Der Unfall von Pelzerhaken: Eine vorsichtige juristische Anlayse

Fragen und Antworten

Der Unfall vom 7.8.2011 zwischen einer Motoryacht und einem Surfer wirft neben aller Emotionalität viele juristische Fragen auf. Ole Hecht hat für SR eine ausführliche Analyse erstellt.

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41 Antworten zu „Der Unfall von Pelzerhaken: Eine vorsichtige juristische Anlayse“

  1. Klaus Dreyer

    sagt:

    In der Zeit heißt der absolut unsympathische Sunseeker-Eigner Kurt Dröhmer. Die Initialen K. D. sind richtig. Dann fehlt nur noch laus und reyer. Schade das der Typ Knast nur auf Bewährung bekommen hat.

  2. Olaf

    sagt:

    Was mich neben der unglaublichen, ja fast schon psychopathischen Gefühlskälte dieses „Sport“boot-Skippers um treibt ist folgendes: Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ein solches Fehlverhalten den sicheren und lebenslangen Entzug des Sportbootführerscheins nach sich zieht. Davon habe ich aber weder im Zeit-Artikel noch hier was gelesen. Wer schützt und bitte vor solchen irren Kamikaze-Piloten wenn nicht Vater Staat? Nach jahrhundertealtem Seemannsbrauch jedenfalls gilt: Nach so einem Klops ist das Patent weg.

    1. Arthur Dent

      sagt:

      Mag sein dass es auch so kommt. Aber man wird sicher die Untersuchung abwarten müssen bis man ihm den Lappen wegnimmt. Es muss ja erst mal formal die Schuldfrage geklärt sein, wenn sie auch nach derzeitiger Information glasklar scheint. Gerichte und Staatsanwaltschaften urteilen halt nicht so schnell, was ja auch ok ist.

  3. Arthur Dent

    sagt:

    Hallo Herr Hecht,
    vielen Dank für diese verständlich geschriebene juristische Ausführung!
    Sie schreiben anfangs dass ein Surfer grundsätzlich ausweichpflichtig ist (wobei Sie sich vermutlich auf die 3 Meilen zone beziehen). Wie im BSU-Bericht zu lesen schon angedeutet wird dürfte es aufgrund des „Geschwindigkeitsüberschusses“ dem Surfer kaum möglich gewesen zu sein einer blind heranschießenden Motoryacht auszuweichen. Ich bin selbst Surfer und kenne das Szenario nur zu gut. Brett zu klein – Wind zu wenig – man „dümpelt“ nur noch vor sich hin und hat Probleme überhaupt den Kurs zu halten. Auch die Aussagen von Herrn Fahlbusch („kurz zuvor mehrfach ins Wasser gefallen“, Brett zu klein) decken sich mit diesem Szenario. Es handelt sich hier also fast schon um ein Fahrzeug mit Problemen, was immmer Vorrang hat. Ein Surfer den man im Wasser liegen sieht – wenn man ihn denn sieht – wird man wohl kaum zum Ausweichen zwingen können.

    Dazu kommt für mich ein Aspekt der hier noch nicht so beleuchtet wurde.
    Laut BSu-Bericht hat die Yacht nur eine Minute vor dem Aufprall den Kurs um 12° geändert (und beschleunigt). Es heißt jedoch „Kurs- und Geschwindigkeits – haltepflicht“ für die Yacht.
    Wie um Himmels Willen hätte ein Ausweichmanöver des Surfer aussehen sollen wenn die „heranschießende“ Yacht weder Kurs noch Geschwindigkeit hielt?

    Weiterhin der Gedanke: laut Bericht waren nicht nur Herr Fahlbusch, sonder 2 weitere Surfer in der Nähe. Hat der Kapitän der Yacht diese ebenfalls nicht bemerkt? Falls doch – musste er doch mit weiteren Surfern rechnen. Wie schlecht muss die Rundumsicht sein wenn er Sie dennoch sekundenlang, minutenlang? nicht gesehen hat?

