Urteil gefällt: Segler ertränkt Freund nach Streit an Bord und bekommt lebenslänglich

Mord

Ein Segeltörn zweier langjähriger Freunde endete im Sommer 2024 tödlich. Nun hat ein Berliner Gericht den überlebenden Mitsegler wegen Mordes verurteilt. Grund: ein eher zufälliger, außergewöhnlicher Beweis aus der Luft.

Auf einem solchen F-24 Trimaran geschah der Mord. (Beispielbild) © Wikimedia Commons / CC0

Zwei erfahrene Segler, ein Sommertörn und dann ein Toter. Auf dem Rückweg von einer Regatta in Norwegen kam es an Bord eines F-24-Trimarans im Kattegat zu einem eskalierenden Streit zwischen zwei langjährigen Freunden. Was als Auseinandersetzung über den Zustand des Bootes und Fragen der Sicherheit begann, entwickelte sich binnen kurzer Zeit zu körperlicher Gewalt. Am Ende lag einer der Männer im Wasser, schwer verletzt und schließlich tot. Die Tat ereignete sich am 1. August 2024 während des Rücktörns von der Regatta im Kattegat vor der schwedischen Küste.

Zufälliger Patrouillenflug filmt den Mord

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob es sich um einen tragischen Unfall bei einem missglückten Rettungsversuch handelte oder um eine vorsätzliche Tötung. In dem Gebiet war zur gleichen Zeit ein Überwachungs- bzw. Patrouillenflugzeug der schwedischen Küstenwache unterwegs. Solche Flüge sind dort üblich und dienen unter anderem der Seenotüberwachung, der Verkehrskontrolle, der Umweltbeobachtung und der allgemeinen Lageaufklärung.

Das Flugzeug verfügte über Kameras, mit denen auffällige Situationen auf See dokumentiert werden. Der Trimaran fiel der Besatzung auf, weil er ungewöhnlich manövrierte und offenbar eine Problemsituation an Bord vorlag. Deshalb wurde das Boot aus der Luft beobachtet und gefilmt. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Aufnahmen ein tödliches Geschehen dokumentierten.

Für das Strafverfahren war dieses Material außergewöhnlich, weil es – anders als sonst bei Vorfällen auf See – keine Rekonstruktion allein aus Zeugenaussagen erforderte, sondern reale Bilder des Geschehens aus einer neutralen Perspektive vorlagen. In der Zusammenschau ergab sich für das Gericht das Bild einer Situation, in der der im Wasser befindliche Mann nicht nur festgehalten, sondern wiederholt unter Wasser gedrückt wurde. Die Verletzungen und die zeitliche Abfolge passten nach Überzeugung der Kammer nicht zu einem verzweifelten, aber unbeholfenen Rettungsversuch.

Die Verteidigung hatte genau dies geltend gemacht und auf Stress, Überforderung und die besonderen Bedingungen auf See verwiesen. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass die Handlungen des Angeklagten zielgerichtet gewesen seien und dass er die lebensgefährliche Wirkung seines Tuns erkannt und in Kauf genommen habe. Ein nachvollziehbares Motiv konnte zwar nicht festgestellt werden, für die rechtliche Bewertung war das jedoch unerheblich. Entscheidend war die Annahme von Vorsatz, der aus dem objektiven Geschehen und der Dauer der Einwirkung abgeleitet wurde.

Das Berliner Landgericht verhängte schließlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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