In Bayern darf nach vorsichtigen Erfolgen vor Gericht ab kommendem Montag (11.05.2020) nun doch wieder offiziell gesegelt werden. Ministerpräsident Söder hat dem Druck der Interessenverbände nachgegeben.
Nach einer aktuellen Kabinettssitzung am Dienstag hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben, die insbesondere auch für Segler wichtig sind.
So ist es ab dem 11. Mai wieder offiziell möglich, Individualsport auszuüben. Dieser wird definiert als „kontaktloser Einzelsport“. Dazu zählt neben dem Segeln auch Tennis, Leichtathletik, Golf oder Reiten. Also Sportarten die überwiegend im Freien ausgeübt werden.
Allerdings besteht nach wie vor die Bedingung, dass die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Damit dürfte es vorerst nur Einhandseglern erlaubt sein, ihre Jollen zu benutzen.
Zieht Baden-Württemberg nach?
Wie genau die Lockerungen für den Segelsport zu interpretieren sind, bleibt aber noch abzuwarten. Bisher haben Einhandsegler an den Seen im Süden ihre Schiffe auch schon über Einlassstellen gewassert, die sich nicht in den geschlossenen Vereinen befinden.
Ob Baden- Württemberg jetzt nachzieht? Es wäre schwer vermittelbar, wenn am Montag die Segler am Bodensee in dem zu Bayern gehörigen Lindau ihre Clubs betreten und aufs Wasser dürfen, die übrigen Baden-Württemberger Häfen aber weiterhin geschlossen bleiben.
Wenn selbst die Fachleute in Bayern eine geringe Gefährdungslage durch Individualsport im Freien erkennen, dann sollte es im benachbarten Bundesland nicht anders sein. Schließlich weist Bayern mit 330 Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohnern immer noch die höchste Gefährdungslage der Bundesländer auf. Baden Württemberg liegt auf Rang zwei (293 Fälle).
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