muss keiner 38kn fahren….. ganz einfach!

      Für Tuckerboote ist Ausguck eine prima Sache aber bei 20kn+ geht alles so schnell da sieht man den Kopf eines verirrten Schwimmers nicht mehr so fix.

      Darum: „Innerhalb 2km vom Ufer sollte die max. Geschwindigkeit für motorbetriebene Wasserfahrzeuge 10kn betragen.” das tut doch keinem weh oder?

      • avatar Tuckerboot-Kapitän sagt:

        Tim,

        Es geht hier doch gar nicht um Schwimmer und auch nicht um Tuckerboote. Es geht um den vorbeschriebenen Fall, den wir hier alle lang und breit diskutiert haben, wo alle Argumente ausgetauscht sind und wir alle Herrn Fahlbusch unterstützen. Ich sowieso erst recht auch. Wer meint, daß Ausguck gehen nicht hilft, der lässt es dann eben und reiht sich in die Reihe derer ein, die andere aus Versehen übersehen . Ich denke, daß Ausguck gehen hilft, und daß das Unglück dann nicht passiert wäre.

        Nun aber zu Ihren Argumenten, die nichts mit dem Fall Fahlbusch zu tun haben, aber die Sie sicherlich ernstgenommen wissen wollen: Wir reden von der Seeschiffahrtsstraßenordnung. Wenn Sie schwimmen auf einer Seeschiffahrtsstraße 800 Meter vom Ufer entfernt für eine gute Idee halten, dann sage ich Ihnen: ich halte das für eine bescheuerte Idee. Ich gehe ja auch nicht auf der Autobahn spazieren und wundere mich dann, weil alle mich aus Versehen umfahren.
        Ihre Forderung „Innerhalb 2km vom Ufer sollte die max. Geschwindigkeit für motorbetriebene Wasserfahrzeuge 10kn betragen” finde ich als Mitglied der Hafenwirtschaft interessant bis amüsant und Ihre Frage “und das tut doch keinem weh oder?” können Sie ja mal bei der Schiffahrtsregatta abends am Bier diskutieren…

        Zurück zum Fall Fahlbusch, wo wir alle für ein lokales Speedlimit in der Neustädter Bucht sind: Ja, ich bin auch dafür, aus Sicherheits- und auch Lärmschutzaspekten. Trotzdem wäre bei Beachtung der KVR 5 auch ohne Speedlimit kein Unfall passiert.

        • avatar Backe sagt:

          Sorry, Herr Tuckerboot, aber ihr letzter Satz ist schlicht Blödsinn!

          38 Knoten Fahrt durchs Wasser und Beachtung der KVR 5 schließt sich quasi gegenseitig aus.
          Dafür gibt es nämlich in den KVR die schönen Regeln 6 “sichere Geschwindigkeit” und 7 “Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes”.

          Ihr Amüsement über konstruktive Vorschläge, eine Verbesserung der allgemeinen Sicherheit auf dem Wasser herbeizuführen, möchte ich hier lieber unkommentiert lassen …

          • avatar Tuckerboot-Kapitän sagt:

            Lieber Jan

            ich kenne Dich seit Ende der 80er Jahre als Du noch mit Steffi zusammen warst. Ich lese Deine Bücher. Und ich bin höflich und argumentiere konstruktiv. Ich argumentiere immer pro Fahlbusch und finde es schade, daß Du als gebildeter Mensch und Vielnutzer dieses Forums, der auch immer richtigerweise pro Fahlbusch argumentierst hier unhöflich wirst. Als Mitglied der schreibenden Zunft kannst Du sicherlich passendere Worte als “Blödsinn” finden.

            Aber zur Sache, denn auch Du willst sicher, daß man Deine Argumente ernst nimmt.

            Auch ich kenne das Revier sehr gut. Wenn ich auf dem Revier genau wie Du um Meistertitel kämpfe (und sie genau wie du auch hole), dann nerven mich die Schnellboote wegen Ihres Lärmes. Wenn ich auf dem Revier mit einen RIB für Segler Tonnen auslege, oder schiedsrichtere oder bei Powerboot-Rennen Notärzte fahre, dann fahre ich regelmäßig 50 Knoten. Und deshalb kann ich Dir versichern, daß Dein Kommentar Zitat

            “38 Knoten Fahrt durchs Wasser und Beachtung der KVR 5 schließt sich quasi gegenseitig aus. Dafür gibt es nämlich in den KVR die schönen Regeln 6 “sichere Geschwindigkeit” und 7 “Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes”.

            einfach falsch ist. Ich hoffe ich werde als Überbringer dieser Nachricht nicht geköpft werde, und kann auch nichts dafür. Wechsel doch mal die Seiten, und kämpfe dann wie ich gerne höflich weiter, denn wir verfolgen das gleiche Ziel!

  3. avatar sven sagt:

    Panorama war mal eine Sendung in der gut recherchierte Beiträge zu sehen waren,
    der gezeigte Beitrag hätte auch auf RTL II laufen können,

    Es gibt weder den Typischen Motorbootfahrer, noch sind alle auf dem Adrenalin Kick aus,
    viele ehemals begeisterte Segler steigen im höheren Alter auf ein Mobo ohne dabei das rasen für sich zu entdecken.

