Bootsbranche und Verbände protestieren gegen sogenanntes Kleinschifferzeugnis

„Verordneter Fachkräftemangel“

Die Wassersportbranche und zahlreiche Wassersportverbände haben Widerstand gegen die neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums angekündigt, wonach künftig auch für Sportboote ein Berufspatent notwendig sein wird, wenn das Sportboot aus gewerblichen Gründen bewegt werde.

Der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu “Sport- und Erholungszwecken”. Foto: ELWIS.de

Energischen Widerstand haben die Wassersportbranche und zahlreiche Wassersportverbände in Sachen Kleinschifferzeugnis angekündigt. Zur Erinnerung: Im Januar hatte das Bundesverkehrsministerium über das ministeriumseigene Internetportal elwis.de bekannt gegeben, dass künftig auch für Sportboote ein Berufspatent notwendig sein würde, wenn das Sportboot aus gewerblichen Gründen bewegt werde.

„Wir haben sofort das Gespräch mit dem BMDV gesucht“, berichtet Karsten Stahlhut, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, der zunächst an einen Irrtum des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr glaubte (BMDV). „Es kann doch nicht sein, dass man den vielen Beschäftigten der Wassersportbranche, die professionell mit Booten zu tun haben, aus heiterem Himmel einen zusätzlichen Führerschein aufbrummt. Doch genauso ist es.“

Nachdem es zunächst vom Ministerium hieß, man habe eine neue EU-Richtlinie umzusetzen, rückte man davon später wieder ab und gab als Begründung lediglich an, man habe eine Regelungslücke erkannt und diese schließen wollen. „Das zuständige Referat hat in den folgenden weiteren Gesprächen eingeräumt, dass es keinerlei Hinweise auf Sicherheitsprobleme durch gewerbliche Fahrten mit Sportbooten gibt“, so Stahlhut weiter. Mit diesem zusätzlichen Führerschein werde also die Berufsausübung für den größten Teil der rund 40.000 Beschäftigten der Branche erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Und das ohne dass es dadurch einen Gewinn an Sicherheit auf dem Wasser gebe. „Wir brauchen in der Branche jede Arbeitskraft, da bedeutet ein zusätzlicher Führerschein, weiteren Fachkräftemangel auf dem Verordnungswege herbeizuführen“, erläutert Stahlhut.

Karsten Stahlhut koordiniert den Widerstand der Bootswelt gegen das Kleinschifferzeugnis. Foto: BVWW

Noch bis Anfang 2025 können die Beschäftigten der Branche relativ unkompliziert ihre vorhandenen Sportbootführerscheine bei der Generaldirektion Wasserstraßen (GDWS) einreichen, um ein Kleinschifferzeugnis ausgestellt zu bekommen. Ab 17. Januar 2025 müssen künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Segel- und Bootsschulen, Werften, Charterunternehmen, Bootshändlern und –ausrüstern, Häfen sowie Journalisten, die auf dem Wasser recherchieren vor der Generaldirektion Wasserstraßen eine Prüfung ablegen. Für diese Prüfung wird es keinen Fragenkatalog geben, wie man es von den Führerscheinprüfungen her kennt, sondern es wird allgemeine Sachkunde in verschiedenen Themenbereichen abgefragt. Zusätzlich müssen Menschen ab 60 eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung bestehen, die weit oberhalb der Kriterien des hausärztlichen Attestes für einen Sportbootführerschein liegt.

Fast alle weiteren Verbände der Bootsbranche haben sich dem Protest angeschlossen und waren an den Gesprächen mit dem Ministerium beteiligt. Sowohl ADAC Sportschifffahrt, der Verband deutscher Sportbootschulen, der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Boots- und Schiffbauerverband, der Verband für Schiffbau und Meerestechnik, der Verband der Wassersportschulen sowie der Deutsche Tourismusverband und einige Landestourismusorganisationen und die Industrie- und Handelskammern der deutschen Wassertourismusregionen beteiligen sich an dem Protest und werden jeweils ihre Abgeordneten ansprechen und auf die unsinnige Verordnung aufmerksam machen, die zudem nach Ansicht der Protestierenden die Grundrechte auf freie Berufsausübung und die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken. Außerdem sei die Verordnung ohne Beteiligung der Verbände erlassen worden und damit rechtswidrig. Auch aus Kreisen der Wasserschutzpolizei in den Wasserstourismus-Regionen gab es für die Verordnung nur ungläubiges Kopfschütteln. Erste Erfahrungen mit dem Umschreiben deuten darauf hin, dass es insbesondere bei den GDWS-Standorten in Westdeutschland zu monatelangen Wartezeiten kommt, während der Magdeburger Standort wohl recht zügig umtauscht.

