Segel-Bundesliga: Bayern dominieren in Travemünde – Drei Vereine punktgleich an der Spitze

Dreikampf um den Titel

Der dritte Spieltag der Segel-Bundesliga im Rahmen der Travemünder Woche ist von den Süd-Vereinen dominiert worden. Der Chiemsee Yacht-Club siegte vor dem Lindauer Segler-Club.

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10 Antworten zu „Segel-Bundesliga: Bayern dominieren in Travemünde – Drei Vereine punktgleich an der Spitze“

  1. Friedrich

    sagt:

    Einfach fürchterlich, dass sie die Spam-Russen jetzt auch auf harmlose Segelportale loslassen.

  2. Friedrich

    sagt:

    Jo nech, bei den Bayern und beim BVB sollten doch bitte an jedem dritten Spieltag auch mal die Amateure von den Ü 60 Senioren Samstags spielen dürfen. Kann ja wohl nich angehen, dass immer nur die Profis am Wochenende auf den schönen Rasen in der Allianz Arena dürfen. Wo komm wir denn da hin!

    1. Fakten-Check

      sagt:

      Oh, da hat jemand noch nicht mitbekommen, dass die Profis der Bayern und Borussen nicht zum e.V. sondern zur Aktiengesellschaft gehören.

      Im eingetragenen Verein e.V. hat jedes Mitglied laut Vereinsrecht die gleichen Rechte und Pflichten. Für ein Wirtschaftsunternehmen, d.h. die Aktiengesellschaften der Bayern und Borussen gelten vollkommen andere Regeln.

      1. Ulrich

        sagt:

        Mit Verlaub, was du schreibst Quatsch. In keinem Verein wird das Nulpen-Mitglied ein Anrecht auf einen Platz in der 1. Mannschaft haben. Im Fußball, Handball, Basketball – in jedem Vereinen im ganzen Land gibt es damit kein Problem.

        1. Fakten-Check

          sagt:

          Lies mal den folgenden text, dann wird dir sicher klar, was gemeint war:

          „Von großer praktischer Bedeutung sind die im Gesetz nicht geregelten Vorteilsrechte Ihrer Mitglieder. Unter diesen Vorteilsrechten versteht man nun die Rechte der Mitglieder Ihres Vereins, die sich aus der Beteiligung an der Verfolgung des gemeinsamen Vereinszwecks ergeben.

          Beispiele:

          Benutzung der Vereinsräume und Vereinseinrichtungen wie beispielsweise Sportplatz und Sportgeräte oder Musikinstrumente;
          Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins insbesondere Vereinsfesten;
          Bezug der Vereinszeitschrift, sofern vorhanden.“

          https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/mitgliederrechte.html

          1. Beobachterin

            sagt:

            Ist das wieder der Frührentner aus Porta Westfalica? Es ist schon erstaunlich, was man für einen Unsinn im Netz verbreiten kann.

  3. Fakten-Check

    sagt:

    „Auch in der zweiten Liga zeichnet sich ab, dass Vereine, die überwiegend nur eine Crew aufbieten, am Ende der Saison vorne stehen werden.“

    Nur eine Crew pro Vereins-J/70 würde ja bedeuten, dass das 60.000 EUR teure Trainingsgerät nur von 4 Mann genutzt wird. Dies dürfte in den Vereinen für Unruhe sorgen und auch mit den Vereinssatzungen nicht ohne weiteres vereinbar sein.

    1. Felix

      sagt:

      Naja ob unter der Woche das Boot von anderen genutzt wird ist wohl eine andere Sache. In vielen vorallem kleineren vereinen trainieren die 2. Mannschaften unter der Woche oder bei regionalen Regatten um zur ersten Mannschaft zu werden oder eben aus einer 1. Mannschaft die Liga segeln kann mehrere zu machen.

      1. Fakten-Check

        sagt:

        Laut Vereinsrecht, muss allen Mitgliedern die Nutzung des Bootes möglich sein !

        1. Johannes

          sagt:

          Diese Aussage stammt wohl aus dem Buch „Märchen über das Vereinsrecht“, leider inzwischen ein mehrbändiges Werk…