Dem Schweizer Abenteurer wird vorgeworfen, bei der Konstruktion der „Pangaea“ unerlaubt die Pläne eines baugleichen Schiffes genutzt zu haben.
Dem Schweizer Abenteurer wird vorgeworfen, bei der Konstruktion der „Pangaea“ unerlaubt die Pläne eines baugleichen Schiffes genutzt zu haben.
8 Antworten zu „Gerichtsverfahren: Schiffsbauingenieure klagen Mike Horn an“
sagt:
Lieber Jan, wenn schon Klugscheißen, dann richtig: Schifffahrt schreibt man mit drei „f“s 🙂
sagt:
Naja – nur wenn man die höchst fragwürdige Rechtschreibreform ernst nimmt. Das ist allerdings ne Frage der Generation 😉
VG
sagt:
Ist doch eigentlich bekannt, dass die französische Justiz bei Streitigkeiten mit französischen Firmen plötzlich ganz flott durchgreift? Kenne das von illegalen MaxSea-Versionen, wo der französische Zoll (!) dann recht schnell eine Originalrechnung zu sehen will.
sagt:
Sorry, aber in der Schiffahrt heißt es “ in die Kette legen “
an der Kette liegt der Hofhund..
sagt:
….die beiden gleichen sich wirklich bis in die Details. Das ist schon frech von Horns dann auf seiner website auch noch zu behaupten, dass 22.000 eigene Arbeitsstunden in das Design geflossen sind.
sagt:
Sehr geiles Schiff.
sagt:
hässlig trifft besser zu.
Und dazu wahrscheinlich auch noch verdammt schwer.
sagt:
Warum schreibt Ihr immer „in 2007“? Das ist englisch, bei uns heisst es einfach „2007 kam Mike Horn zu mir…“