Unverständnis herrscht ferner in der Wassersportwelt darüber, dass diese Regelung von einem FDP-geführten Ministerium verantwortet wird. Die FDP habe sich in der Vergangenheit eher für den Abbau von Bürokratie und für Deregulierung eingesetzt, heißt es.

Bevor man den Klageweg beschreite, kündigten Stahlhut und weitere Verbandsvertreter an, jetzt verstärkt Politiker auf allen Ebenen anzusprechen und auf diese gänzlich überflüssige Verordnung hinzuweisen. Stahlhut: „Herr Minister Wissing, setzen Sie diesem unnötigen Bürokratiemonster bitte ein Ende!“

28 Kommentare zu „Bootsbranche und Verbände protestieren gegen sogenanntes Kleinschifferzeugnis“

  1. avatar Fe sagt:

    Wieder einmal Theater um “Lizenzen”.
    So bescheuert, wie ich diese so was von überflüssige “Regelung” auch finde, gibt’s doch viel wichtigere Dinge in der Sportschifferei.

    Z.B.
    Die Erlaubnis, Sportboote/Kleinfahrzeuge mit einer Motorisierung <15Ps ohne jeglichen fachlichen Nachweis zu führen. Was dabei vollkommen außer Acht gelassen wird, ist die mögliche Dimmensionierung solcher Wasserfahrzeuge. Rein theoretisch sind das 20,0 m Länge und ?m Breite. Und das sogar auf dem Rhein.

    Absolut schitzophren.

    Das gehörte unverzüglich abgeschafft.

  2. avatar Horst Volkhammer sagt:

    Vor vierzig Jahren hatte ich als Mitarbeiter der damaligen WSV, zuständig für die Strom-und Schifffahrtsaufsicht trotz Sportbootführerschein für das Betreiben eines Motorsportbootes mit Wartburgmotorantrieb das Befähigungszeugnis IV vorzulegen.
    Der Betrieb von Sportbooten im gewerblichen Gebrauch war nicht geregelt.

  3. avatar PL_n1ckr4ster sagt:

    Fun-Fakt zur Umschreibung des SBF (Einzureichen bei der Wasser und Schifffahrsstraßenverwaltung des Bundes, WSV) zu dem Kleinschifferzeugnis:

    1) Download eines PDF-Dokuments
    2) Ausfüllen (handschriftlich auf dem Ausdruck oder sogar DIGITAL im aktiven PDF-Dokument)
    3) Zusammen mit Kopien der geforderten Nachweise per Post(!) an die Dienssitze der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt schicken, geht aber auch per E-Mail (wow!), außer man ist über 60 und benötigt noch das Tauglichkeitszeugnis, dies ist ausschließlich postalisch und im Orginal einzureichen…

    Tja, das Internet ist ja für uns alle Neuland.

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  4. avatar Ludwig sagt:

    Es gehört zwar nicht unbedingt zum Thema, aber ich finde es nicht richtig, daß auf dem Muster nur eine Frau abgebildet ist. Hier bitte ich die Genderpolizei unbedingt einzugreifen und auch einen Mann und Diversen abzubilden, da diese Diskriminierung nicht hinzunehmen ist,!

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  5. avatar PL_n1ckr4ster sagt:

    Ein weiterer Coup des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Offensichtlich strebt Herr Minister Wissing (FDP) an, ein hohes Ranking auf der nach oben offenen Andi (Be)Scheuert-Skala zu erreichen. Ich hatte nicht geglaubt, dass nach den Fehlleistungen von Ramsauer (CSU), Dobrindt (CSU) und Scheuer (CSU) noch negative Steigerungen geben könnte – leider hatte ich micht wohl getäuscht.

    Über die Fortschritte bei der Digitalisierung möchte ich hier gar nicht schreiben, das bedeutet für den amtierenden Minister lt. Spiegel (11.03.2023) vor allem intelligente Ampelschaltungen…

    Augen auf bei der nächsten Wahlentscheidung!

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  6. avatar Achim Groh sagt:

    Wenn alles super läuft, werden Politiker arbeitslos bzw. haben nichts mehr zu tun.
    Dann fangen Politiker an, die Freiheit der Menschen, wo es geht, einzuschränken und sich über diejenigen, die sich “freikaufen” können, zu finanzieren. Dieses Prinzip ist in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu beobachten. Das macht es auch so lukrativ, in die Politik zu gehen…

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