Pelzerhaken Unfall: Petition zur Neuregelung der Ausweichpflicht

Der Bundestag möge beschließen...

Nach dem Unfall zwischen Surfer und Motorboot vor Pelzerhaken gibt es jetzt eine ONLINE PETITION mit dem Ziel, Änderungen der Vorfahrtsregeln in der Dreimeilenzone zu bewirken.

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Carsten Kemmling

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42 Kommentare zu „Pelzerhaken Unfall: Petition zur Neuregelung der Ausweichpflicht“

  1. Wolfgang sagt:

    Eine Trennung zwischen Berufsschiffahrt und Freizeitbooten finde ich auf Seegewässern ungünstig. Hier sollte nicht von üblichen Regeln abgewichen werden.
    Die Schuld des zu schnellen Motorboots ist unumstritten und entsprechend bestraft worden. Die Unfall wäre durch andere Vorfahrtsregeln nicht verhindert worden.

    Generell sollte gelten, dass der Schnellere und/oder Manövrierfähigere ausweichen sollte. Ein sportlicher Surfer der mit 20 Knoten die Küste auf und ab fährt sollte einem mit 5 kn Verdrängerfahrt tuckernden Motorboot ausweichen. Ein langsamer Surfer bei wenig Wind oder ein langsames Motorboot sollte nicht verpflichtet sein einem mit 35 Knoten herumrasenden Motorboot auszuweichen.

    In der Praxis läuft es meistens genau so, allerdings ist das schlecht in Gesetzgebung zu fassen.
    Die Verpflichtung zur Sorgfalt und angepassten Geschwindigkeit im Kombination mit den Ausweichregeln der KVR ist völlig ausreichend, weltweit und auch in DE. Der deutsche Zusatz, dass Segelsufer allen ausweichen müssten könnte natürlich verschwinden.

  2. Uwe sagt:

    Es kann nicht angehen, dass in jedem EU-Land andere Vorfahrtregeln gelten.
    Die Petition ist daher abzulehnen.

    Anzustreben ist stattdessen eine EU-einheitliche Regelung.

    Welche Regeln gelten eigentlich derzeit in den anderen EU-Ländern.

    • Ein Held sagt:

      dieser Tage ist Herr Thomas Weinhardt, Vorsitzender des VDWSs.

      Er wird sich nunmehr der Sache annehmen und versuchen, sich “im gemeinsamen Gespräch mit den Verbänden und der Politik für eine juristisch belastbare Lösung im Sinne des Sports stark zu machen.”

      Danke Herr Weinhardt!

      Ihre Versuche in gemeinsamen Gesprächen werden bestimmt zielführender sein, als eine Beratung des Anliegens mit Abgeordenten des Deutschen Bundestages.

  3. Andreas sagt:

    1. Der Unfall ist, wie jeder, bei dem Menschen zu Schaden kommen, in höchstem Maße bedauerlich.

    2. Der Unfallverursacher wurde für am Unfall schuldig befunden und bestraft. Daraus folgt: Hätte er sich an das bereits geltende Regelwerk gehalten, wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. In diesem Zusammenhang daher weiter einschränkende Regelungen zu fordern, halte ich für nicht wirksam. Die Forderung der Petition zielt daher auf die Lösung eines Problems durch zusätzliche Reglementierung ab, wo ein Reglement schon besteht, dessen Einhaltung den Unfall zuverlässig vermieden hätte.

    3. Hat der Petitent überhaupt eine Vorstellung davon, wie weit 3 nm reichen? Es wird die Frage erlaubt sein müssen, mit welcher Berechtigung Surfer, Kiter, Schwimmer 3 Meilen vor der Küste weitergehede Vorrechte als bisher begehren sollten. Nebenbemerkung: Den meisten fehlt mE die Fähigkeit und die diese Distanz überhaupt im Rahmen eines vertretbaren Risikos zu bewältigen. Schon mal versucht 3 nm bei gutem Wind mit dem Surfbrett zu bewältigen, wenn zB der Mastfuß gebrochen ist?

