Unglück: Bei der Halse am Kopf getroffen – Starbootsegler gestorben
Unfall beim Saison-Auftakt
von
Carsten Kemmling
Bei einer ersten Starboot-Regatta nach längerer Pause ist es zu einem schweren Unfall gekommen. Ein 66-jähriger Steuermann wurde im Sturm vom Großbaum erwischt.
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15 Antworten zu „Unglück: Bei der Halse am Kopf getroffen – Starbootsegler gestorben“
Oktant
sagt:
Jörg, bleibe doch bitte bei der Wahrheit:
Du hattest geschrieben:
” Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können.
Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.”
Jörg
sagt:
Bestreite ich mit keinem Wort, dass ich das geschrieben habe. Wo in den anderen Posts habe ich was anderes behauptet? Bitte klar und eindeutig antworten und nicht mit irgendwelchen aus dem Zusammenhang gerissenen Teilzitaten.
Jörg
sagt:
Was ist falsch bzw. eine Fehlinformation, wenn ich schreibe, dass eine Schwimmhilfe auch eine bewusstlose Person an der Oberfläche hält? Nur darum ging es. Das die Person – anders als eine Person die bereits versunken ist – gefunden werden kann. Das auch Nase und Mund dabei sicher über Wasser gehalten werden, habe ich mit keiner Silbe behauptet. Es kommt dann natürlich darauf an, dass die Retter schnell, innerhalb von Minuten, zur Stelle sind und entsprechende Maßnahmen einleiten. Habe ich eigentlich gedacht, dass das klar sei und deshalb nicht bis zum Letzten ausgeführt. Natürlich mein Fehler.
Zum Verständnis: Sollte man jetzt nach Deiner Meinung, wenn eine ohnmachtssichere Schwimmweste zu sperrig ist, bzw. eine Automatikweste wegen intensivem Wasserkontakts nicht praktikabel ist, aufgrund der von dir genannten Nachteile lieber ganz auf eine Schwimmhilfe verzichten?
Oktant
sagt:
@Jörg
Bitte keine Fehlinformationen verbreiten:
DIN EN ISO 12402-5:
50 N Leistungsklasse der ISO-Norm 12402Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest. Diese Schwimmhilfen sind nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind.
Diese Auftriebshilfen sind bequem zu tragen, jedoch nicht für unruhige Gewässer geeignet.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Benutzer über einen längeren Zeitraum sicher unterstützt wird.
Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers.“
Im Falle einer Ohnmacht versagen Schwimmhilfen leider kläglich !!!!
Jörg
sagt:
Ehrlich gesagt eine Unverschämtheit mir die Verbreitung von Falschinformationen zu unterstellen. Ich habe mit keiner Silbe behauptet, dass die Schwimmhilfen den Träger im Falle einer Ohnmacht sicher vorm Ertrinken schützt. Insofern hättest Du Dir das besserwisserische Abschreiben einer DIN-Norm sparen können. Aber das so eine Schwimmhilfe auch einen Bewusstlosen an der Wasseroberfläche halten kann, sie dass er überhaupt gefunden werden kann, ist unbestreitbar. Aber darauf bist Du in Deinen Posts sicherheitshalber nicht eingegangen.
Oktant
sagt:
Jörg, du hattest geschrieben:
“ Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können. Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.“
Das ist leider Unsinn, d.h. eine Fehlinformation, die dazu führen könnte, dass sich Leute in falscher Sicherheit wähnen, wenn sie eine Schwimmhilfe tragen.
Richtig ist nämlich vielmehr, dass der Kopf bei Bewusstlosigkeit zur Seite oder nach vorn kippt und der Bewusstlose infolgedessen trotz Schwimmhilfe ertrinkt, da Wasser in die Lunge gerät.
Verbreite also bitte keine falschen Informationen über den Nutzen einer Schwimmhilfe, die bei Bewusstlosigkeit nämlich kläglich versagt.
