Knarrblog: Illegal auf dem Wasser. Schein-Razzia beim Berlin Match Race

Polizeipräsidenten scherzen nicht

„Tatvorwurf und Zuwiderhandlung: Als Schiffsführer führten Sie während der Segelregatta `2o. Berlin Match Race´ ein Fahrzeug unter Segel, obwohl Sie nicht in Besitz eines gültigen Befähingungsnachweises waren.“

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22 Antworten zu „Knarrblog: Illegal auf dem Wasser. Schein-Razzia beim Berlin Match Race“

  1. buntesegel

    sagt:

    Berlin bleibt immer noch Berlin!
    Warum ziehen das bitte die berliner Vereine oder der Landesverband nicht ein für alle mal mit dem Land durch, dass bei Regatten keine separate Scheinpflicht besteht? Nur so wird doch ein Schuh aus diesem Mumpitz! Es besteht bei jeder Verbandsregatta Scheinpflicht im Sinne des Verbandes, also reicht für die „Hochseegewässer“ Berlins der A(sch)-ein… Das ergibt sich doch zwingend, denn eine „Diskriminierung deutscher Staatsbürger“ bei gleichzeitiger Freistellung ausländischer Teilnehmer verstößt nun endgültig gegen das Gleichheitsgebot. So schlau sollte auch der berliner Verbandsjurist sein…. Von der WaschPo kann man das nicht erwarten, die sind keine Juristen.

  2. … Und als Berliner Segler: Ich find es gut, wenn kontrolliert wird, ob ihr das überhaupt dürft. Das Problem, insbesondere im Sommer sind doch viele Bootsnutzer, die nicht wissen, was sie tun. Bin 2011 auch reingefallen. Ärgerlich ist nur, dass die Wasserschutzpolizei nicht schnell genug ist, um die Motorbootrowdies zu fischen ….

  3. Wilfried

    sagt:

    habe mich doch selbst weitergebildet. Es gibt keine Führerscheinpflicht für Segelboote generell, aber speziell auf den Berliner Seen gilt die Ausnahme, dass man den Sportbootführerschein Binnen haben muss. Die Ausnahmeregelungen für Ausländer spare ich mir jetzt, aber der Däne darf es ohne Führerschein. Darum sicher auch der Anschlag der Polizisten wegen der Ausnahme in Berlin.

  4. tiefenrausch

    sagt:

    …aber jetzt mal im Ernst: Ein Kollege wurde bei einer Regatta am Comer See nach seinem Schein gefragt, er hatte den (A-Schein/Bodenseeschein) glücklicherweise dabei. Ich hätte wenig Lust, bis da runter zu fahren und dann wegen sowas nicht starten zu dürfen…
    Hab mir schnell Kopie vom alten A-Schein machen lassen, und nehm den jetzt auch mit.
    Legalize it!

    1. Christian

      sagt:

      Legalize what? Den A-Schein? Das ist keine Scherzfrage. Wird der überhaupt in Italien anerkannt oder muss es nicht der SBF Binnen sein? (Den alten A-Schein kann man übrigens problemlos in einen SBF Binnen umwandeln, da müssen nur ein paar Euro an den DSV fließen…)

      Klassiker bei Regatten in Italien ist aber normalerweise die vergessene Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Da sind sie alles andere als locker, die Italjäner.

      1. Wilfried

        sagt:

        korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege, aber als ich den A-Schein machte (vor gut 30 Jahren) galt doch folgende Regel. Es gibt den A-Schein mit Motor und ohne. Im Unterschied zur Küste wo für das Segeln (außer bei Regatten) ohne Motor über 5 PS überhaupt kein Schein vorgeschrieben ist, muss der Bootsführer auf Binnengewässern für Segelboote einen A-Schein haben. Das war keine Kann-bestimmung und galt völlig unabhängig davon ob die Ausschreibung einer Regatta sowieso den Schein vorschrieb.
        Ich weiß nicht ob der SBF-Binnen heute zwingend auch Segel-Inhalte hat oder ob man heute zum reinen Segeln auf Binnengewässern tatsächlich keinen Schein mehr braucht. Kann ich mir aber kaum vorstellen, dass mal ne Regel weggefallen sein sollte.

