Der Mann von der vordersten Front. Mehr zu ihm findest Du hier.
4 Antworten zu „Kollision: Soto 40 mit Vollkontakt“
SR-Fan
sagt:
Ist das verlinken des Videos schon der neuen (lokalen) Rechtsprechung geschuldet?
VG
Jörg
sagt:
…..und ein von rechts kommendes Schiff auch nur zu einer kleinen Kurskorrektur zwingt, begeht eine Regelverletzung.
Ist das richtig?
Meines Wissens darf man das andere Boot nicht über einen Am Wind Kurs zwingen. Solange man aber die Wende beendet hat (und RRS13 nicht güldet) kann das Boot mit Wind von StB doch ruhig den Kurs ändern müssen. Oder nicht?
Bin aber kein Freund von port-bargen… (weiss jmd woher der Begriff kommt?)
.
Carsten Kemmling
sagt:
genau, das boot mit wind von StB darf nach RSS 18.3,a nicht über am wind kurs gezwungen werden. da es auf der anliegelienie am wind segelt, ist das ausweichmanöver meist nur „eine kleine kurskorrektur“. besonders für schwere schiffen ist es schwierig, nach der wende genug fahrt aufzubauen, um das von rechts ankommende schiff nicht zu behindern. der abstand muss groß genug sein.
Fix oder Nix
sagt:
18.3a gilt zwischen den beiden kollidierenden Booten garnicht. Die Regel würde nur gelten, wenn das auf steuerbord segelnde Schiff innerhalb des 3 bootslängen Kreises, seine Wende zu Ende gesteuert hätte. Dann dürfte das Leeboot nicht höher als „close hauled“ luven.
Hier handelt es sich aber um eine klare Port / starboard Situation. Und das von steuerbord nähernde Schiff, zwingt das Backbord Bug segelnde Boot zur Kursänderung um nicht selbst Regel 14 zu verletzten, und damit verstößt, das steuerbord segelnde Boot, gegen Regel 10
Regel 13 gilt hier auch nicht, da das steuerbord segelnde Boot, sich in keiner Wende befindet….
4 Antworten zu „Kollision: Soto 40 mit Vollkontakt“
sagt:
Ist das verlinken des Videos schon der neuen (lokalen) Rechtsprechung geschuldet?
VG
sagt:
…..und ein von rechts kommendes Schiff auch nur zu einer kleinen Kurskorrektur zwingt, begeht eine Regelverletzung.
Ist das richtig?
Meines Wissens darf man das andere Boot nicht über einen Am Wind Kurs zwingen. Solange man aber die Wende beendet hat (und RRS13 nicht güldet) kann das Boot mit Wind von StB doch ruhig den Kurs ändern müssen. Oder nicht?
Bin aber kein Freund von port-bargen… (weiss jmd woher der Begriff kommt?)
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sagt:
genau, das boot mit wind von StB darf nach RSS 18.3,a nicht über am wind kurs gezwungen werden. da es auf der anliegelienie am wind segelt, ist das ausweichmanöver meist nur „eine kleine kurskorrektur“. besonders für schwere schiffen ist es schwierig, nach der wende genug fahrt aufzubauen, um das von rechts ankommende schiff nicht zu behindern. der abstand muss groß genug sein.
sagt:
18.3a gilt zwischen den beiden kollidierenden Booten garnicht. Die Regel würde nur gelten, wenn das auf steuerbord segelnde Schiff innerhalb des 3 bootslängen Kreises, seine Wende zu Ende gesteuert hätte. Dann dürfte das Leeboot nicht höher als „close hauled“ luven.
Hier handelt es sich aber um eine klare Port / starboard Situation. Und das von steuerbord nähernde Schiff, zwingt das Backbord Bug segelnde Boot zur Kursänderung um nicht selbst Regel 14 zu verletzten, und damit verstößt, das steuerbord segelnde Boot, gegen Regel 10
Regel 13 gilt hier auch nicht, da das steuerbord segelnde Boot, sich in keiner Wende befindet….