    1. Wabs

      sagt:

      Der Kurs wurde ständig geändert. Es spricht vieles dafür, dass die Yacht eher Zickzack gefahren ist. Die Kursabweichungen sind schon heftig. Auszug aus dem Log kurz vor dem Unfall:
      16:01:26 – 247,5° – 26.6Kn
      16:01:56 – 235,6° – 33.7Kn
      16:02:26 – 227,7° – 37.0Kn
      16:02:57 – 233,5° – 38.0Kn
      Überlegt mal – bzw rechnet mal wie viel bereits 5 Grad Kursänderung ausmachen und das bei einer Geschwindigkeit von 38Kn! Nö der arme Surfer hatte überhaupt keine Chance zum Ausweichen.

      1. Waldmeister

        sagt:

        Sieht fast so aus als ob er den anderen beiden Surfern ausweichen wollte und deswegen irgendwie den 3. (nicht sichtbaren) erwischt hat.

  4. seilor

    sagt:

    Warum sollte Sunseeker was zurückrufen, die Boote fahren ja … man könnte den Kisten aber die Zulassung entziehen, fraglich nur was dann mit bereits vorhandenen in Deutschland registrierten Schiffen passiert. Wenn soeine Kiste erstmal an der Kette liegt, wird sich der Eigner schon von selbst an die Werft wenden 😉

    Versicherungen und Banken werden es auch nicht toll finden, wenn eine Anfrage für ein nicht zugelassenes Gefährt eintrudelt.

    @Jorgo: Zum Thema der noch größeren Mittelmeer-Motorboote, dort wirst du in der Regel einen Profiskipper + Crew drauf finden und keinen greisen Sportbootführerscheininhaber der den Mädels & Besitzern kleinerer Sunseeker zeigen muss was er für ein Kerl ist … das geht dicht am Strand natürlich am besten. Wundert mich, dass er nicht gleich durch den Badebereich gedüst ist.

    1. seilor

      sagt:

      Die Kommentare auf der FB Seite scheint Sunseeker auch nicht im Blick zu haben … https://www.facebook.com/media/set/?set=a.234469429922583.51234.175084899194370&type=3

      1. ’n büschen schon. Mit der Aussage, man könne nichts sagen aber nehme das alles natürlich trotzdem total ernst:

        https://www.facebook.com/sunseekerinternational?fref=ts

      2. Ein bisschen scheint der Druck auf der Sunseeker-Facebook-Seite Wirkung zu zeigen … und hat Sunseeker Germany zu folgendem Statement veranlasst:

        „Diverse Kommentare zu einem tragischen Unfall im August 2011 haben uns dazu veranlasst, Bilder und Text zur Ostseeausfahrt 2011 von unseren Internetseiten zu entfernen.“

        Anschließend folgt die Englischsprachige Stellungnahme der Werft Sunseeker International:

        „We welcome an open and constructive discussion regarding all matters relating to Sunseeker International and our boats. Unfortunately, as this matter is currently being investigated we are unable to enter into discussion at this time. However, we will make a record of your comments and ensure
        they are treated with the greatest of respect and consideration. We hope you understand. …“

        Obwohl das „recorden“ der Statements ja auch schon fast wieder wie eine Drohung verstanden werden könnte … ;.)

  5. RVK

    sagt:

    Kurz zum Thema Rückruf: Nach meiner Kenntnis (und ich hab damit beruflich und wissenschaftlich seit mehr als 5 Jahren damit zu tun), müsste für die Prüfung ob Sunseeker die Boote zurückrufen muss, das zuständige Gewerbeamt am Ort des Herstellers oder aber am Ort des Generalimporteurs zuständig sein.

    Generell ist bei Rückrufen das Problem, dass die kommunalen Ämter meistens zu wenig Kompetenz, zu wenig Schneid und zu wenig Kraft haben, diesem Prüfungsanspruch gerecht zu werden. Meist sitzt da jemand aus dem mittleren Dienst, der sich ganz schnell von den eingehenden juristischen Schreiben der betroffenen Firma einschüchtern lässt. Oder noch schlimmer, das Gewerbeamt wird von Landkreis- oder Kommunalregierungsebene zurück gepfiffen weil angeblich ökonomische Interessen höher wiegen. Ob dies hier der Fall ist, entzieht sich total meiner Kenntnis. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass in aller Regel 95% der Rückrufe durch öffentlichen Druck und drohende Imageschäden ausgelöst werden und gerade mal die restlichen 5% durch behördliche Anordnung.