    4. Es gibt im Revieren mit “viel Verkehr” Regelungen, welche die Petitionsabsicht verwirklichen und mE “praxisgerechter” sind; zB in CRO (“Gleitverbot” näher als 300 m vor jeder Küste, “Schwimmerverbot” weiter 50 m vor jeder Küste, in der Seekarte verzeichnete generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen [also auch für die “Berufler”] in verkehrsreichen Zonen auf zB 10 kn usw.).

    Ich verstehe nur zu gut den Schmerz und allenfalls die Wut der Betroffenen, halte aber den Ansatz für im Grundsatz verkehrt und im Detail für dilettantisch …

    … meint ein Segler nach 40.000 nm mit Surfbrett an Bord, der gerne auch mal MoBo fährt.

  4. Piet sagt:

    Ein Viertel ist ja schon um.

    Bis dorthin müssten eigentlich schon 12500 stimme gesammelt wurden sein.
    Zurzeit sind es ca 1600 stimmen.
    Wenn da nicht bald ein Wunder geschieht wird das eh nichts.

  5. hurgahmann sagt:

    Ich sehe das auch kritisch, hier soll plötzlich die allgemeine Vorfahrt der Berrufsschiffahrt auf dem Rücken der (von vielen geforderten und evtl. sinnvollen) Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorboote durchgesetzt werden.
    Was soll das – das sind zwei verschiedene paar Schuhe die auch als solche behandelt werden müssen.

    • HB sagt:

      Ich sehe nicht was dieser schreckliche Unfall mit der Vorfahrt von Berufsschifffahrt zu tun hatte. Warum steht das dann in der Petition?
      Weiterhin wurde der Motorbootskipper wegen Verstosses gegen die SeeStrO verurteilt. Meiner Meinung nach besteht kein weiterer Regelungsbedarf.

  6. Hasso-Christian Höher sagt:

    Check!!

  7. Chris sagt:

    was für ein Unsinn, bei 15kn sind Boote solcher Größe nicht mal am gleiten d.h. die Sicht nach vorne dürfte bei 15kn am schlechtesten sein und die Wellenbildung am stärksten.

    Ein Surfer mit Wegerecht ist Kurshaltepflichtig, wie soll sich denn ein Motorboot auf diese Kurshaltepflicht verlassen wenn der Surfer plötzlich umfällt?

    Surfer und Kiter gehören auf ausgewiesene Flächen wie man es von Wasserskistrecken kennt, könnte man als anderes Extrem vordern, ist aber natürlich genau so ein Unsinn.

    Am besten wäre es das ganze als das zu behandeln was es ist. Ein bedauerlicher Unfall wie er auf der Strasse tagtäglich (Motorrad/Auto, Radfahrer/Auto, Fußgänger/Auto, Fußgänger/ Radfahrer, Fußgänger/Motorrad, etc.) passiert ohne das die Strassenverkehrsordnung umgekrämpelt wird.
    Selbstverständlich muss der Verursacher festgestellt werden und entsprechend mit einer Strafe belegt werden die von der Judikative festgelegt wird.

    • Jürgen sagt:

      Das ist nicht ganz richtig bzgl. der Strassenverkehrsordnung.
      In allen Bereichen, wo sich schutzbedürftige Personen aufhalten, sind die Geschwindigkeiten teils enorm gedrosselt worden( Altenheimen, Schulen, Wohngebiete, Speilstrassen…). Warum sollte dieses nicht zum Schutze auch für die Dreimeilenzone gelten ?

      • Peter sagt:

        Das ist ein richtiger Punkt. Kann man von mir aus machen. Halte ich zwar für die ganze 3-Meilen-Zone für massiv übertrieben, aber warum nicht für besonders gekennzeichnete Bereiche.

        Aber warum dann, um im Bild zu bleiben, gleichzeitig allen Lastwagen an allen Kreuzungen und gefährdeten Bereichen Vorfahrt vor privat genutzten Fahrzeugen (Autos, Radfahren, Fußgängern) geben und die Lastwagen gleichzeitig von der Geschwindigkeitsbegrenzung ausnehmen?

