Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist in den Fokus rechter Medien geraten, seit sich ein Landesverband klar gegen die AfD positioniert und seine Satzung entsprechend geändert hat.

Der DLRG-Landesverband Württemberg hat im September eine Satzungsänderung eingeführt, die bereits im Vorjahr beschlossen worden war. In seiner Präambel heißt es nun: „Grundlage der Arbeit des Landesverbandes ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In diesem Rahmen vertritt der Landesverband die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie der Überparteilichkeit.“ Zuvor war nur von „Überparteilichkeit“ die Rede. Nun wird klargestellt: Man ist zwar parteipolitisch neutral, aber nicht werteneutral – die Demokratie ist jetzt Satzungszweck.
Dazu heißt es dann (§ 5 Abs. 6): „Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung […] verstoßen oder das Ansehen der DLRG geschädigt hat.“ Diese Neufassung wird nun so interpretiert, dass eine aktive Mitgliedschaft in der AfD als vorsätzlicher Verstoß gegen die Satzung und als Schädigung des Ansehens gilt.
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