        1. waschpo

          sagt:

          zwei dinge sollten unterschieden werden:

          1. rechtslage und 2. teilnahme an regatten

          zu 1.
          gesetze gelten natürlich immer und für jeden – egal ob regattateinehmer oder freizeitskipper. „nur“-segleboote sind (und waren) auf den meisten gewässern (küste und binnen) führerscheinfrei (außer in berlin, bodensee und ein paar weitere gewässer). schwierig dabei ist, dass viele gewässer von kommunen oder sogar privater hand (talsperren der energieversorger) verwaltet werden, und dass diese für „ihr“ gewässer ggf. eine führerscheinpflicht festgelegt haben könnten. man kommt also nicht umhin sich die für das jeweilige gewässer entsprechende ordnung durchzulesen.

          zu 2.
          entscheidend ist, was in der ausschreibung steht und da muss nach wettsegelordnung im bereich des dsv darauf hingewiesen werden, dass eine führerscheinpflicht für steuerleute aus dsv-vereinen besteht. sinn ist, dass damit die kenntnisse der verkehrsregeln nachgewiesen werden, da der sport ja im öffentlichen verkehrsraum ausgeübt wird (anders als z.b. bei formel 1) und der dsv somit gute argumente gegenüber behörden hat, dass diese die sportausübung auf öffentlichen verkehrsflächen nicht generell verbieten.

  5. Rainer

    sagt:

    Hat eigentlich Vettel einen Auto-FS? Wird der am Nürburgring gecheckt?

    1. waschpo

      sagt:

      ist der nürburgring während eines formel 1 rennens (oder trainings) für den öffentlichen straßenverkehr freigegeben und gilt dort die stvo?

      1. rodeo

        sagt:

        nur auf der nordschleife gelten die stvo – das ist offiziell eine private landstrasse.. 😉

  6. Alex

    sagt:

    Na ja, wenn man bedenkt für unschuldig in Haft, was ja wohl nur auf schlechte Ermittlungsarbeit zurück zu führen ist, leistet die BRD, bei einem Tagessatz von 25,- EUR, jährlich 2,5 Mio. EUR Schadenersatz.

    Wieso sollen sich dann unsere Beamten mit unserem so komplexen Führerscheinsystem auskennen?
    Und wen interessieren die vergleichsweise niedrigen Kosten in diesem Fall der Unwissenheit?

    Ist doch mal wieder ein Armutszeugnis unserer Ermittlungsbehörden.

  7. Florian

    sagt:

    Carsten nicht das der Fall noch zum Politikum wird;)

    In Zukunft müssen wahrscheinlich alle Teilnehmer bei Regatten
    einen gültigen Führerschein bein Anmelden vorlegen 😉

  8. Florian

    sagt:

    Also immer schön fürs Ausland segeln, dann braucht man keinen Schein auf den Berlinern Gewässer 😉

    Sportbootführerschein Binnen ist separat zum See und der Nachfolgeschein zum früheren DSV A-Schein.
    Wer z.B. einen Sportbootführerschein Binnen inne hat und 10 Jahre Jolle geseglt hat, muss genauso wie ein „Greenhorn“ genauso seinen Meilennachweis für den Sportbootführerschein See machen. Der A-Schein und der BR-Schein wurden zwar vom gleichen Prüfungsausschuss abgenommen sind aber DSV intern.
    … Wenn ich das richtig verstanden habe. ….

    Eigentlich müßten sich doch die Match Race Segler bei den Regeln auskennen 😉

    1. Marc

      sagt:

      Der A- und BR-Schein sind Verbandsscheine und nicht amtlich. Die Sportbootführerscheine See und Binnen sind amtliche Scheine des Bundes.