Jörg
sagt:
Eine nicht ohnmachtssichere Regattaweste bedeutet aber nicht automatisch, dass der ohnmachtige Segler mit dem Gesicht im Wasser schwimmt, sondern sie dreht einen nicht automatisch in Rückenlage. Außerdem haben unmittelbar nach dem Vorfall mehrere Boot mit der Suche nach dem Verunglückten begonnen. Man hätte also schon mehrere Minuten Zeit gehabt ihn zu bergen, wenn er nur an der Wasseroberfläche geschwommen wäre. Also ist die Behauptung, dass Paul Kresge in jedem Fall mit einer Regattaweste ertrunken wäre, gelinde gesagt, abenteuerlich.
Mirko
sagt:
Am Ende des Tage ist es doch eine Frage, welche Schutzausrüstung für mich
a) noch komfortabel genug ist, dass ich sie trage (Helm, ohmachtsichere Rettungsweste)
b) noch akzeptabel ist, weil sei neue Risiken bergen (Regattaweste unter Katamaran).
Es ertrinken leider zu viele Wassersportler, weil Hilfe von außen (z.B. Crew des betroffenen Bootes, andere Wassersportler in der Nähe, Regatta-Kollegen, Rettungskräfte etc.) den bereits bewusstlosen versunkenen nicht finden und retten können.
Und ich bin mir sicher, dass mehr Wassersportler ohne irgendeine Weste ertranken, als mit.
Bei den heutigen leichten und komfortablen Regattawesten, über die man auch einfach ein Lycra-Shirt ziehen kann, sehe ich einfach kaum Argumente, sie nicht zu tragen.
Oktant
sagt:
„Bei den heutigen leichten und komfortablen Regattawesten, über die man auch einfach ein Lycra-Shirt ziehen kann, sehe ich einfach kaum Argumente, sie nicht zu tragen.“
Das Dumme ist nur, dass eine Regattaweste, d.h. eine Schwimmhilfe dem bewusstlosen Starbootsegler nicht geholfen hätte. Er wäre also trotz Weste ertrunken. Geholfen hätte ihm nur ein Helm und / oder eine ohnmachtssichere Automatikweste.
Oktant
sagt:
Nicht die Rettungsweste, sondern ein Helm hätte den Todesfall verhindern können.
Von Rettungswesten, die ja den Segler in eine Rückenlage bringen ist bei Jollen abzuraten. man möchte ja in Brustlage schwimmend sein Boot erreichen und es wiederaufrichten. Das Hineinklettern ins Boot würde die Rettungsweste vor der Brust erschweren.
Für Jollen sind demnachn nur Regattawesten (Schwimmhilfen) geeignet
Bei Katamaranen ist eine Weste mit zuviel Auftrieb kontraproduktiv, wenn man unter das Trampolin geraten ist und tauchen muss, um sich zu befreien, was aber durch den Auftrieb der Schwimmweste verhindert wird.
Jörg
sagt:
Sehe ich anders. Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können. Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.
Oktant
sagt:
Eine normale „Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe“ hätte leider nicht geholfen, da diese nicht ohnmachtssicher sind.
Es hätte also schon eine ohnmachtssichere Rettungsweste sein müssen. Im Falle des Starbootes wäre also eine ohnmachtssichere Automatikweste erste Wahl gewesen. Ein Helm hätte darüberhinaus mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Ohnmacht verhindert.
Olli
sagt:
Beim Kentern mit Katamaranen o.ä. kann man sich leicht unter dem Boot „verheddern“. Das kommt oft genug vor und es gab auch dabei schon Todesfälle.
Natürlich ist das Tragen von Rettungswesten grundsätzlich sinnvoll -besonders bei Kielbooten – , jedoch sollten Diese dann auch ohnmachtssicher sein.
Wenn man also nicht mit einem riesigen Kragen aus seinem filigranen Boot hocken will bleibt nur eine Automatik-Weste.
Diese sind jedoch in vielen Klassen verboten und durch ungewollte Auslösung dann auch nicht sinnvoll.
Es gibt also keine richtig gute Lösung.
Mirko
sagt:
Abgesehen davon, dass ein Bericht über dieses tragische Unglück evtl. nicht der richtige Rahmen ist, eine solche Debatte zu führen: Welche Argumente sprechen eigentlich gegen das Tragen min. einer Regattaweste?
