Corona Schleswig-Holstein: Lockerung ab 4. Mai – Hafenbetreiber wehren sich vor Gericht

Ungleichbehandlung

Ab dem 4. Mai hoffen Segler in Schleswig-Holstein auf die neuen angekündigten Aufhebungen von Einschränkungen – Ein Sportboothafen-Betreiber ist vor Gericht gezogen und wird vom DBSV unterstützt. Ein Urteil macht Hoffnung.

Die 5-Sterne ancora Marina in Neustadt i.H. ist die größte Marina an der deutschen Ostseeküste. © ancora Marina / Armin Redöhl, Arne Rieber

Philipp Schaich von der gleichnamigen Bootswerft in Fehmarnsund hat mit Unterstützung des Deutschen Boots- und Schiffbauer-Verbandes (DBSV) das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig angerufen. Nach einem Bericht der Lübecker Nachrichten wehren sich die Hafenbetreiber gegen die Restriktionen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen, die einer Aufnahme des Marina-Betriebs entgegenstehen.

DBSV-Geschäftsführer Claus-Ehlert Meyer sagt gegenüber SegelReporter, dass sein Verband die Prozesskosten zahle. Marina-Betreiber wie ancora gehören zu den Unterstützern. Um das Gericht nicht mit vielen Einzelklagen zu überschwemmen, habe man sich verständigt, sich auf die Initiative von Schaich zu stützen.

Hintergrund des jetzigen Verfahrens ist ein Urteil des OVG Schleswig vom Freitag den 24.April. Es gab dem Antrag eines Outlet-Centers in Neumünster statt, das gegen die behördlich angeordnete Schließung angegangen war. Die Juristen erkennen darin eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen, wenn der Hafen geschlossen bleiben muss.

Schließung zu Fall bringen

Ancora-Marina-Geschäftsführer Oliver Seiter sagt in dem LN-Bericht: Ziel des jetzigen Verfahrens sei es, das Verbot des Ein- und Auslaufens sowie die generelle Schließung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein unverzüglich zu Fall zu bringen.

„Wir verfechten und verteidigen solidarisch sämtliche Hygieneschutzregelungen – aber es ist nicht einzusehen, dass wir im Vergleich zu den neuen Einkaufserlebnissen in Einzelhandelsgeschäften bis 800 Quadratmetern gänzlich durch das Betrachtungsraster fallen“, so Seiter gegenüber den Lübecker Nachrichten. Er beklagt zudem, dass es nicht vermittelbar sei, dass ein Kunde nicht mit seinem Boot aus einem Hafen aus- und wieder einlaufen darf.

Neben den Auswirkungen des Lock-downs des Sportbootbetriebes ist das Unternehmen, das nach eigenen Angaben mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, in mehrfacher Hinsicht durch die Restriktionen betroffen. Auf dem Gelände befinden sich zudem Gastronomie-Betriebe und erst im vergangenen Jahr wurde ein nagelneuer Ferien- und Hotelkomplex mit Spa-Bereich eröffnet. Alle diese Einrichtungen sind seit Wochen geschlossen.

In einer Woche wieder in See stechen?

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Lockerung der Verbote und ab dem 4. Mai – also in gut einer Woche – angekündigt, sodass spätestens dann auch Sportbooteigner hoffentlich wieder in See stechen können. Details sind bis dato allerdings noch nicht bekannt.

Während die Nachbarn in Mecklenburg Vorpommern schon wieder in eigenen Gewässern schippern dürfen, sitzen Schleswig-Holsteins Skipper laut Landesverordnung immer noch  auf dem Trockenen.

Anm. d. Red: In einer früheren Version des Artikels haben wir die ancora-Marina als Kläger genannt. Nach einer Mitteilung des DSBV tritt in dieser Sache aber Philipp Schaich offiziell als Kläger auf. ancora gehört zu den Unterstützern. Wir haben den Text entsprechend geändert.

Ein Kommentar „Corona Schleswig-Holstein: Lockerung ab 4. Mai – Hafenbetreiber wehren sich vor Gericht“

  1. Mir ist neu, daß die Ancora Marina als Kläger in einem solchen Verfahren auftritt. Wie ist das Az?

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