49er Crash in Miami: Erklärung der Kollision in Bildern
Also es ist so…
von
Carsten Kemmling
Die Situation, die zum 49er Crash in Miami geführt hat, ist etwas unübersichtlich. Nach der Ansicht der Videobilder mit Regel Experte Klaus Lahme hat BER die Leetonne nicht wie ursprünglich angenommen schon gerundet.
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In my opnion the whole incident was caused by the black gennaker boat who didn’t keep clear of AUT while they were still outside the 3BL zone. AUT should have had the choice to pass BER astern.
If you look at the last picture you can see the mark. AUT is only one! length inside the zone at that moment.
If AUT didn’t feel the need to take avoiding action, but chose to gybe, I agree with Willii. She was sailing outside the ‚room‘ that mark-room provided and should not be exonerated for breaking rule 10. AUT gybed shortly before contact accured and became keep clear boat, but before that happened BER was already not keeping clear.
I would think that any infringement of 16.1 because of the course change by AUT would be exonerated because the Black gennaker boat forced her to do this.
Christian
sagt:
Thomas Zajac schreibt in vorblidlicher Ehrlichkeit und Fairness auf seiner Webseite folgendes (und klärt den Fall damit auf. Gegen Regel 16.1 wurde in jedem Fall verstoßen; sorry, Jos):
„Im letzten Rennen, war alles sehr knapp. Als ca. 5. Boot aufs Gate zukommend, wollten wir die rechte Tonne runden. Rechts von uns war USA mit dem schwarzen Gennaker, den wir mit einer Halse, außerhalb der Dreilängenzone, abdecken wollten um vor ihm um die Tonne zu kommen.
Was wir nicht gesehen haben, war das Bermuda Boot, das auch noch ums Gate wollte. Bermuda muss davor weit unter der Layline (der direkte Kurs zur Bahnmarke) gewesen und schon Richtung Gate gekreuzt sein.
Erst als wir schon in die Halse gefahren sind, hab ich ihn gesehen und das Boot mit einem Haken nach Luv gelenkt. Hat leider nicht gereicht. Wir haben Jesse Kirkland, den Bermuda Steuermann, seitlich mit unserem Gennakerbaum, am Nacken erwischt und ins Boot geschoben.
Nachdem wir festgestellt haben, dass Bermuda weiter segelt, haben wir eine 360 Strafdrehung gedreht.
Am Land hab ich mich bei Jesse entschuldigt, er ist wohlauf, es ist ihm nichts passiert.“
peter51
sagt:
Auch wenn die Situation zwischen Schwarz und Rot nicht ganz klar ist, AUT schreibt auf seiner Homepage ttsailing.com sie hätten BER übersehen.Aut hat sich auch entlastet, was zum Glück da der Steuermann von BER nicht verletzt war ok ist.
jorgo
sagt:
In einem wesentlichem Punkt widerspreche ich Herrn Lahme:
Schwarz war eindeutig nicht im Dreilängen-Kreis (und weicht im übrigens auch aus, wie am Kielwasser unschwer zu erkennen ist) – hatte also nicht die Spur von Wegerecht und somit AUT zur Halse gezwungen und in eine prekäre Situation gebracht.
Ferner ist davon auszugehen. dass es sich um die (von Luv gesehen) rechte Tonne des Lee-Gates handelt.
Das Problem wurde ja schon benannt:
Bei schnellen Skiff (- und Katamaran) Klassen ist der Geschwindigkeits-Unterschied zwischen Gennaker und Nicht.-Gennaker Fahrt extrem und führt immer wieder zu prekären Situationen. Hier kann man nur vorrausschauend handeln – und sich leicht verschätzen. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert!
Florian
sagt:
Ich finde es schwer das ganze Geschehen ohne genau Position der Tonnen zu beurteilen!!
Das mag für Regelexperten am Tisch bei einem netten Getränk (natürlich nicht alkoholisch, wir sind ja nicht beim Fußball einfach erscheinen). So viel ich weiß kommt es beim und vor dem Runden des Lee Gates immer wieder zu extremen Situationen bei Skiffklassen, gerade weil die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Boot gesetztem Genaker und ohne Genaker extrem sind. Der Fall ist nach meinem Kenntnisstand kein Einzelfall.