Michael Schwarzer
sagt:
Deshalb trage ich IMMER auf dem Wasser meine Weste. Trainer, Wettfahrtleiter, Wasserleitung oder was auch immer- das Ding gehört angezogen….
Damit genau das nicht passiert……
15 Antworten zu „Unglück: Bei der Halse am Kopf getroffen – Starbootsegler gestorben“
sagt:
Jörg, bleibe doch bitte bei der Wahrheit:
Du hattest geschrieben:
” Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können.
Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.”
sagt:
Bestreite ich mit keinem Wort, dass ich das geschrieben habe. Wo in den anderen Posts habe ich was anderes behauptet? Bitte klar und eindeutig antworten und nicht mit irgendwelchen aus dem Zusammenhang gerissenen Teilzitaten.
sagt:
Was ist falsch bzw. eine Fehlinformation, wenn ich schreibe, dass eine Schwimmhilfe auch eine bewusstlose Person an der Oberfläche hält? Nur darum ging es. Das die Person – anders als eine Person die bereits versunken ist – gefunden werden kann. Das auch Nase und Mund dabei sicher über Wasser gehalten werden, habe ich mit keiner Silbe behauptet. Es kommt dann natürlich darauf an, dass die Retter schnell, innerhalb von Minuten, zur Stelle sind und entsprechende Maßnahmen einleiten. Habe ich eigentlich gedacht, dass das klar sei und deshalb nicht bis zum Letzten ausgeführt. Natürlich mein Fehler.
Zum Verständnis: Sollte man jetzt nach Deiner Meinung, wenn eine ohnmachtssichere Schwimmweste zu sperrig ist, bzw. eine Automatikweste wegen intensivem Wasserkontakts nicht praktikabel ist, aufgrund der von dir genannten Nachteile lieber ganz auf eine Schwimmhilfe verzichten?
sagt:
@Jörg
Bitte keine Fehlinformationen verbreiten:
DIN EN ISO 12402-5:
50 N Leistungsklasse der ISO-Norm 12402Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest. Diese Schwimmhilfen sind nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind.
Diese Auftriebshilfen sind bequem zu tragen, jedoch nicht für unruhige Gewässer geeignet.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Benutzer über einen längeren Zeitraum sicher unterstützt wird.
Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers.“
Im Falle einer Ohnmacht versagen Schwimmhilfen leider kläglich !!!!
sagt:
Ehrlich gesagt eine Unverschämtheit mir die Verbreitung von Falschinformationen zu unterstellen. Ich habe mit keiner Silbe behauptet, dass die Schwimmhilfen den Träger im Falle einer Ohnmacht sicher vorm Ertrinken schützt. Insofern hättest Du Dir das besserwisserische Abschreiben einer DIN-Norm sparen können. Aber das so eine Schwimmhilfe auch einen Bewusstlosen an der Wasseroberfläche halten kann, sie dass er überhaupt gefunden werden kann, ist unbestreitbar. Aber darauf bist Du in Deinen Posts sicherheitshalber nicht eingegangen.
sagt:
Jörg, du hattest geschrieben:
“ Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können. Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.“
Das ist leider Unsinn, d.h. eine Fehlinformation, die dazu führen könnte, dass sich Leute in falscher Sicherheit wähnen, wenn sie eine Schwimmhilfe tragen.
Richtig ist nämlich vielmehr, dass der Kopf bei Bewusstlosigkeit zur Seite oder nach vorn kippt und der Bewusstlose infolgedessen trotz Schwimmhilfe ertrinkt, da Wasser in die Lunge gerät.
Verbreite also bitte keine falschen Informationen über den Nutzen einer Schwimmhilfe, die bei Bewusstlosigkeit nämlich kläglich versagt.
sagt:
Eine nicht ohnmachtssichere Regattaweste bedeutet aber nicht automatisch, dass der ohnmachtige Segler mit dem Gesicht im Wasser schwimmt, sondern sie dreht einen nicht automatisch in Rückenlage. Außerdem haben unmittelbar nach dem Vorfall mehrere Boot mit der Suche nach dem Verunglückten begonnen. Man hätte also schon mehrere Minuten Zeit gehabt ihn zu bergen, wenn er nur an der Wasseroberfläche geschwommen wäre. Also ist die Behauptung, dass Paul Kresge in jedem Fall mit einer Regattaweste ertrunken wäre, gelinde gesagt, abenteuerlich.
sagt:
Am Ende des Tage ist es doch eine Frage, welche Schutzausrüstung für mich
a) noch komfortabel genug ist, dass ich sie trage (Helm, ohmachtsichere Rettungsweste)
b) noch akzeptabel ist, weil sei neue Risiken bergen (Regattaweste unter Katamaran).
