Tödlicher Optimisten Unfall: Dürfen Skipper betrunken und bekifft aufs Wasser?

Schärfere Gesetze gefordert

Die Kollision mit tödlichem Ausgang zwischen einem Optimisten und einem Fischerboot im Bassin d’Arcachon im Mai 2025 hat in Frankreich nicht nur strafrechtliche Ermittlungen ausgelöst. Dabei zeigt sich, dass es in der Gesetzgebung einiges nachzuschärfen gibt. 

Optimistensegler bei der Ausbildung vor Arcachon. © Cercle de la Voile d’Arcachon

Derzeit beschäftigt eine rechtspolitische Debatte über „Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer respektive Ruder von Wasserfahrzeugen“ die französische Politik und Rechtsprechung. Während das Verfahren gegen den beschuldigten Fischer läuft, fordern Angehörige des verstorbenen Optimisten-Seglers und eine regionale Abgeordnete die Verschärfung der maritimen Gesetzgebung. Im Zentrum steht die Frage, ob die bestehenden Regeln auf See in der Durchsetzung mit denen des Straßenverkehrs vergleichbar sind. 

Der Unfall

Am 21. Mai 2025 kam es im Bassin d’Arcachon an der französischen Atlantikküste zu einer Kollision zwischen einem Optimisten und einem „gewerblich eingesetzten Fischerboot“. Der achtjährige Segler wurde bei der Kollision ins Wasser geschleudert und erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Trotz schneller Rettungsmaßnahmen verstarb er kurze Zeit nach der Kollision. Der Unfall ereignete sich küstennah in einem von Wassersportlern stark frequentierten Gebiet. Unter anderem sind dort Segelschulen aktiv – die Höchstgeschwindigkeit in diesem Gebiet beträgt 5 kn.

Polizeifahrzeug vor dem Fischerboot, dessen Skipper mutmaßlich für den Unfall verantwortlich gewesen sein soll. © Gendarmerie Brigade Nautique

Die französischen Ermittlungsbehörden leiteten damals ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Der beschuldigte Bootsführer wurde positiv auf Cannabis und Kokain getestet. Zudem ergaben die Ermittlungen Hinweise auf eine unangepasste oder überhöhte Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt. Der Beschuldigte befand sich zunächst in Untersuchungshaft und wurde später unter Auflagen entlassen. Eine Hauptverhandlung steht noch aus; nach Medienberichten drohen bis zu 10 Jahre Haft bei Schuldspruch.

Die strafrechtliche Bewertung erfolgt derzeit auf Grundlage der allgemeinen Strafnormen zu fahrlässiger Tötung in Verbindung mit Betäubungsmitteldelikten und möglichen Navigationsverstößen.

Politische Initiative danach

 

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