Waffen: Affenfaust wird als Totschläger eingestuft
Knoten verboten
von
der SR Redaktion
Eine Affenfaust wird geknüpft, um das Ende einer Wurfleine zu beschweren. Wie kann man darauf kommen, dass es sich dabei um eine gefährliche Waffe handelt?
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5 Antworten zu „Waffen: Affenfaust wird als Totschläger eingestuft“
Rocky
sagt:
alles sehr schlimm was hier verboten wird. wenn man eine waffe bauen will findet man genügend Dinge von der Straße die man einsetzen könnte.
mythor
sagt:
Der Feststellungsbescheid hat ein spezifisches Produkt bewertet, das nur für den Zweck des Schlagens entworfen wurde. Man sollte also nicht beschwerte Wurfleinen im Allgemeinen verteufeln. Meines Erachtens ist auch eine mit einer Stahlkugel gefüllte Affenfaust an einer Wurfleine immer noch keine Waffe, weil sie für etwas ganz anderes gedacht ist. Natürlich kann man damit einen Menschen verletzen. Das kann man aber auch mit einer Glasflasche, wodurch Glasflaschen nicht automatisch unter das WaffG fallen.
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Ketzer
sagt:
Soweit ich mich erinnere, hat man schon immer Muttern, Schrauben und was man noch so fand in die Affenfäuste der Wurfleinen eingeknotet, damit sie besser fliegen. Hat jetzt also nicht direkt was mit Waffen zu tun.
Sorry, aber das ist irreführender Quatsch, den ihr das verbreitet. Nicht der „Knoten“ ist als Waffe eingestuft worde, wie ihr im zweiten Abschnitt behauptet, sondern nur das spezifische, im Feststellungsbescheid genannte Produkt. Außerdem ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid eindeutig, dass die Begründung für die Einstufung die Füllung mit einer Eisenkugel ist.
Es wäre angebracht gewesen klarzustellen, dass die Verwendung von Affenfäusten ohne Füllung und als Wurfleine hiervon gar nicht betroffen ist.
5 Antworten zu „Waffen: Affenfaust wird als Totschläger eingestuft“
sagt:
alles sehr schlimm was hier verboten wird. wenn man eine waffe bauen will findet man genügend Dinge von der Straße die man einsetzen könnte.
sagt:
Der Feststellungsbescheid hat ein spezifisches Produkt bewertet, das nur für den Zweck des Schlagens entworfen wurde. Man sollte also nicht beschwerte Wurfleinen im Allgemeinen verteufeln. Meines Erachtens ist auch eine mit einer Stahlkugel gefüllte Affenfaust an einer Wurfleine immer noch keine Waffe, weil sie für etwas ganz anderes gedacht ist. Natürlich kann man damit einen Menschen verletzen. Das kann man aber auch mit einer Glasflasche, wodurch Glasflaschen nicht automatisch unter das WaffG fallen.
sagt:
Soweit ich mich erinnere, hat man schon immer Muttern, Schrauben und was man noch so fand in die Affenfäuste der Wurfleinen eingeknotet, damit sie besser fliegen. Hat jetzt also nicht direkt was mit Waffen zu tun.
sagt:
bis auf Einen haben es Alle verstanden.
sagt:
Sorry, aber das ist irreführender Quatsch, den ihr das verbreitet. Nicht der „Knoten“ ist als Waffe eingestuft worde, wie ihr im zweiten Abschnitt behauptet, sondern nur das spezifische, im Feststellungsbescheid genannte Produkt. Außerdem ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid eindeutig, dass die Begründung für die Einstufung die Füllung mit einer Eisenkugel ist.
Es wäre angebracht gewesen klarzustellen, dass die Verwendung von Affenfäusten ohne Füllung und als Wurfleine hiervon gar nicht betroffen ist.