Es ertrinken leider zu viele Wassersportler, weil Hilfe von außen (z.B. Crew des betroffenen Bootes, andere Wassersportler in der Nähe, Regatta-Kollegen, Rettungskräfte etc.) den bereits bewusstlosen versunkenen nicht finden und retten können.
Und ich bin mir sicher, dass mehr Wassersportler ohne irgendeine Weste ertranken, als mit.
Bei den heutigen leichten und komfortablen Regattawesten, über die man auch einfach ein Lycra-Shirt ziehen kann, sehe ich einfach kaum Argumente, sie nicht zu tragen.
sagt:
„Bei den heutigen leichten und komfortablen Regattawesten, über die man auch einfach ein Lycra-Shirt ziehen kann, sehe ich einfach kaum Argumente, sie nicht zu tragen.“
Das Dumme ist nur, dass eine Regattaweste, d.h. eine Schwimmhilfe dem bewusstlosen Starbootsegler nicht geholfen hätte. Er wäre also trotz Weste ertrunken. Geholfen hätte ihm nur ein Helm und / oder eine ohnmachtssichere Automatikweste.
sagt:
Nicht die Rettungsweste, sondern ein Helm hätte den Todesfall verhindern können.
Von Rettungswesten, die ja den Segler in eine Rückenlage bringen ist bei Jollen abzuraten. man möchte ja in Brustlage schwimmend sein Boot erreichen und es wiederaufrichten. Das Hineinklettern ins Boot würde die Rettungsweste vor der Brust erschweren.
Für Jollen sind demnachn nur Regattawesten (Schwimmhilfen) geeignet
Bei Katamaranen ist eine Weste mit zuviel Auftrieb kontraproduktiv, wenn man unter das Trampolin geraten ist und tauchen muss, um sich zu befreien, was aber durch den Auftrieb der Schwimmweste verhindert wird.
sagt:
Sehe ich anders. Natürlich hätte eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe den Todesfall verhindern können. Die hätte ihn nämlich an der Oberfläche gehalten, nachdem er bewusstlos über Bord gestürzt ist, bis man ihn aus dem Wasser gezogen hätte.
sagt:
Eine normale „Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe“ hätte leider nicht geholfen, da diese nicht ohnmachtssicher sind.
Es hätte also schon eine ohnmachtssichere Rettungsweste sein müssen. Im Falle des Starbootes wäre also eine ohnmachtssichere Automatikweste erste Wahl gewesen. Ein Helm hätte darüberhinaus mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Ohnmacht verhindert.
sagt:
Beim Kentern mit Katamaranen o.ä. kann man sich leicht unter dem Boot „verheddern“. Das kommt oft genug vor und es gab auch dabei schon Todesfälle.
Natürlich ist das Tragen von Rettungswesten grundsätzlich sinnvoll -besonders bei Kielbooten – , jedoch sollten Diese dann auch ohnmachtssicher sein.
Wenn man also nicht mit einem riesigen Kragen aus seinem filigranen Boot hocken will bleibt nur eine Automatik-Weste.
Diese sind jedoch in vielen Klassen verboten und durch ungewollte Auslösung dann auch nicht sinnvoll.
Es gibt also keine richtig gute Lösung.
sagt:
Abgesehen davon, dass ein Bericht über dieses tragische Unglück evtl. nicht der richtige Rahmen ist, eine solche Debatte zu führen: Welche Argumente sprechen eigentlich gegen das Tragen min. einer Regattaweste?
sagt:
Deshalb trage ich IMMER auf dem Wasser meine Weste. Trainer, Wettfahrtleiter, Wasserleitung oder was auch immer- das Ding gehört angezogen….
Damit genau das nicht passiert……