Thomas
sagt:
Bei 25kn+ tut man gut daran, so eine Logik wie hier oben ausdiskutiert nur am Rande in seinem Kopf ablaufen zu lassen und Wegerecht hinter Schadenabwendung zu stellen.
Chris Stuart
sagt:
meine Theorie: Der schwarze Genaker zwingt AUT zum halsen. Angesichts dessen, dass diese Skiffs sehr schnell unter Genaker sind und das Regelwerk besagt, dass man außerhalb des 3 Längenbootkreises, wenn es sehr unsicher ist, ob man herinnen oder außerhalb ist, gehe ich davon aus, dass Bahnmarkenraum zwischen schwarzen Genaker und AUT NOCH keine Rolle spielt.
Weiters ist zu sehen, dass AUT ein Manöver des letzten Augenblicks durchführt, da der Genaker back steht und Steuermann als auch Vorschoter auf der Seite liegen.
Der schwarze Genaker ist nach RRS 10 zu bestrafen.
JOKER
sagt:
AUT’s Kursänderung verhindert keinen Kontakt zwischen Schwarz und AUT. Eine Behinderung liegt aus meiner Sicht nicht vor.
—> Schwarz hält sich nach RRS 10 frei.
Chris Stuart
sagt:
hätte AUT in dieser Situation nicht gehalst, wären AUT und schwarzer Genaker kollidiert. Der schwarze Genaker stellt daher sehr wohl eine Behinderung für AUT da
JOKER
sagt:
die Halso kam zu früh, so dass man nicht annehmen kann, schwarz hätte sich nicht freigehalten
Christian
sagt:
tja, ohne eine richtige Verhandlung ist hier nicht wirklich Klarheit in die Angelegenheit zu bekommen…
Immerhin sind sich fast alle einig, dass AUT Regeln verletzt hat. In jedem Fall die 16.1
Vorfahrt hat man im Straßenverkehr, in unserem Sport gibt es Wegerecht, Anspruch auf Raum und Anspruch auf Bahnmarken-Raum!
Angenommen, BER befindet sich bereits in der Zone. Dies ist aus den Bildern nicht 100%ig belegbar, aber es dürfte höchstwahrscheinlich so gewesen sein.
BER mit Wind von Backbord muss sich von dem Boot, das sich bereits auf der Kreuz befindet, freihalten. Dies konnte es durch Luven oder Abfallen. Es hat sich für Luven entschieden und hielt sich frei.
Gegenüber AUT, das Wegerecht hat, hat BER Anspruch auf Bahnmarken-Raum, als innenliegendes Boot. Beide Boote sind überlappt, deshalb gilt WR 18.2b!
BER segelt allerdings einen Kurs, der es in eine Position ca. 2 ½ Bootslängen in Luv der (gegen den Wind gesehen) linken Bahnmarke des Leetores führt.
BER hat allerdings nur Anspruch auf Bahnmarken-Raum und das ist der Anspruch auf Raum, um zur Bahnmarke zu segeln und zwar auf direktem Weg. Da BER sich allerdings soweit von der Bahnmarke entfernt befindet, nimmt es mehr Platz in Anspruch, als ihm nach der Definition Bahnmarken-Raum zusteht. Es gäbe auch in einer Protestverhandlung keinen Grund BER zu entlasten, denn es wurde durch keine Regelverletzung eines anderen Bootes gezwungen, dorthin zu fahren.
BER ist also in jedem Fall wegen Verletzung der Definition „Bahnmarken-Raum“ und wegen WR 14 zu bestrafen
AUT als Wegerechtsboot unterliegt WR 16, wenn es seinen Kurs ändert. AUT 16 ändert seinen Kurs, hin zu einem Kollisionskurs mit BER. Dem Kielwasser von BER ist zu entnehmen, dass BER wohl noch einen Versuch zur Kursänderung unternahm, aber nicht genügend Raum hatte, sich freizuhalten, weil AUT auch deutlich schneller war. Falls AUT nicht durch eine Regelverletzung eines anderen Bootes (hier kommt wohl nur das mit dem schwarzen Gennaker in Frage) zu der Kursänderung gezwungen wurde –müsste in einer Verhandlung geprüft werden- wäre eine Bestrafung wegen Verletzung von WR 16.1 angebracht. Regel 14 hat es in jedem Fall auch verletzt, ob es zu bestrafen wäre, hängt davon ab, ob es Schaden oder eine Verletzung gab.
