Vendée Globe: Boris Herrmann nun Fünfter – Fischkutter-Kapitän erklärt die Kollison

„Ein Schmuggler?“

Boris Herrmann wird bei der Vendée Globe nun auf Platz fünf gewertet, nachdem Jean Le Cam seinen Zeitbonus einbringen konnte. Der spanische Fischer konnte ermittelt werden. Was er zu dem Unfall sagt.

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20 Antworten zu „Vendée Globe: Boris Herrmann nun Fünfter – Fischkutter-Kapitän erklärt die Kollison“

  1. Bollwerk

    sagt:

    Heute um Mittag herum hat Clarisse Cremer berichtet, dass es für sie auf dem Weg zu einer Ziellinie eine völlig neue Übung sei, auf die Bremse zu treten um sicher und zur richtigen Zeit anzukommen. Weiter sagt sie, dass sie sich der Funktionen ihres VHF und AIS Senders nicht mehr gewiss sei, weil sie in der Nacht mehrfach Fracht-schiffe angerufen hätte ohne Antworten zu bekommen. Auf dem AIS hatte sie die Schiffe erkennen und einem davon durch abbremsen ausweichen können. Das sei es dann auch schon gewesen. Das Problem seien vielmehr die kleinen Fischereischiffe die ohne AIS unterwegs sind…………..?

    Zu einer Kollision gehören immer zwei, daran gibt es keinen Zweifel und das will ich auch gar nicht diskutieren. Schön und für viele Segler hilfreich wäre es, wenn die technischen Hintergründe eindeutig geklärt werden könnten.

    Handbreit

  2. Bruchpiloot

    sagt:

    Hallo Werner W,
    Um die Haarspalterei vollständig zu machen: In der Theorie ist das richtig. Aber Regel 18 KVR gilt nur, wenn beide Fahrzeuge einander „in Sicht“ haben. Bei verminderter Sicht gilt Regel 19: „(…) d) Ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug lediglich mit Radar ortet, muss ermitteln, ob sich eine Nahbereichslage entwickelt und/oder die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Ist dies der Fall, so muss es frühzeitig Gegenmaßnahmen treffen (…)“. Der Fischer konnte Herrmann nicht sehen (eigene Aussage), hätte ihn aber eigentlich auf dem Radar haben müssen. Dass es sich um ein Segelfahrzeug handelt, konnte er nicht erkennen, weil Herrmanns AIS ausgefallen war. Er hatte also ein unbekanntes Radarecho auf dem Schirm, das sich mit 18kn direkt auf ihn zubewegt. Als Schiffsführer hätte er in diesem Moment reagieren müssen. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der andere ihn als fischendes Fahrzeug erkennt. Es wäre eine äußerst kritische Situation für den Kapitän gewesen – wenn er sie erkannt hätte. Da er die SEAEXPLORER aber erst bemerkt hat, als die Kollision bereits erfolgt war (eigene Aussage), hat er klar gegen KVR 19 verstoßen. Da Herrmann den Fischer nicht auf dem Radar hatte (Abdeckung?), galt für ihn KVR 19 d) nicht, sehr wohl aber KVR 19 b) („Jedes Fahrzeug muss mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist.“) Außerdem hat er gegen KVR 5 verstoßen („Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.“).
    Beide Parteien haben Fehler gemacht, und die Versicherungen können das jetzt untereinander regeln.
    Die Einhandsegelei im Rennmodus ist, wenigstens in viel befahreren Gewässern, eine rechtliche Grauzone, so viel ist klar.

    1. Alter Segler

      sagt:

      Hallo Bruchpiloot,
      Danke für deine Ausführungen mit deren Folgerung ich voll einverstanden bin. Da keiner den Anderen „gesehen“ hat, haben beide die KVR verletzt. Ich meine aber dass ein Fischer praktisch keine Möglichkeit hat einem schnellen Segler auszuweichen. Boris fuhr mit Autopilot mit Windfahnensteuerung. Sein Kurs war demnach nicht exakt vorauszusehen und ein gezieltes Ausweichmanöver des langsamen, manövrierbehinderten Fischers war nicht möglich.
      War das Wetter wirklich unsichtig? Wenn ja, dann waren Radar und AIS die geeigneten Mittel zur Erkennung der kreuzenden Kurse.
      Nach IMO wäre der Fischer nicht AIS-ausrüstungspflichtig gewesen, aber wenn es installiert ist muss er es einsetzen (Ausguck mit allen geeigneten Mitteln)
      Ob Boris auf Radar sichtbar war weiss ich nicht. Ein normales Kunststoffsegelschiff sollte mit einem Radarreflektor (passiv oder aktiv) ausgerüstet sein, da es selbst kein zuverlässiges Radarecho erzeugt. Wie verhält es sich mit den Kohlefaserbooten mit ihren Kohlefasersegeln?