    Dem Opfer ist mit dieser Art der Berichterstattung nicht geholfen, und das ganze geht auf diesem Niveau als Sommerposse im Medialen Zirkus unter.

    • avatar andreas borrink sagt:

      Genau. Das war echt dünn, Chance vertan. Wer so einseitig und oberflächlich berichtet und dabei alle Klischees bedient, hat seinen ehemals guten Ruf als kritisches, neutrales Magazin verspielt.

      Zur Sache fällt mir nur der Kampf von David gegen Goliath ein. Ich wünsche Herrn Fahlbusch ganz viel Kraft; die wird er brauchen. Denn leider haben diese blasierten Motorboottypen jede Menge Geld für die besten Anwälte. Armes Deutschland.

    • avatar Skiffi sagt:

      @Sven:
      Diese ehemaligen Segler steigen aber doch meist auf gemütliche und seetüchtige Verdränger-Motorboote um. Ich habe dafür vollstes Verständnis.

      Ich kenne aber ehrlich gesagt keinen einzigen ehemaligen Segler, der auf einen hochmotorisierten Gleiter umgestiegen ist und jetzt plötzlich mit mehr als 10 Knoten unterwegs ist. Aber das ist natürlich sehr subjektiv.

  4. avatar Tim sagt:

    Ich finde das Bundesverkehrsministerium macht sich das Leben doch etwas sehr leicht mit Ihrem Statement: „Um unnötige Gefahren auszuschließen, ist ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Risiken des Wassersports und die Sicherheit an Bord die beste Vorraussetzung“

    Ich bin sicherlich kein Befürworter für den ganzen Gesetzeswahn den wir hier in Deutschland haben.
    Aber wer so argumentiert muss dann auch dafür Sorge tragen das diese „Bewusstsein“ eingehalten wird. Und hier beist meiner Meinung nach die Katze in den Schwanz. Die Wasserschutzpolizei hat werden die Mittel noch die Kapazitäten dieses „Bewusstsein“ zu überwachen.

    Wenn ich also als Staat das von mir selbst geforderte Bewusstsein und damit die Sicherheit auf dem Wasser nicht mehr gewährleisten kann dann muss ich handeln!

    „Innerhalb 2km vom Ufer sollte die max. Geschwindigkeit für motorbetriebene Wasserfahrzeuge 10kn betragen.”

    Damit stelle man die Sicherheit für andere Wassersportler in Ufernähe wieder her und lässt den Motorbootfahrer ihre Freiheit.

    • avatar Super-Spät-Segler sagt:

      Angenehmer Nebeneffekt: man verringert die Lärmbelästigung am Ufer zumindest ein wenig.

      • avatar Backe sagt:

        Super-Spät …. Das Befahren der Lübecker Bucht mit Motorbooten über 75 dB Schalldruckpegel ist WEITERHIN VERBOTEN.
        Die Klage eines Speedboot-Besitzers wurde in letzter Instanz vom OVG Schleswig-Holstein vor ziemlich genau 2 Jahren abgelehnt.
        (Urteilsbegründung siehe hier: http://openjur.de/u/442555.html)

        Dass dies nicht eingehalten, bzw. verschärft kontrolliert wird (es ballert ja sogar im Panorama3-Filmbericht eine Cigarette durch die Bucht …) kann m.E. nur an den hier verschiedentlich aufgeführten völlig unzulänglichen Möglichkeiten der WaschPo liegen.

        Handlungsbedarf !!!

        Außerdem interessant: Ganz offensichtlich ersetzt das og. “Befahrensverbot mit Fahrzeugen bestimmter Bauart” (über 75dB) das ursprünglich geltende – und hier immer wieder zitierte – allgemeine Tempolimit in der Lübecker Bucht. (Siehe Absatz 23 der og. Urteilsbegründung … Zitat: “Das Verwaltungsgericht habe eine Vorgänger-„Verordnung“ (Geschwindigkeitsbegrenzung in der Neustädter Bucht) in seinem Urteil vom 11.11.2008 – 3 A 183/07 – entsprechend qualifiziert.”)

        Alles eben mal recherchiert – und selber verwundert darüber … Bisher dachte ich, das Verfahren bzgl der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung sei noch in der Berufung. War es aber offensichtlich nicht. Sondern nur ein weiteres (des selben Klägers?) bzgl. bauartbedingter (also lärmtechnischer) Verbote.

    • avatar Tim sagt:

      entschuldigt bitte die miserable Rechtschreibung war etwas sehr in Eile.

    • avatar stephan sagt:

      Das BMVBS bzw die nachgeordneten Behörden haben eine Abfuhr in SachenTempolimit in der Lübecker Bucht vor Gericht bekommen. Ich kann verstehen, dass die gegenüber den Medien vorsichtig sind beim Schreien nach neuen Versuchen für Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Lübecker Bucht. Außerdem glaube ich nach eigenen Erfahrungen nicht unbedingt, dass das Zitat des Ministeriums vollständig ist.

      Nach meiner Erfahrung hat die Verwaltung ein langes Gedächtnis, lasst uns mal abwarten, was demnächst so aus der Schublade gezaubert wird – nach der Wahl natürlich…

  5. avatar Tim sagt:

    Selbstreflexion scheit leider für einige Menschen echt ein Fremdwort zu sein.
    „Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“

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