      • Chris sagt:

        weil der Bereich des Limits total überzogen ist.
        Spielstrassen entsprechen einem markeirten Bereich für Kiter
        Altenheim entspricht einem markierten Bereich für Surfer
        das will doch aber gar keiner!!!!

        Und der Vergleich hinkt auch weil in den von Dir genannten Bereichen eine starke Häufung von Unfällen zu diesen Tempolimits gefürt hat und nicht ein einzelner Unfall.

        Es ist doch “nur” so das ein Proll wilde Sau gespielt hat, dabei einen nicht wieder gut zu machenenden Schaden verursacht hat, und dafür bestraft wurde (ob in ausreichendem Maße oder nicht steht hier nicht zur Beurteilung).

        Warum kann man es nicht dabei belassen?

        Alle Seiten sollten daraus lernen und die gegenseitige Rücksicht auf dem Wasser wieder aus der Versenkung holen und aktiv betreiben….das fängt schon beim Grüßen an, ich kann den Mitsportler doch nur Grüßen, in die Augen sehen, wenn ich mich in dem Moment so verhalte das er sich nicht gestört fühlt.

    • Super-Spät-Segler sagt:

      > was für ein Unsinn, bei 15kn sind Boote solcher Größe nicht mal am gleiten d.h. die Sicht nach vorne dürfte
      > bei 15kn am schlechtesten sein und die Wellenbildung am stärksten.

      Wenn sie bei dem Tempo nichts sehen können, müssen sie halt langsamer fahren, so daß sie was sehen! Eine Mindestgeschwindigkeit sind die 15 kts ja nicht!

      > Ein Surfer mit Wegerecht ist Kurshaltepflichtig, wie soll sich denn ein Motorboot auf diese Kurshaltepflicht
      > verlassen wenn der Surfer plötzlich umfällt?

      Dahinter(!) zielen.

      Sich bei geringem Abstand und hohem Tempo darauf zu verlassen, daß ein Fahrzeug die Stelle passiert hat, auf die man selber zuhält, ist grob fahrlässig!

      > …Fußgänger/Auto, Fußgänger/ Radfahrer, Fußgänger/Motorrad, etc.) passiert ohne das die
      > Strassenverkehrsordnung umgekrämpelt wird.

      Es ist aber ja so, daß vor kurzem “die Straßenverkehrsordnung” zugunsten von Rennwagen in verkehrsberuhigten Zonen umgekrempelt wurde…

      Dieses gilt es rückgängig zu machen!

      • Chris sagt:

        Zitat: “Wenn sie bei dem Tempo nichts sehen können, müssen sie halt langsamer fahren, so daß sie was sehen! Eine Mindestgeschwindigkeit sind die 15 kts ja nicht!”

        klar das machen solche Typen dann auch… Wer ohne Limit 38kn anstelle eine angemessenen Geschwindigkeit fährt wird mit Limit gewiss schon mal gar nicht langsamer fahren.

        Wegen eines Unfalls muss doch nicht noch mehr überreguliert werden !!! Wir haben doch wirklich ausreichend Gesetze zu befolgen.

        • Heinz sagt:

          Die Logik kann nicht überzeugen. Sonst müsste man jegliche Gesetze und Regeln abschaffen, weil sich ja ohnehin einige Leute gibt, die sich nicht daran halten!

        • Super-Spät-Segler sagt:

          > klar das machen solche Typen dann auch… Wer ohne Limit 38kn anstelle eine
          > angemessenen Geschwindigkeit fährt wird mit Limit gewiss schon mal gar nicht langsamer fahren.

          Wie Du an der Diskussion hier siehst, gibt es wenig Konsens über die angemessene Geschwindigkeit, also muss eine konkrete Geschwindigkeit her.

          Die Verletzung des Tempolimits lässt sich auch wesentlich einfacher feststellen, als die Verletzung der Ausguckpflicht!

          Und: Zustimmung zu Heinz.