  3. Werner W

    sagt:

    Danke für die fachmännische Antwort von Bruchpilot vom 30.01. Dass jedoch beide Fahrzeuführer gleichermaßen verantwortlich sind,weil sie den jeweils anderen nicht bemerkt haben, dem kann ich nicht folgen.Die Verantwortlichkeit richtet sich nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln.Und Regel 18 besagt bzgl der Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander,dass folgendes gilt:
    „a) …
    b) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen
    i) einen manövrierunfähigen Fahrzeug;
    ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug;
    iii) einem fischenden Fahrzeug.“

    Und dass die „Hermanos Gusto“ ein fischendes Fahrzeug war, ist ja unbestritten,da es „bei der Arbeit“ war. Klar hatten beide auch die Pflicht zum „letztenAusweichen“. Das ändert aber nichts daran, das Boris wohl die größere Schuld treffen würde.

  4. Thomas Jung

    sagt:

    Versuch einer anderen Perspektive: wer hat welche Interessen gehabt?
    Boris Herrmann wollte schnell segeln. Er wollte auch sicher segeln. Er wollte nicht mit einem anderen Schiff kollidieren. Oder einem
    treibenden Gegenstand. Dabei stand er in Konkurrenz zu den anderen Vendee Globe Teilnehmern.
    Der Fischtrawler wollte fischen. Er sollte dabei bestimmte Vorschriiften einhalten, beispielsweise zum AIS, aber möglicherweise auch zu Fangmengen etc. Bei allem gab es ökonomische Interessen, vielleicht sogar ökonomischen Druck. Dabei stand er in Konkurrenz zu anderen Fischern, die dasselbe wollten.
    Die Aussagen der beiden Kollisionskontrahenten im Lichte ihrer jeweiligen Interessen lassen die Angaben des Trawler-Kapitäns als zumindest bezweifelbar erscheinen. Ein hohes Kollisionsrisiko hat ein langsam trawlender, mehr oder weniger hell erleuchteter Kutter nicht. Aber das Interesse, dass ihm kein anderer Fischer in die Quere kommt. Es wäre nicht das erste mal, dass in so einer Situation z. B. die AIS-Technik manipuliert wurde, um einen guten Fang zu schützen. Dem Kapitän muss man seine Behauptung, selbstverständlich habe er sich an alle Vorschriften gehalten, nicht unhinterfragt abnehmen.
    Im Ergebnis änderte sich nichts an der Wertung des Regatta. Selbst wenn nur der Trawler „Schuld“ an der Kollision war. Natürlich hat ein Segler, der weniger „rast“ von Haus aus ein geringeres Risiko, wenn er kurz schläft. Aber Glaubhaftigkeit oder zumindest Plausibilität entscheidet sich nicht daran, wer von beiden die blaueren Augen hat.

  5. Bruchpiloot

    sagt:

    Nachtrag: Die „Süddeutsche Zeitung“ hat jetzt ein Bild des AIS-Transponders veröffentlicht. Auf der Anzeige ist ein Ausschnitt des Logs der Ein-und Ausschaltvorgänge zu sehen (PWR ON/OFF HISTORY). Das Gerät war seit dem 5. Januar dauerhaft eingeschaltet, also scheint der Fischer auf den ersten Blick im Recht zu sein. Aus dem Benutzerhandbuch des Gerätes, das im Netz frei zugänglich ist, geht aber hervor, dass das Gerät sehr wohl so konfiguriert werden kann, dass es nur Daten empfängtt, aber keine sendet. So könnte der Fischer seinen Sender außer Betrieb setzen, ohne das Gerät selbst abzuschalten. Er könnte dann andere Fahrzeuge sehen, selbst aber unsichtbar bleiben. Dafür gibt es einen eigenen Menüpunkt gleich unter dem abgebildeten Screen. Diese Anzeige (TX ON/OFF HISTORY) müsste der Fischer veröffentlichen, PWR ON/OFF HISTORY besagt leider gar nichts.

    1. Carsten

      sagt:

      Erzählst du das bitte einmal den Kollegen von der SZ.
      Dann bekommen wir dies vielleicht auch noch zu sehen.

      1. Bruchpiloot

        sagt:

        Ich glaub das Thema ist durch.

  6. Olli

    sagt:

    Das nenn ich mal kompetenter Kommentar. Danke Bruchpilot!

