SR+

Corona-Regelungen: Unterschiedliche Verordnungen sorgen für Verwirrspiel im Wassersport

Das Wetter lockt, Corona stoppt: Mit der wärmenden Sonne steigt auch die Lust auf das Segeln. Doch was ist erlaubt? Wo darf Wassersport betrieben werden? SR hat bei DSV-Vizepräsident Andreas Löwe nachgefragt.

Mitgliedschaft erforderlich

Sie müssen ein Mitglied sein, um auf diesen Inhalt zuzugreifen.

Mitgliederstufen anzeigen

Already a member? Hier einloggen

Ein Kommentar

  1. Horst Seeholzer

    Es ist absolut unverständlich, um nicht zu sagen lächerlich, dass ich noch nicht einmal allein auf dem vereinseigenen Bootsliegeplatz am Baldeneysee an meinem Boot arbeiten darf, vom Segeln in meiner O – Jolle, einem Einmannboot ganz zu schweigen ( der ganze See ist Sperrzone) , anderseits keine 10 m entfernt von mir die Leute auf dem Rundweg radeln, joggen, wandern, scaten etc. ohne teilweise wegen der Menschendichte das Abstandsgebot einhalten zu können.