    • Andreas Ju sagt:

      “Bedauerlicher Unfall.” Du wollltest sagen: “Shit happens”? Na dann: Tempo 130 in Fußgängerzonen! Wenn was passiert, ist der Autofahrer Schuld, weil er nicht gut aufgepasst hat. Super Regelungsgerüst!

  8. Backe sagt:

    Die Petition ist PRIMÄR dazu da, das Thema an sich ins Plenum des Bundestages zu bringen.
    Dass das sinvoll ist, stellt wohl niemand ernsthaft in Abrede.
    Der genaue Wortlaut, wie er hier von einigen kritisiert wird, ist dabei eher sekundär, da sich die später wie auch immer geänderten Regeln nach der palarmentarischen Diskussions- und einem potentiellen Gesetzgebungsverfahren ohnehin verändert haben dürften.

    Also, nicht rumkritteln … Unterzeichnen!
    Mehr als diese eine Chance wird es wohl kaum geben.

    • Peter sagt:

      Doch, ich stelle das ernsthaft in Abrede. Was ist denn überhaupt das “Thema an sich”? Dass es rücksichtslose Rüpel auf dem Wasser gibt?

      Ich verstehe den Handlungsbedarf ehrlich gesagt nicht.

      • Backe sagt:

        Dann hast Du die wochenlange Diskussion nicht aufmerksam genug verfolgt.
        1. Der Unfall konnte deswegen passieren, weil es einem Motorbootfahrer gemäß §31 SeeSchStr.Ordnung erlaubt ist, in absoluter Strandnähe 38 Kn zu ballern, und er davon ausgehen musste, dass der Surfer ihm auszuweichen hatte …
        Dass 2. im Zuge des Unfallherganges die KVR verletzt wurden (indem nicht ausreichend Ausguck gegangen wurde, bzw. mit nicht der Situation angepasster Geschwindigkeit gefahren wurde) ist eine direkte Folge daraus.

        Also, in der kausalen Kette: 1 führt zu 2 …
        Diese Petition will verhindern, dass es überhaupt zu einer Situation 1 kommen kann – und damit auch nicht zu einer wie in 2.

        • Peter sagt:

          Naja, da haben wir halt eine andere Auffassung. Der Motorbootfahrer hat sich fehlverhalten und ist dafür bestraft worden. Ob man jetzt nun eine Extraregel braucht, dass nun 15 Knoten noch ok sind, 18 aber nicht, man aber mit einem Segelboot dennoch weiter 35 Knoten fahren darf, halte ich für äußerst zweifelhaft aber eventuell diskutabel.

          Dass man dafür quasi als trojanisches Pferd und Geschenk auf einmal die allgemeine Vorfahrt für Berufsschifffahrt fordert – für mich völlig inakzeptabel und kontraproduktiv.

          Ich halte die Petition in dieser Form für ein massives Eigentor um etwas mehr gefühlte Sicherheit zu bekommen.

        • Max Michel sagt:

          Das ist Unsinn.

          Situation eins ist passiert, weil jemand gegen geltende Gesetze verstoßen hat.

          Der Motorbootfahrer wurde zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe verurteilt. Richtig ist nur, dass er __versuchte__ sich auf §31 zu berufen. Der Versuch war erfolglos.

          Das Gericht hat einen Verstoß gegen die SeeSchStrO §3 in der Begründung angeführt.

          Bei http://www.segeln-magazin.de gibt es dazu einen recht erhellenden Artikel dazu.

          • Heinz sagt:

            Ich glaube Peter stand noch nie auf einem Surfbrett…und solange das eigene Bein nicht ab ist, ist ja auch alles OK und kein Handlungsbedarf, gell?

          • Carsten Kemmling sagt:

            Ich habe einen befreundeten Wassersport Anwalt nach seiner Meinung gefragt. Der sagt: “Der Text der Petition weicht von der Begründung ab. Aus der Begründung geht das eigentliche Ansinnen besser hervor. Dort wird explizit die Abschaffung von der Ausweichregel nach § 31 Abs.2 SeeschStrO gefordert. Die Ausnahme für die Berufsschifffahrt wird nicht weiter thematisiert.