Wilfried
sagt:
@ Carsten vielen Dank für die Aufklärung, das macht es wirklich relativ einfach. Die Argumente von Willi Gohl kann ich nicht nachvollziehen. BER ist einem Wegerechtsboot ausgewichen und hat Innenraum. Der Bogen den er fährt ist für ein Rundungsmanöver inkl. Halse völlig in Ordnung. Das einzige was offen ist, ist die Frage ob der schwarze Spi im DLK war und Innenraum hatte. Für die Situation aber völlig irrelevant da spätestens zwei Sekunden später das Wegerechtsboot hoch am Wind dem BER ausgewichen ist dem roten Spi soweiso im Weg gewesen wäre. Insofern mussten sie halsen. Es wäre schöner gewesen wenn sie die Lücke hinter BER getroffen hätten. Danach hätten sie aber auch eine Regelverletzung gehabt weil sie dann BER kein Innenraum mehr geben konnten. Insofern ist der Versuch auf der Aussenseite zu bleiben nachvollziehbar.
JOKER
sagt:
Der Bogen inkl. Halse, den BER fährt ist gerade nicht völlig in Ordnung. Auch wenn es sein richtiger Kurs sein mag entspricht dies nicht der Definition Bahnmarkenraum.
Bahnmarkenraum beinhaltet den Raum, um direkt zur Bahnmarke fahren zu können. BER fährt nicht direkt zur Bahnmarke und nimmt mehr Raum in Anspruch asl es darf.
BER muss sich also nach RRS 10 von AUT freihalten. AUT gab aber BER zu wenig Raum um sich freizuhalten und ist nach RRS 16.1 zu bestrafen.
agree with Willi
Wilfried
sagt:
niemand muss raumschots eng an der Tonne lang fahren und dann nach der Halse und anluven 2 Bootslängen in Lee der Tonne enden. JEder kann die Tonne so anfahren, dass er sie optimal rundet.
JOKER
sagt:
Ja das ist vielleicht so, wenn du dich als Boot von niemandem freihalten musst. Dann kannst du fahren wie du willst.
Wenn Regel 18 gilt, dann gelten die Regeln von Teil A und B auch. Das innenliegende Boot, BER, muss sich von einem Wegerecht-Boot, AUT, trotzdem freihalten hat aber Anspruch auf Bahnmarkenraum, wie es in den Definitionen steht. Wenn das außenliegende Wegerecht-Boot dem innenliegende Boot genügend Bahnmarkenraum gibt, dann darf es nicht nach 18.2(b) bestraft werden.
Wenn aber das innenliegende Boot zur Tonne fährt und seinen Anspruch auf Bahnmarkenraum nutzt, es aber sich nicht von dem Wegerecht-Boot freihält, so ist es nach Regel 18.5(a) zu entlasten.
Lyr
sagt:
Hi!
Schaut euch mal das Video an. Das letzte Bild hier ist sehr irreführend, weil der Steuermann schon ins Boot gefallen ist und das Boot deshalb diesen riesen Schlenker macht. Im Video vor der Berührung ist BER eindeutig auf den Weg zu einer korrekten Rundung. AUT hat den Gennaker zu lange oben, imo…
gehe da eher mit Regelfuchs Klaus Lahme 😉
grüße
JOKER
sagt:
Auch ohne Berücksichtigung des letzten Bildes fährt BER nicht direkt zur Tonne.
Auch nach dem Freihalten vom Boot, das auf der Kreuz ist, versucht BER nicht sofort den Kurs zur Tonne zu fahren.
rodeo
sagt:
ich denke doch..
die bilder täuschen da ein wenig.
wenn man ein wenig hin- und herspult und die kielwasser und positionen mal betrachtet und dann, wenn die marke im bild ist, mal in relation setzt, dann fahren eigentlich alle einen direkten weg zur marke.
der helikopter hält halt seine position nicht, sondern dreht und der kameramann zoomt gleichzeitig – das ist schön zu erkennen am amwind-kurs von dem boot, das bereits um die marke rum ist.
den effekt muss man sich halt wegdenken..
ich würde daher auch dazu tendieren, dass BER etwa gleichzeitig mit dem passieren des amwind-bootes in die zone eintritt und BER dann regel 10 und AUT die regeln 16.1 und 18.2b verletzt.
