Neues Urteil: Segelyacht fällt im Sturm vom Lagerbock und beschädigt weitere Boote

Wer haftet?

Eine 6,5-Tonnen-Yacht, ein Winterlager im Freien, ein Sturm und vier beschädigte Yachten – das ist der Ausgangspunkt eines Schadensfalls, der schließlich vor dem Landgericht Hamburg endete. Bei dem Rechtstreit ging es um die Frage, ob die Betreiberin des Winterlagers haftet oder der Eigner für die sichere Aufbewahrung der Yacht verantwortlich ist. 

Yacht umgefallen im Winterlager. Wer zahlt? Beispielfoto

Im November 2021 stellte der Eigner einer 6,5 Tonnen-Segelyacht das Boot für ca. 1.600 Euro im Außenbereich eines Winterlagers ab. Der Mast blieb stehen, zusätzliche Sicherungen gab es nicht. Dann kam im Februar 2022 Sturmtief „Zeynap“. Böen mit bis zu 120 km/h fegten über das Gelände. Durch die Hebelkraft der Böen brach eine Schweißnaht am Lagerbock, die Yacht kippte vom Lagerbock. Beim Sturz riss sie drei Nachbarboote mit und wurde selbst schwer beschädigt.

Die Kaskoversicherung regulierte den Gesamtschaden – über 50.000 Euro – und forderte das Geld von der Betreiberin des Winterlagers zurück.

Wer trägt das Risiko im Winterlager?

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