Urteil nach Tragödie vor Sardinien: Das Strafmaß erschüttert die Witwe

"Von der Justiz desillusioniert"

Im Frühsommer 2021 starb ein Segler vor der Küste Sardiniens in Folge eines schweren Unfalls mit einem Motorboot, welches mit mindestens 20 Knoten in die Seite des Segelbootes krachte. Jetzt erfolgte ein Urteil – der Skipper geht straffrei aus. Die Witwe des Seglern kann es nicht glauben und erhebt schwere Vorwürfe.

Die Segelyacht nach der Kollision. Bild: Policia Sardegna

Zusammen mit seiner Frau segelte Alberto Filosi am 29. Mai 2021 an Bord seiner „Sea Fever 2“ von Portisco in Richtung Porto Cervo im Nordosten Sardiniens. Das Segelglück fand am Vormittag ein abruptes Ende, als die zwölf Meter lange Motoryacht Argo 1 in die Segelyacht krachte. Der Skipper wurde von Aufprall über Bord geschleudert und geriet anschließend in die laufenden Propeller der Motoryacht. Die italienischen Medien berichten, der Körper sei förmlich zerrissen worden. Die gleichaltrige Ehefrau des Skippers wurde traumatisiert und ebenfalls verletzt in ein Krankenhaus gebracht. SegelReporter berichtete damals.

Auf diese dramatischen Ereignisse folgte ein langer Gerichtsprozess. Im Juni erging das Urteil: Die Freiheitsstrafe wird auf Bewährung ausgesetzt und das Strafregister des Skippers der Motoryacht bleibt sauber, obwohl

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15 Kommentare zu „Urteil nach Tragödie vor Sardinien: Das Strafmaß erschüttert die Witwe“

  1. Andreas.vullings sagt:

    Segelboote haben Vorfahrt vor Motorboote ausgenommen Berufsschifffahrt

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  2. Andreas.vullings sagt:

    Segelboote haben Vorfahrt vor Motorboote ausgenommen Berufsschifffahrt. Eigendlich ein klarer Fall.

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  3. PL_sthomassen sagt:

    2011 gab es einen ähnlichen Fall zwischen einem Motorboot/ Surfer bei Pelzerhaken, das Ergebnis ähnlich Erschütternd

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  4. M. Meffke sagt:

    Wäre er nicht gesegelt …
    Ist er aber!
    und Segelboote haben Vorfahrt vor Motorbooten.
    Aber sonst ist dem Kommentar absolut zuzustimmen.

  5. Andreas sagt:

    Ich schaffte es erst nach 5 Versuchen zu lesen,da übelst Werbung kam…

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  6. Gert Reckmann sagt:

    Auf hoher See u.vorm “hohen”Gericht ist man dem Schicksal ausgeliefert!!!

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  7. Schlötter Leo sagt:

    Tote bekommen meistens die Schuld weil sie sich nicht mehr wehren können

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  8. Andrzej sagt:

    Kenne mich nicht aus wie die Regeln sind am See.
    Aber auf dem Festland hat derjenige Schuld der einem die Vorfahrt nimmt.Dabei spielen geringe erhöhte Geschwindigkeit weniger die Rolle.Jetzt weiss ich nicht wie schnell er da fahren durfte.Vor allem ist festzustellen wer zu diesem Unfall geführt hat.War es die Geschwindigkeit oder das Manöver

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  9. Richard Fischer sagt:

    Bevor man sich ein Urteil erlaubt wäre die genaue Kenntnis der Sache Voraussetzung.
    Wäre er nämlich nicht gesegelt sondern mit Motorkraft gefahren, könnte er auch der Yacht, die möglicherweise auch nicht so schnell manövrieren kann, die Vorfahrt genommen haben. Der Einschlag ist nämlich an Steuerbord hinten. Er kam also von links und muss Vorfahrt gewähren.

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    • PL_mikesto sagt:

      Die Kenntnis des Vorfalls ist sicher Voraussetzung für einen Kommentar oder gar ein Urteil, das ist korrekt.
      So wie es beschrieben ist, war das Ehepaar allerdings unter Segel unterwegs. Aber selbst wenn sie unter Motor gefahren sind und damit ausweichpflichtig gewesen wären, trifft den Motorbootfahrer die Hauptschuld, da er offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit unter Autopilot, ohne Ausguck, Radar, AIS oder sonstige Hilfsmittel gefahren ist und offensichtlich auch kein Manöver des letzten Augenblicks gefahren ist.
      Die Aussage der Witwe spricht Bände und bestätigt, daß sich der Skipper der Motoryacht nicht in geringsten um die Opfer seiner Unfähigkeit gekümmert hat und sich nur mit Hilfe von gut bezahlten Anwälten aus der Verantwortung gezogen hat.
      Ich hoffe, daß die Witwe das Urteil anfechten kann und dies auch tut.

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    • PL_mikesto sagt:

      Die Kenntnis des Vorfalls ist sicher Voraussetzung für einen Kommentar oder gar ein Urteil, das ist korrekt.
      So wie es beschrieben ist, war das Ehepaar allerdings unter Segel unterwegs. Aber selbst wenn sie unter Motor gefahren sind und damit ausweichpflichtig gewesen wären, trifft den Motorbootfahrer die Hauptschuld, da er offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit unter Autopilot, ohne Ausguck, Radar, AIS oder sonstige Hilfsmittel gefahren ist und offensichtlich auch kein Manöver des letzten Augenblicks gefahren ist.
      Die Aussage der Witwe spricht Bände und bestätigt, daß sich der Skipper der Motoryacht nicht im geringsten um die Opfer seiner Unfähigkeit gekümmert hat und sich nur mit Hilfe von gut bezahlten Anwälten aus der Verantwortung gezogen hat.
      Ich hoffe, daß die Witwe das Urteil anfechten kann und dies auch tut.

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  10. Rose sagt:

    Vermutlich hatte der motorbootbesitzer die besseren Verteidiger.

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  11. Holger Nutsch sagt:

    unglaublich. auf See und vor Gericht ist alles möglich

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