Segler-Anwalt Ole Hecht über Fahrlässigkeit, Regattakollisionen und wann eine Versicherung misstrauisch wird

„Niemand will sich wegen seines Hobbys streiten“

Der Anwalt und Yachtrechtler Ole Hecht war in unserem Podcast zu Gast. Wir sprechen mit ihm über verschiedene Themen und haben viele Fragen. Verstößt Einhandsegeln grundsätzlich gegen die gute Seemannschaft? Und wie sehe Versicherer das? Muss ich heute noch Papierkarten an Bord haben und ein Logbuch führen?

Im SR Gespräch: Yachtrechler Ole Hecht.

Was ist eigentlich „Yachtrecht“?  „Ein Yachtrechtler zeichnet sich dadurch aus, dass er den ganzen Tag über Boote redet“, sagt Anwalt Ole Hecht, der sich auf genau dieses Recht um Boote, Yachten und Co. spezialisiert hat, trocken in unserem Podcast-Gespräch. Anders als beim Arbeitsrecht gebe es kein klar umrissenes Gesetz, das dieses Spezialgebiet definiere. „Ich definiere mich über das Thema – nicht über ein einzelnes Paragrafenwerk.“

In der Praxis bedeutet das: viel Versicherungsrecht, dazu Kauf- und Werkvertragsrecht. Also Streit um beschädigte Yachten, nicht regulierte Schäden, missglückte Reparaturen. Das meiste spiele sich im Versicherungsbereich ab. „Dort wird reguliert – oder eben nicht.“

Grobe Fahrlässigkeit und gute Seemannschaft

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