    Das einzig positive: In aller Regel hat eine unternehmensseitige Verweigerung eines Rückrufe dramatische betriebswirtschaftliche Folgen, die auch recht lange anhalten können. Vor allem, wenn dies durch die Presse publik wird.

    Anzuregen bliebe aber, dass man auf lokalpolitischer oder Landesebene Druck durch den Verband ausübt, dieser Sache nachzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Segellobby in SH weniger stimmgewaltig ist, als die Lobby von ein paar Motorbootfahrern und deren Vertretern.

    1. Gute Idee, rvk, mal der Frage des zustaendigen Amtes nachzugehen und dort einmal die Lokalpresse nachzufragen zu lassen. Oder ueber einen intssiten Lokalpolitiker.

    2. Kuddel

      sagt:

      SR kann ja mal freundlich nachfragen….. 😉

      Stadt Neustadt Gewerbeamt
      Herr Markus Prieß
      Abteilungsleiter, stellv. Hauptamtsleiter
      mpriess@neustadt-holstein.de

      Landrat des Kreises Ostholstein
      Reinhard Sager
      r.sager@kreis-oh.de

  6. Man muss sich das einmal vorstellen bei einem Autohersteller: Die Dekra empfiehlt nach einem schweren Unfall, BMW/Audi/Mercedes, für ein bestimmtes Modell der Luxusklasse eine Rückrufaktion wegen konstruktionsbedingter Fehler der Bremsanlage zu starten. Der Hersteller macht – nichts. Keine erkennbare Aktion, keine Kommunikation.

    Ähnlich verhält es sich bei Sunseeker nach dem BSU-Gutachten. Dort heißt es aufgrund eines nachgewiesen unzureichenden Sichtfelds der Predator: „Die BSU empfiehlt der Herstellerwerft der MY Seewind, alle Fahrzeuge dieses Typs und ggf auch andere Bautypen, auf die Einhaltung des Sichtfelds nach DIN EN ISO 11591 zu überprüfen.“

    Hat diese Überprüfung stattgefunden? Mit welchem Ergebnis? Sollte es noch einmal zu einem vergleichbaren Unfall kommen, wäre das unter Aspekten der Produkthaftung sicherlich eine wesentliche Frage. Ole: Wie siehst du das juristisch?

    1. hurgahmann

      sagt:

      Selbstverständlich hat Sunseeker etwas gemacht – sie haben die Behauptungen des BSU zurückgewiesen und eine der teuersten/grössten Anwaltskanzleihen beauftragt derer sie habhaft werden konnten.
      Selbstredend wird Sunseeker prüfen ob die Festsellung des BSU korrekt ist, aber kommunizieren werden sie es nicht ,(ausser man setzt ihnen (juristisch) die Pistole auf die Brust) um eben die im Artikel beschriebenen Produkthaftungsprobleme zu umgehen oder abzuschwächen.
      Es ist schon interessant, dass ein Englischer Hersteller von Luxusartikeln nicht Lloyds als Klasse gewählt hat oder zumindest aber eine renomierte Klasse wie GL, BV, DNV; sondern ausgerechnet die RINA.

      1. jorgo

        sagt:

        Je grimmiger die Kisten aussehen, desto besser verkaufen sie sich wohl.
        Leute die Panorama-Blick lieben kaufen sich wohl lieber ein Hymer-Mobil.

        Im Mittelmeer übrigens kann man mit so einem „kleinen“ Motorböötchen an vielen Stellen Komplexe kriegen. Speziell auch italienische Eigner haben es gerne etwas protziger und da wirken 20m manchmal schon lächerlich klein, wenn nebenan einer mit Hubschrauberlandeplatz und 40 Fuß Segelyacht als Beiboot mit in der Bucht liegt…. .

        In diesem Falle scheint der Eigner ja sogar über langjährige Erfahrung als Skipper zu verfügen.
        In dessen Haut möchte ich allerdings jetzt auch nicht stecken …..