BER würde ich daher nach 18.5a und 64.1c entlasten.
das boot mit dem schwarzen gennaker ist zwar freihaltepflichtig gegenüber AUT nach regel 10, hat aber anspruch (und erhält) mark-room und nimmt auch nicht mehr raum als ihm zusteht.
19 Antworten zu „49er Crash in Miami: Erklärung der Kollision in Bildern“
sagt:
In my opnion the whole incident was caused by the black gennaker boat who didn’t keep clear of AUT while they were still outside the 3BL zone. AUT should have had the choice to pass BER astern.
If you look at the last picture you can see the mark. AUT is only one! length inside the zone at that moment.
If AUT didn’t feel the need to take avoiding action, but chose to gybe, I agree with Willii. She was sailing outside the ‚room‘ that mark-room provided and should not be exonerated for breaking rule 10. AUT gybed shortly before contact accured and became keep clear boat, but before that happened BER was already not keeping clear.
I would think that any infringement of 16.1 because of the course change by AUT would be exonerated because the Black gennaker boat forced her to do this.
sagt:
Thomas Zajac schreibt in vorblidlicher Ehrlichkeit und Fairness auf seiner Webseite folgendes (und klärt den Fall damit auf. Gegen Regel 16.1 wurde in jedem Fall verstoßen; sorry, Jos):
„Im letzten Rennen, war alles sehr knapp. Als ca. 5. Boot aufs Gate zukommend, wollten wir die rechte Tonne runden. Rechts von uns war USA mit dem schwarzen Gennaker, den wir mit einer Halse, außerhalb der Dreilängenzone, abdecken wollten um vor ihm um die Tonne zu kommen.
Was wir nicht gesehen haben, war das Bermuda Boot, das auch noch ums Gate wollte. Bermuda muss davor weit unter der Layline (der direkte Kurs zur Bahnmarke) gewesen und schon Richtung Gate gekreuzt sein.
Erst als wir schon in die Halse gefahren sind, hab ich ihn gesehen und das Boot mit einem Haken nach Luv gelenkt. Hat leider nicht gereicht. Wir haben Jesse Kirkland, den Bermuda Steuermann, seitlich mit unserem Gennakerbaum, am Nacken erwischt und ins Boot geschoben.
Nachdem wir festgestellt haben, dass Bermuda weiter segelt, haben wir eine 360 Strafdrehung gedreht.
Am Land hab ich mich bei Jesse entschuldigt, er ist wohlauf, es ist ihm nichts passiert.“
sagt:
Auch wenn die Situation zwischen Schwarz und Rot nicht ganz klar ist, AUT schreibt auf seiner Homepage ttsailing.com sie hätten BER übersehen.Aut hat sich auch entlastet, was zum Glück da der Steuermann von BER nicht verletzt war ok ist.
sagt:
In einem wesentlichem Punkt widerspreche ich Herrn Lahme:
Schwarz war eindeutig nicht im Dreilängen-Kreis (und weicht im übrigens auch aus, wie am Kielwasser unschwer zu erkennen ist) – hatte also nicht die Spur von Wegerecht und somit AUT zur Halse gezwungen und in eine prekäre Situation gebracht.
Ferner ist davon auszugehen. dass es sich um die (von Luv gesehen) rechte Tonne des Lee-Gates handelt.
Das Problem wurde ja schon benannt:
Bei schnellen Skiff (- und Katamaran) Klassen ist der Geschwindigkeits-Unterschied zwischen Gennaker und Nicht.-Gennaker Fahrt extrem und führt immer wieder zu prekären Situationen. Hier kann man nur vorrausschauend handeln – und sich leicht verschätzen. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert!
sagt:
Ich finde es schwer das ganze Geschehen ohne genau Position der Tonnen zu beurteilen!!
Das mag für Regelexperten am Tisch bei einem netten Getränk (natürlich nicht alkoholisch, wir sind ja nicht beim Fußball einfach erscheinen). So viel ich weiß kommt es beim und vor dem Runden des Lee Gates immer wieder zu extremen Situationen bei Skiffklassen, gerade weil die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Boot gesetztem Genaker und ohne Genaker extrem sind. Der Fall ist nach meinem Kenntnisstand kein Einzelfall.
sagt:
Bei 25kn+ tut man gut daran, so eine Logik wie hier oben ausdiskutiert nur am Rande in seinem Kopf ablaufen zu lassen und Wegerecht hinter Schadenabwendung zu stellen.
sagt:
meine Theorie: Der schwarze Genaker zwingt AUT zum halsen. Angesichts dessen, dass diese Skiffs sehr schnell unter Genaker sind und das Regelwerk besagt, dass man außerhalb des 3 Längenbootkreises, wenn es sehr unsicher ist, ob man herinnen oder außerhalb ist, gehe ich davon aus, dass Bahnmarkenraum zwischen schwarzen Genaker und AUT NOCH keine Rolle spielt.
