Corona-Regelungen: Unterschiedliche Verordnungen sorgen für Verwirrspiel im Wassersport

Nur gucken, nicht anfassen?!

Das Wetter lockt, Corona stoppt: Mit der wärmenden Sonne steigt auch die Lust auf das Segeln. Doch was ist erlaubt? Wo darf Wassersport betrieben werden? SR hat bei DSV-Vizepräsident Andreas Löwe nachgefragt.

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Eine Antwort zu „Corona-Regelungen: Unterschiedliche Verordnungen sorgen für Verwirrspiel im Wassersport“

  1. Horst Seeholzer

    sagt:

    Es ist absolut unverständlich, um nicht zu sagen lächerlich, dass ich noch nicht einmal allein auf dem vereinseigenen Bootsliegeplatz am Baldeneysee an meinem Boot arbeiten darf, vom Segeln in meiner O – Jolle, einem Einmannboot ganz zu schweigen ( der ganze See ist Sperrzone) , anderseits keine 10 m entfernt von mir die Leute auf dem Rundweg radeln, joggen, wandern, scaten etc. ohne teilweise wegen der Menschendichte das Abstandsgebot einhalten zu können.