      2. Mich würde diesbezüglich interessieren, ob es Anzeichen dafür gibt, dass die Werft zu einem früheren Zeitpunkt vielleicht von den anderen Zertifizierern zu hören bekommen hat, dass etwas nicht stimmt – und deswegen zu denjenigen gegangen sind, die ggf. „eher großzügig“ über gewisse Mängel hinwegsehen … Ihr wisst was ich meine ;.)

        1. P.S.: Berlusconi ist überall!

      3. Klaus

        sagt:

        Zitat: „Es ist schon interessant, dass ein Englischer Hersteller von Luxusartikeln nicht Lloyds als Klasse gewählt hat oder zumindest aber eine renomierte Klasse wie GL, BV, DNV; sondern ausgerechnet die RINA.“

        Die Letztgenannten sind möglicherweise zu resistent gegen knisternde Briefumschläge.

    2. Ole Hecht

      sagt:

      Hallo Andreas,
      wie gesagt, der BSU-Bericht hat keine verbindlichen Charakter. Die Produkthaftung ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Der Hersteller haftet alleine für die Gefährlichkeit seines Produktes. Auf ein Verschulden ist nicht abzustellen.

      Neben der Produkthaftung besteht noch die sog. Produzentenhaftung, welche verschuldensabhänig ist. Im Rahmen der Produzentenhaftung besteht eine Produktbeobachtungs- und Gefahrenabwendungspflicht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss der Hersteller Hinweisen auf die Gefährlichkeit seines Produktes der Bundesstelle für Seefalluntersuchung nachgehen. Tut er dies nicht, ist ihm ein Verschulden vorzuwerfen.

      Die meisten Hersteller unterhalten eine Produkthaftpflichtversicherung. Der Hersteller läuft Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn er Warnungen nicht nachgeht.

      1. Das ist intersesant, Ole! Produzentenhaftung greift, verschuldensabhaengig. Das mit dem Nachgehen der Hinweise werden die dann ja sicherlich im eigenen Interesse inzwischen getan haben. Und es wird einen Grund geben, dass sie die Ergebnisse nicht kommunizieren. Kosten-Nutzen-Risiken-Abwaegung?

        Sicherlich wird auch herauszubekomen sein, ob die RINA weiterhin Zertifizierungsstelle ist fuer die neu ausgelieferten Schiffe.Vielleicht wird schon ein Blick in die technischen Daten genuegen, sonst spaetestens in die Papiere. Vielleicht findet sich ja mal ein „Interressent“ , der da gelegentlich mal einen Blick drauf werfen kann. Leid kommuniziert der Hersteller ja auch diesen Punkt nicht aktiv, jedenfalls fuer mich Dussel nicht erkennbar.

  7. Fastnetwinner

    sagt:

    Vielen Dank für diese auch für Nicht-Juristen glasklare Analyse der Vorgehensweise in der Jurisprudenz! Das macht SR aus!
    In der ganzen Diskussion um technische Normen und Ausguck vermisse ich den Verweis auf KVR 5 („Jedes Fahrzeug muß jederzeit … gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.“)
    Egal wie die Sunseeker-Brücke gebaut ist macht eine CE-Zulassung den Schiffsführer doch nie frei von dieser Regel. Auf der Elbe ist es allerdings nicht anders. Da fahren 12.000 TEU-Schiffe durch eine Regattafeld, ohne einen Matrosen mit Handfunke vorne auf die Back zu schicken. Und dann behaupten Sie auch, sie hätten sich an KRV 5 gehalten.
    Am Ende ist es wie beim Motorradfahren. Mann man schnell fährt muss man gucken, gucken, gucken! Und wenn dann was passiert muss man Manns genug sein, und die moralischen Konsequenzen tragen!

    1. Oliver Langen

      sagt:

      Beim Motorradfahren gilt doch eher: Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet.

      Ich persönlich orientiere mich an dem Sprichwort: Willst Du alt werden, steh nicht im Weg.