      Nur der See und Binnen sind Pflicht für das jeweilige Gewässer. SKS, SSS und SHS sind freiwillige Scheine.

  9. Wie? Du hast kein Kapitänspatent? Ab aufs Sofa und die Cleversailing-App spielen!

  10. Chenninge

    sagt:

    recht so! Endlich gehts den Krawallmachern mal an den Kragen! Sonst kommen wir noch in die Anachiiieee!! 😀 😀
    Würde mich aber auch mal im eigenen Sinne interessieren, ob ein Sportbootführerschein (See) zum Regattasegeln reicht… man weiß ja nie..

    1. Hobby-Regatteur

      sagt:

      Kommt drauf an wo und womit Du regattasegeln möchtest.

      Dein SBF-See befähigt zum Gebrauch von motorisierten Sportbooten (>5PS) im Geltungsbereich der SeeSchiffahrtsstraßenOrdnung und ist binnen grundsätzlich nicht gültig – wenn Du ohne SBF-Binnen auf dem Rhein segelst dann ist das eine Ordnungswidrigkeit.

      Für Berliner Gewässer gelten (weiterhin) besondere Regeln, ab 3qm Segelfläche besteht Scheinpflicht, auch für Surfer. In Sachsen darfst Du noch ohne Prüfung Opti und OpenBic segeln: die Scheinpflicht greift dort erst ab 6qm Segelfläche. Auf dem Bodensee gelten eigene Regeln, mit eigenem Patent (ab 12qm) und Gast-Regelungen.

      Den SBF-Binnen brauchst Du sonst grundsätzlich nur auf BinnenSchiffahrtsstraßen und wenigen anderen Gewässern.
      Auf den übrigen deutschen Seen gilt _zumeist_ keine Führerscheinpflicht für Segelboote.

      Warum soll Carstens A-Schein nicht mehr gültig sein?
      Bloss weil ein Polizist den A-Schein nicht mehr kennt wohl kaum. Die alten anerkannten Befähigungsausweise bleiben gültig, §4 SportbootFüV-Bin…
      Wenn er den Präsidenten ärgern wollte, dann könnte er ihn auffordern, eine Rechtsquelle hierfür zu nennen.
      Fahrkartenkontrolle bei Regatta? Cool, erinnert mich an das Speedticket für Hydroptere bei der Kieler Woche.

  11. Holger

    sagt:

    nee Carsten… das hast du da irgendwie falsch verstanden
    die netten Beamten von der Entenpolizei haben bestimmt gewusst wie du da leider etwas dünn abschneidest am Ende bei dem MatchRace und haben daher vermutet das du gar keinen Segelschein hast ausser Jüngstenschein von früher noch ausm Pott….
    Ahoi

  12. Marc

    sagt:

    Dabei solltest du doch bekannt sein. Immerhin wirst du öfter besucht als die Yacht siehe S.7 😉

    http://www.sailing-team-germany.de/wp-content/uploads/2012/01/Umfrageergebnisse-Segelcommunity.pdf

  13. Hurghamann

    sagt:

    Ich war allerdings auch der Meinung das A / Motor der einzige Schein ist der sowohl DSV als auch Amtlich war. Ich ging davon aus , dass der nach wie vor als SB Binnen Vorläufer annerkannt ist. Den gab es glaube ich sogar noch als A/R für Revierfahrt bis Cuxhaven Kugelbake und Kiel Leuchtfeuer.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sportbootf_binv/index.html
    falls jemand langeweile hat,

  14. Backe

    sagt:

    Wiiiiieeeeeehhheeeer!*

    (* vorschriftsmäßige Daseinsbekundung eines bundesamtlich bestallten, vornehmlich zu Reit- und Zuchtzwecken gehaltenen, hell-felligen Einhufers aus der Familie der Equidae)

  15. Seven

    sagt:

    !!Der Schein trügt !!
    😉