  7. Bruchpiloot

    sagt:

    Die HERMANOS BUSTO ist mit 220BRZ nicht allgemein AIS-ausrüstungspflichtig. Ab dem 31.5.2012 müssen aber alle in der EU registrierten Fischereifahrzeuge über 24m LüA mit AIS ausgerüstet werden. Die Logbuchdaten werden elektronisch aufgezeichnet und an die Behörden weitergeleitet (ERS) und die Positionen regelmäßig über Satellit an die Fischereibehörden übermittelt (VMS). Die Überwachung der EU-Hochseefischerei ist sehr engmaschig. Allerdings werden Fischer unter 12m dabei nicht erfasst. Diese stellen für Segler in unmittelbarer Küstennähe durchaus eine Gefahr da, weil sie zum Teil kein oder nur lückenhaft AIS einsetzen. Von einem Fahrzeug dieser Größe in einer derartigen Entfernung von der Küste ist das Abschalten des AIS aber sehr unwahrscheinlich. Das würde nur Sinn machen, wenn es in internationalen Gewässern unterwegs ist, wo das AIS gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Aber innerhalb der französischen EEZ kann man das eigentliich ausschließen. Was vielleicht möglich wäre, ist, dass die Sendefunktion zeitweilig deaktiviert wurde, ohne dass das von der Elektronik aufgezeichnet wird. Ob das überhaupt technisch möglich ist (trx-mute) kann allerdings bezweifelt werden.
    Bei Boris Herrmann AIS-Gerät war die Sendefunktion jedenfalls ausgefallen, das hat er mittlerweile zugegeben. Der Fischer konnte ihn also nicht empfangen. Herrmanns Radargerät könnte abgedeckt gewesen sein, das kommt durchaus vor, vor allem bei Nässe. Nasse Segel können u.U. auf der Leeseite den ganzen vorderen Bereich zum „toten Winkel“ machen. Aber zu einer Kollision gehören immer zwei Fahrzeuge. Der Kapitän befand sich auf der Brücke, der Kutter befand sich „in Fahrt“ (nicht vor Anker oder am Ufer festgemacht). Für diesen Zustand ist bei verminderter Sicht der Gebrauch des Radars vorgeschrieben. Er hätte die Annäherung der SEAEXPLORER frühzeitig bemerken können. Vielleicht hätte er auch am Radargerät eine „guard zone“ mit Alarmfunktion einrichten können. Er hätte dann sehen können, dass das ausweichpflichtige Fahrzeug keine Kursänderung vornimmt und selbst als Kurshalter ein Ausweichmanöver einleiten müssen. Der Fischer ist seinen Verpflichtungen nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln genausowenig nachgekommen wie Boris Herrmann. Herrmann hätte eigentlich bei Ausfall der Radarüberwachung auf dem toten Sektor einen regelmäßigen Ausguck halten müssen. Ein Rundumblick alle 15min hätte möglicherweise selbst bei 20kn noch gereicht, den Fischer rechtzeitig zu entdecken. Er war hell erleuchtet. Dass er zum Zeitpunkt der Kollision geschlafen hat, spielt keine so große Rolle. Das ist anders als im Straßenverkehr. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er beim Zustand extremer Übermüdung und beim Puschen des Schiffes den Kollisionsalarm unter dem anderen Gepiepse nicht oder nur im Halbschlaf wahrgenommen hat, dann aber wieder eingenickt ist. Beide Schiffsführer haben die Annäherung des anderen nicht bemerkt und sind gleichermaßen verantwortlich für die Kollision. Alle Beteiligten können sehr froh sein, dass es nur zu Materialschäden gekommen ist und niemand verletzt wurde. Möglicherweise hat das neuartige Oscar-Gerät schlimmeres verhindert, indem es kurz vor der Kollision noch ein Ausweichmanöver eigeleitet hat. Es grenzt jedenfalls an ein Wunder, dass Herrmann das Rennen noch beenden konnte. Die (sehr deutsche) Dauerdiskussion um das für und wider des Einhandsegeln wird jedenfalls in den Foren wieder angefacht werden.

    1. Werner W

      sagt:

      Danke für die fachmännische Antwort. Dass jedoch beide Fahrzeuführer gleichermaßen verantwortlich sind,weil sie den jeweils anderen nicht bemerkt haben, dem kann ich nicht folgen.Die Verantwortlichkeit richtet sich nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln.Und Regel 18 besagt bzgl der Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander,dass folgendes gilt:
      „a) …
      b) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen
      i) einen manövrierunfähigen Fahrzeug;
      ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug;
      iii) einem fischenden Fahrzeug.“

      Und dass die „Hermanos Gusto“ ein fischendes Fahrzeug war, ist ja unbestritten,da es „bei der Arbeit“ war. Klar hatten beide auch die Pflicht zum „letztenAusweichen“. Das ändert aber nichts daran, das Boris wohl die größere Schuld treffen würde.