Weiters ist zu sehen, dass AUT ein Manöver des letzten Augenblicks durchführt, da der Genaker back steht und Steuermann als auch Vorschoter auf der Seite liegen.
Der schwarze Genaker ist nach RRS 10 zu bestrafen.
sagt:
AUT’s Kursänderung verhindert keinen Kontakt zwischen Schwarz und AUT. Eine Behinderung liegt aus meiner Sicht nicht vor.
—> Schwarz hält sich nach RRS 10 frei.
sagt:
hätte AUT in dieser Situation nicht gehalst, wären AUT und schwarzer Genaker kollidiert. Der schwarze Genaker stellt daher sehr wohl eine Behinderung für AUT da
sagt:
die Halso kam zu früh, so dass man nicht annehmen kann, schwarz hätte sich nicht freigehalten
sagt:
tja, ohne eine richtige Verhandlung ist hier nicht wirklich Klarheit in die Angelegenheit zu bekommen…
Immerhin sind sich fast alle einig, dass AUT Regeln verletzt hat. In jedem Fall die 16.1
sagt:
Also so ist es eben NICHT!!!!
Vorfahrt hat man im Straßenverkehr, in unserem Sport gibt es Wegerecht, Anspruch auf Raum und Anspruch auf Bahnmarken-Raum!
Angenommen, BER befindet sich bereits in der Zone. Dies ist aus den Bildern nicht 100%ig belegbar, aber es dürfte höchstwahrscheinlich so gewesen sein.
BER mit Wind von Backbord muss sich von dem Boot, das sich bereits auf der Kreuz befindet, freihalten. Dies konnte es durch Luven oder Abfallen. Es hat sich für Luven entschieden und hielt sich frei.
Gegenüber AUT, das Wegerecht hat, hat BER Anspruch auf Bahnmarken-Raum, als innenliegendes Boot. Beide Boote sind überlappt, deshalb gilt WR 18.2b!
BER segelt allerdings einen Kurs, der es in eine Position ca. 2 ½ Bootslängen in Luv der (gegen den Wind gesehen) linken Bahnmarke des Leetores führt.
BER hat allerdings nur Anspruch auf Bahnmarken-Raum und das ist der Anspruch auf Raum, um zur Bahnmarke zu segeln und zwar auf direktem Weg. Da BER sich allerdings soweit von der Bahnmarke entfernt befindet, nimmt es mehr Platz in Anspruch, als ihm nach der Definition Bahnmarken-Raum zusteht. Es gäbe auch in einer Protestverhandlung keinen Grund BER zu entlasten, denn es wurde durch keine Regelverletzung eines anderen Bootes gezwungen, dorthin zu fahren.
BER ist also in jedem Fall wegen Verletzung der Definition „Bahnmarken-Raum“ und wegen WR 14 zu bestrafen
AUT als Wegerechtsboot unterliegt WR 16, wenn es seinen Kurs ändert. AUT 16 ändert seinen Kurs, hin zu einem Kollisionskurs mit BER. Dem Kielwasser von BER ist zu entnehmen, dass BER wohl noch einen Versuch zur Kursänderung unternahm, aber nicht genügend Raum hatte, sich freizuhalten, weil AUT auch deutlich schneller war. Falls AUT nicht durch eine Regelverletzung eines anderen Bootes (hier kommt wohl nur das mit dem schwarzen Gennaker in Frage) zu der Kursänderung gezwungen wurde –müsste in einer Verhandlung geprüft werden- wäre eine Bestrafung wegen Verletzung von WR 16.1 angebracht. Regel 14 hat es in jedem Fall auch verletzt, ob es zu bestrafen wäre, hängt davon ab, ob es Schaden oder eine Verletzung gab.
