Im August sank vor Hagnau auf dem Bodensee eine Yacht, nachdem sie von einer Schnellfähre überfahren worden war. Jetzt ist in dem Fall das Urteil gesprochen.
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» Fragen und Antworten zum SegelReporter Club
Korrekturhinweis: “Fahrlässige” Körperverletzung anstatt “gefährliche”. Das hat der Südkurier in der ersten Meldung auch falsch gemacht. Alles andere ist widersprüchlich.
Was ist daran widersprüchlich?? “Gefährliche Körperverletzung” ist die exakte Bezeichnung des Straftatbestandes, § 224 StGB.
1. Der Südkurier hat es mittlerweile auch geändert.
2. Wieso sollte die Verkehrsgefährdung fahrlässig, die Körperverletzung aber vorsetzlich begangen worden sein? “Der Schiffsführer wollte die Leute rammen, das Boot hat er aus Versehen getroffen”???
3. Gefährliche Körperverletzung hat Freiheitsstrafe als Mindeststrafe. Das ist ein ziemliches Kaliber.