            Eine erfolgreiche Petition bedeutet nicht, dass ein Gesetz gemäß der Petition erlassen wird. Der Petent erhält lediglich die Gelegenheit, sein Anliegen mit den Abgeordneten zu diskutieren. Im Rahmen einer solchen Anhörung kann der Petent sein wirkliches Anliegen präsentieren.
            Meiner Meinung nach ist das Anliegen gemäß Begründung zu unterstützen.”

          • Peter sagt:

            Sorry, aber dann schreibt man sowas doch bitte auch in die Petition rein und nicht irgendwas anderes.

    • Uwe sagt:

      Backe, das ist zu kurz gedacht !

      Ein nationaler Alleingang ist eher kontraproduktiv.
      Stattdessen möchte ich in Holland, Dänemark, oder wo ich auch immer segele, stets die gleichen Ausweichregeln haben.
      Man sollte daher zunächst einmal checken, welche Regeln derzeit in den EU-Ländern gelten und daraus eine EU-weit geltende Vorfahrtregel entwickeln.

    • Christof sagt:

      Aber je besser und schlüssiger der Petitionstext, desto wahrscheinlicher eine sinnvolle, damit zufriendestellende Auseinandersetzung der MdBs mit dem Thema. Die sind, anders als wir alle, sach- und fachfremd.

      Also kann man den hier zum Anschluss stehenden textentwurf nicht so übernehmen. Sollte besser eine optimierte Fassung online stellen, was aber die Zustimmungsquantität stressen würde. Also Totgeburt.

      Besser wäre, DSV etc zur Aktion zu bringen. Also Lobbying statt Petition, die mE sowieso Ultima Ratio ist und eher Ausdruck von Hilflosigkeit signalisiert.

      VG
      Christof

  9. Chris sagt:

    wie soll vernünftig zwischen berufsschiffahrt und freizeitschifffahrt unterschieden warden? zusätzliches licht (lichter) in der nacht, tagsüber zusätzliches symbol? wie soll diese unterscheidung in die colreg?

    • eku sagt:

      Ich bin für einen Liegestuhl im Top als Tagzeichen für Sportboote – Die Berufsschiffer fahren Hammer und Sichel.
      Nachtzeichen bei den SB: Diskokugel

  10. Peter sagt:

    Der Unfall ist nicht passiert, weil es die aktuellen Regeln erlaubt haben, sondern, weil jemand gegen die aktuellen Regeln verstoßen hat und deswegen auch verurteilt wurde.

    Auch die vorgeschlagene Unterscheidung zwischen Berufsschifffahrt und Freizeitschifffahrt in den Vorfahrtsregelungen ist einfach unsinnig und nicht umsetzbar.

  11. Felix Ismar sagt:

    Unterschrieben. Gute Aktion! Bitte weiter verbreiten!

  12. Backe sagt:

    Check!
    … danke Carsten!

    • Ich sach mal so... sagt:

      Jetzt haben wir alle lang und breit diskutiert und alle Argumente ausgetauscht. Zeit für neutralen Trendcheck und Häckchenzählen: Wenn man alle 38 Kommentare auf Inhalt, Likes und Dislikes analysiert, dann steht es hier auf SR jetzt ziemlich genau 2/3 gegen die Petition und 1/3 dafür. Woran liegt es?

      • Ostseesegler sagt:

        Den Begründungen gegen die Petition ist nichts hinzuzufügen. Kein Gesetz kann verhindern, dass sich nicht daran gehalten wird. Für die Verfechter der Petition hätte ich noch einen Vorschlag: Übernehmt doch die Regelung der Hamburger Außenalster. Sportboote, egal welcher Antrieb, immer Rechts vor Links und die Berufsschifffahrt (Alsterdampfer) immer vor allen anderen. Das ist leicht zu merken. 🙂 Aber mal im Ernst, die Petition schießt doch wirklich über das Ziel hinaus. Die Segelyacht weicht dann zukünftig dem heranpreschenden Kitesurfer aus, oder wie soll das Ausgehen?

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