sagt:
@ Carsten vielen Dank für die Aufklärung, das macht es wirklich relativ einfach. Die Argumente von Willi Gohl kann ich nicht nachvollziehen. BER ist einem Wegerechtsboot ausgewichen und hat Innenraum. Der Bogen den er fährt ist für ein Rundungsmanöver inkl. Halse völlig in Ordnung. Das einzige was offen ist, ist die Frage ob der schwarze Spi im DLK war und Innenraum hatte. Für die Situation aber völlig irrelevant da spätestens zwei Sekunden später das Wegerechtsboot hoch am Wind dem BER ausgewichen ist dem roten Spi soweiso im Weg gewesen wäre. Insofern mussten sie halsen. Es wäre schöner gewesen wenn sie die Lücke hinter BER getroffen hätten. Danach hätten sie aber auch eine Regelverletzung gehabt weil sie dann BER kein Innenraum mehr geben konnten. Insofern ist der Versuch auf der Aussenseite zu bleiben nachvollziehbar.
sagt:
Der Bogen inkl. Halse, den BER fährt ist gerade nicht völlig in Ordnung. Auch wenn es sein richtiger Kurs sein mag entspricht dies nicht der Definition Bahnmarkenraum.
Bahnmarkenraum beinhaltet den Raum, um direkt zur Bahnmarke fahren zu können. BER fährt nicht direkt zur Bahnmarke und nimmt mehr Raum in Anspruch asl es darf.
BER muss sich also nach RRS 10 von AUT freihalten. AUT gab aber BER zu wenig Raum um sich freizuhalten und ist nach RRS 16.1 zu bestrafen.
agree with Willi
sagt:
niemand muss raumschots eng an der Tonne lang fahren und dann nach der Halse und anluven 2 Bootslängen in Lee der Tonne enden. JEder kann die Tonne so anfahren, dass er sie optimal rundet.
sagt:
Ja das ist vielleicht so, wenn du dich als Boot von niemandem freihalten musst. Dann kannst du fahren wie du willst.
Wenn Regel 18 gilt, dann gelten die Regeln von Teil A und B auch. Das innenliegende Boot, BER, muss sich von einem Wegerecht-Boot, AUT, trotzdem freihalten hat aber Anspruch auf Bahnmarkenraum, wie es in den Definitionen steht. Wenn das außenliegende Wegerecht-Boot dem innenliegende Boot genügend Bahnmarkenraum gibt, dann darf es nicht nach 18.2(b) bestraft werden.
Wenn aber das innenliegende Boot zur Tonne fährt und seinen Anspruch auf Bahnmarkenraum nutzt, es aber sich nicht von dem Wegerecht-Boot freihält, so ist es nach Regel 18.5(a) zu entlasten.
sagt:
Hi!
Schaut euch mal das Video an. Das letzte Bild hier ist sehr irreführend, weil der Steuermann schon ins Boot gefallen ist und das Boot deshalb diesen riesen Schlenker macht. Im Video vor der Berührung ist BER eindeutig auf den Weg zu einer korrekten Rundung. AUT hat den Gennaker zu lange oben, imo…
gehe da eher mit Regelfuchs Klaus Lahme 😉
grüße
sagt:
Auch ohne Berücksichtigung des letzten Bildes fährt BER nicht direkt zur Tonne.
Auch nach dem Freihalten vom Boot, das auf der Kreuz ist, versucht BER nicht sofort den Kurs zur Tonne zu fahren.
sagt:
ich denke doch..
die bilder täuschen da ein wenig.
wenn man ein wenig hin- und herspult und die kielwasser und positionen mal betrachtet und dann, wenn die marke im bild ist, mal in relation setzt, dann fahren eigentlich alle einen direkten weg zur marke.
der helikopter hält halt seine position nicht, sondern dreht und der kameramann zoomt gleichzeitig – das ist schön zu erkennen am amwind-kurs von dem boot, das bereits um die marke rum ist.
den effekt muss man sich halt wegdenken..
ich würde daher auch dazu tendieren, dass BER etwa gleichzeitig mit dem passieren des amwind-bootes in die zone eintritt und BER dann regel 10 und AUT die regeln 16.1 und 18.2b verletzt.
BER würde ich daher nach 18.5a und 64.1c entlasten.
das boot mit dem schwarzen gennaker ist zwar freihaltepflichtig gegenüber AUT nach regel 10, hat aber anspruch (und erhält) mark-room und nimmt auch nicht mehr raum als ihm zusteht.