      Nachtrag zum Artikel: Eine jedenfalls für mich griffige Abgrenzung zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz:
      es ist noch immer gut gegangen
      vs
      Mir doch egal

      Bzgl. Moral/menschlicher Komponente: Ich halte das für Gerede von nicht Betroffenen: Jeder mit gesundem Selbsterhaltungstrieb wird Alles (legale) unternehmen, um ungeschoren oder möglichst glimpflich aus so einer Sacher herauszukommen. Niemand stellt sich hin und bittet um gerechte Bestrafung, ausser vielleicht man ist die genetische Mischung aus Ghandi und Theresa

      1. Super-Spät-Segler

        sagt:

        Jeder in dieser Situation *sollte* alles unternehmen um seinem Unfallgegner so weit es geht zu helfen (mit derart „dicken Taschen“ auch über die Erste Hilfe hinaus).

        Wie wir jetzt wissen, würde sich das sogar positiv auf eine mögliche Strafe auswirken.

  8. Olperer

    sagt:

    Vorfahrt spielt doch keine Rolle hier. Ein Schiff das vor Anker liegt, darf doch auch nicht gerammt werden, nur weil man Vorfahrt hat. Genauso wenig darf man ein segelndes Kleinfahrzeug umfahren das keinen Wind hat und nur vor sich hin dümpelt. Man darf vor allem nicht fahren ohne zu schauen ob die Fahrtrichtung frei ist

    Ich hoffe der MoBo-Fahrer muss die nächsten Jahre für die Versorgung von Fahlbusch mal ausnahmsweise arbeiten gehen.

    Gruss
    Olperer

    1. Torsten Graf

      sagt:

      Die Negativ-Bewertungen sind nicht nachvollziehbar. Die Aussage trifft den Kern!

    2. Nils

      sagt:

      „Ein Schiff das vor Anker liegt, darf doch auch nicht gerammt werden, nur weil man Vorfahrt hat.“
      Man unterscheidet schon, ob sich ein Fahrzeug in Fahrt befindet oder nicht. Sofern verstehe ich diesen Einwand nicht, niemand wird ein Schiff vor Anker rammen und sich auf sein Vorfahrtsrecht berufen.

  9. kritiker

    sagt:

    Leider ist der Bericht anscheinend nur mit abgeschlossenem Jura Studium zu verstehn.
    Ich, als nicht jurist, kann nicht viel mit dem Text anfangen

  10. Guter Artikel, übrigens! Danke Ole.

  11. „Besonders strafmildernd wirkt sich aus, wenn der Täter geständig, einsichtig und um Schadenswidergutmachung bemüht war. Strafverschärfend wirkt sich übrigens aus, wenn er sich gegenteilig verhält.“

    Der Zeit-Artikel liest sich nicht nach möglichem Rabatt für den SS-Fahrer.

  12. jorgo

    sagt:

    Vielen Dank für die juristisch-sachliche Betrachtung. Bei aller Betroffenheit ist das jetzt die einzige Möglichkeit mit diesem Un – fall vernünftig umzugehen. Vielleicht bin ich zu gutgläubig …. aber nach menschlichem Ermessen müsste Familie Fahlbusch – leider verbunden mit einem (viel zu-) langen, nervigen Weg zu ihrem Recht kommen. Ich hoffe ich irre mich nicht und sende herzliche Grüsse nach Eutin.

  13. Danke für die Darlegung der verschiedenen rechtlichen Grundsituationen … anstrengend zu lesen, aber auch dringend nötig, um die rechtliche Seite zu begreifen.
    Dennoch fehlt mir (ich weiß, das war nicht Zielsetzung dieses Artikels) auch hier die menschlich-moralische Dimension. Es gibt da doch – jenseits jeder juristischen Schuldabwägung – einen ganz krassen „Massenunterschied“ zwischen Surfer und Motorboot, der im Sinne der erwähnten Seemannschaft einfach einige zwingende Maßnahmen an Bord des Mobos erfordert hätten. Sich da auf eine wie auch immer gewichtete anteilige Schuld „herausreden“ zu wollen, mag juristisch vielleicht funktionieren … menschlich ist es auch nach Lektüre dieser rechtlichen Darlegung einfach unter aller Sau!