    2. echo

      sagt:

      Was für ein Unsinn !

      Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen

      i)
      einen manövrierunfähigen Fahrzeug;
      ii)
      einem manövrierbehinderten Fahrzeug;
      iii)
      +++ einem fischenden Fahrzeug. +++

      Ein fischendes Fahrzeug ist in der Regel nämlich gar nicht in der Lage, auszuweichen, da es viel zu langsam ist und beim Einholen und Ausbringen der Netze ist so ein Kutter sogar manövrierunfähig.

      Der Ausdruck »fischendes Fahrzeug« bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fangeräten fischt, weiche die Manövrierfähigkeit einschränken.

      Die von Bruchpilot geäusserte Meinung, der Fischer sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, ist daher abwegig.

      Die Schuld an der Kollision liegt also bei Herrmann.

      Herrmann hat nicht nur gegen +++ Regel 5 Ausguck ++++

      sondern auch gegen +++ Regel 6 Sichere Geschwindigkeit +++ verstossen.

      Sein Verhalten nach der Kollision war ebenfalls nicht in Ordnung.

  8. NullAhnung

    sagt:

    Kann denn bitte hier jemand kompetentes antworten. Hat der Fischer ein verpflichtendes Log, das auch nicht einfach manipulierbar sein könnte? Hat man das im Nachhinein gecheckt?
    Und was für ein AIS hatte die Hermanos Busto: terrestrisch, satellit, beides? Was davon wäre verpflichtend gewesen?

  9. Wulf

    sagt:

    Da muss ich widersprechen!
    Es gibt terrestrisches und Satelliten-AIS. Der Vesselfinder findet beide Signale, denn wenn ich nach dem Fischer nur terrestrisch suche, wird er nicht gefunden. Suche ich standardmäßig terrestrisch und satellitengestützt wird er gefunden, das Signal bricht aber, wie gesagt, am 20.1. ab. Also hat er ein Satelliten-AIS an Bord und hat es wahrscheinlich abgestellt, wie es Fischer manchmal machen.

    Der Vesselfinder stellt Schiffe in Realtime dar, das habe ich am Oslofjord eindeutig gesehen. Die Positionen sind höchstens einige Sekunden verzögert, auch in der Free-Version!

  10. Helge

    sagt:

    Kennt jemand sich mit den AIS-Regeln für kommerzielle Schifffahrt aus? Wenn der Fischer sagt: „zweitens lässt es sich sehr einfach überprüfen, weil: Das wird automatisch aufgezeichnet“ meint er wohl die von den Kommentatoren genannten Landstationen oder gibt es ein verpflichtendes Log im AIS-Sender?

    1. NullAhnung

      sagt:

      Kann denn bitte hier jemand kompetentes antworten. Hat der Fischer ein verpflichtendes Log, das auch nicht einfach manipulierbar sein könnte? Hat man das im Nachhinein gecheckt?
      Und was für ein AIS hatte die Hermanos Busto: terrestrisch, satellit, beides? Was davon wäre verpflichtend gewesen?

  11. Klaus

    sagt:

    Das beweist gar nichts. Wenn das AIS Signal nicht an die Landstation gesendet wird, dann wird es auch nicht im Internet angezeigt.
    Jedes Segelboot, dass sich eine bestimte Entfernung von Land enfernt und deren AIS Signal nicht von einem deutlich größeren Frachtschiff empfangen und weitergegeben wird „verschwindet“ dann plötzlich.

  12. Wulf

    sagt:

    Wenn man im Vesselfinder auf dem Smartphone HERMANOS BUSTO sucht, wird das Schiff vor Les Sable gefunden mit der Angabe: „Last report Jan 20, 2021 03:42. Das beweit doch, dass AIS auf dem Schiff seit diesem Datum nicht mehr arbeitete.!!! Jeder kann das kontrollieren.
    Boris Herrmann – Hermanos Busto, was für eine Nahmensähnlichkeit.

    1. Andreas Bosch

      sagt:

      Das beweist leider gar nichts, den AIS funktioniert über UKW und bedeutet in dem Fall nur, dass die Stationen von Vesselfinder das UKW/AIS Signal des Fischers seit diesem Zeitpunkt nicht mehr empfangen haben.

    2. Toni

      sagt:

      Das sind doch keine Realtime Angaben es sei denn Du bezahlst.