3 Kommentare

  1. anderer Freund

    Was ist daran widersprüchlich?? „Gefährliche Körperverletzung“ ist die exakte Bezeichnung des Straftatbestandes, § 224 StGB.

    1. Ein Freund

      1. Der Südkurier hat es mittlerweile auch geändert.

      2. Wieso sollte die Verkehrsgefährdung fahrlässig, die Körperverletzung aber vorsetzlich begangen worden sein? „Der Schiffsführer wollte die Leute rammen, das Boot hat er aus Versehen getroffen“???

      3. Gefährliche Körperverletzung hat Freiheitsstrafe als Mindeststrafe. Das ist ein ziemliches Kaliber.

  2. Ein Freund

    Korrekturhinweis: „Fahrlässige“ Körperverletzung anstatt „gefährliche“. Das hat der Südkurier in der ersten Meldung auch falsch gemacht. Alles andere ist widersprüchlich.