  14. Oliver Langen

    sagt:

    Ja, eine gute und „nüchterne“ Beschreibung der Rechtslage, so wie man sie eben als Aussenstehender vornehmen kann. Besonders gelungen meiner Meinung: Die rechtlichen Fragen wurden so erläutert, dass sie einerseits für den Nichtjuristen noch nachvollziehbar sind, ohne dabei die notwendige Präzision einzubüßen. Das ist nicht immer einfach, meist eine Gradwanderung.

    Zum Thema Ausweichpflicht der Surfer: Wenn ich mit meinem „lahmen“ Segelboot unterwegs bin, hab ich egtl. gar keine Chance, einen wild dahinflitschenden und nicht immer Kurs haltenden Surfer, die gern mal mit 20 kts unterwegs sind, auszuweichen. Von daher kann diese Regelung schon Sinn ergeben.

    1. Uli

      sagt:

      Ich denke das es eigentlich klar sein sollte das Surfer Segelbooten immer Wegerecht geben.

      1. Aber es geht hier um ein maximalschnelles Mobo, nicht um eine Segelyacht oder ähnliches.

      2. Wäre sehr im eigenen Interesse!

    2. Arthur Dent

      sagt:

      “ Zum Thema Ausweichpflicht der Surfer: Wenn ich mit meinem “lahmen” Segelboot unterwegs bin, hab ich egtl. gar keine Chance, einen wild dahinflitschenden und nicht immer Kurs haltenden Surfer, die gern mal mit 20 kts unterwegs sind, auszuweichen…“

      Ganz genau! Und ein dümpelnder Surfer (der sich nicht in Gleitfahrt befindet) hat ebenfalls keine Chance einem heranrauschendem Segelboot auszuweichen. Als Segler versemmelt ihr nämlich locker alle Surfer, die nicht im Gleiten sind.

      1. Arthur Dent

        sagt:

        sorry ich war etwas schnell mit dem Abschicken….
        Was ich meinte: Von daher macht es keinen Sinn dass Surfer immer ausweichen sollen.
        Segler die noch nie gesurft sind sollten eins beachten: Man ist als Surfer sehr abhängig von Windrichtungs-änderungen und Böen. Sicher viel mehr als beim Segelboot. Wenn Du als Surfer bereits am Höhe pressen bist, und eine Windböe dreht nur minimal „nach LEE“ (sag ich mal salopp – ihr wisst was gemeint ist) dann musst Du reagieren und abfallen. Ein Segler kann ungleich mehr Höhe fahren und könnte den Kurs vielleicht noch halten. Ebenfalls wenn Du schon raumen Kurs fährst. Du musst sehr schnell reagieren und alles verändern, von Fußstellung, Körperstellung Segel – Board – alles.
        Dies wird oft falsch interpretiert als würden Surfer fahren wie sie wollen wenn ihnen ein Segler entgegenkommt und sie ausweichen sollen. Klar machen wir das – nur manchmal spielt der Wind uns eben einen Streich. Fazit: Für mich macht eine Gleichstellung unter Segelfahrzeugen eher Sinn.

        Aber davon ist hier ja gar nicht die Rede. Hier geht es um Motorboote und Surfer.
        Hier finde ich die ursprüngliche Regelung dass Motorboote generell ausweichen müssen viel sinnvoller. Denn die können jeden Kurs fahren und ihre Geschwindigkeit immer anpassen. Es gilt ja auch außerhalb der drei meilen Zone. Also was soll diese Unterscheidung? Ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar

  15. Das Absurde ist doch eigentlich die Änderung der SeeSchStrO § 31, mit der Surfer ausweichpflichtig wurden. Das führt dazu, dass die schwachen Verkehrsteilnehmer den stärkeren untergeordnet werden. Ohne die tendeziösen Andeutungen gegenüber der Motorboot-Freizeit-Lobby aus dem Zeit-Artikel vom 16.5. zu sehr zu stressen, wundert mich diese Regeländerung in ihrer Konsequenz sehr, liefert sie doch einen Konfliktfall zur KVR, der mir als Segler, Ex-Surfer und Wassersportler nicht erklärlich ist.

    Ansonsten gefällt mir die Analyse sehr gut, versachlicht sie doch die Diskussion deutlich.