Patentstreit im 36. America‘s Cup: Indizien sprechen für eine ernsthafte Patentverletzung

„Spannender Nebenkriegsschauplatz“

Patentanwalt und SR-Leser Jan-Pieter Loock prüft die Vorwürfe beim Patentstreit um die America’s Cup Foiling-Technik. Sie könnten mehr Schwierigkeiten machen als die Neuseeländer glauben wollen.

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2 Antworten zu „Patentstreit im 36. America‘s Cup: Indizien sprechen für eine ernsthafte Patentverletzung“

  1. meerkater

    sagt:

    Wenn das Patent im März 2020 veröffentlicht wurde, war die Anmeldung wenn ich richtig rechne im September 2018. – 18 Monate vorher. Die AC75 Bootsklasse wurde Anfang 2017 präsentiert. Für mich passen da 3 Dinge nicht zusammen:
    1. Wie kann etwas patentiert werden, was es offensichtlich schon gibt? – Hat das Patentamt da nicht ordentlich geprüft?
    2. Wieso haben Team NSL und Prada da nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt?
    3. Wenn das vorher dokumentiert ist, gibt es doch ein Mittbenutzungsrecht?

    1. Firstler

      sagt:

      Das Patent hat als Prioritätsdatum den 18.11.2015 und wurde 2017 erstmals veröffentlicht. Ich denke, dass einfach niemand beim AC mögliche Patentrisiken überhaupt auf dem Schirm hatte.

      Zu 1: Es gibt natürlich viele Veröffentlichungen zumThema „Foils“, aber wenn so ein Patent erstmal erteilt ist, ist es immer schwierig es wieder aus der Welt zu schaffen. Die Frage ist, ob man 2-3 Veröffentlichungen findet, aus welchem tatsächliche ALLE Merkmale des Patentanspruchs hervorgeht. Teilaspekte reichen hier nicht. Ein Restrisiko, dass Schlußendlich irgendetwas vom Patent übrig bleibt, was trotzdem noch verletzt wird, ist sicherlich gegeben.

      Zu 2: Man kann in Neuseeland auch jetzt noch re-examination beantragen (vergleichbar einem deutschen oder europäischen Einspruchsverfahren), aber bislang ist im NZ-Register nichts dergleichen zu sehen.

      Zu 3: Ein privates Vorbenutzungsrecht könnte existieren, möglicherweise bei Persico. Das Besondere an diese Vorbenutzungsrecht ist aber (neben der Schwierigkeit es lückenlos zu beweisen), dass ein solches privates Vorenutzungsrecht nicht übertragbar ist. Das würde den Teams also nicht weiterhelfen.