Herrenlose Boote: Was passiert eigentlich damit? Wer trägt die Kosten?

Ein Boot ist nichts anderes als ein altes Fahrrad, nur teurer

Wassersleben in der Flensburger Förde: Seit Wochen liegt ein vom Sturm angespültes Segelboot am Ufer. Niemand kümmert sich darum. Auch in der Kieler Förde gibt es solche Boote. Was passiert damit, wer trägt die Bergekosten? Kann man ein „gefundenes“ Boot als sein Eigentum erklären? SR fragt Segler-Anwalt Ole Hecht.

Herrenloses Boot in Wassersleben © Stephani Philippsen

In der Wasserslebener Bucht bei Flensburg liegt seit Anfang Januar im Flachwasser ein Segelboot auf der Seite. Nach einer Sturmflut wurde es in die Bucht gedrückt und dort an Land gespült. Die Kajüte ist vollgelaufen, das Boot liegt seit Wochen unbewegt am Rand der Förde. Ein Name ist nicht zu erkennen, der Eigentümer bislang offenbar auch nicht greifbar. Das Boot, so ein Augenzeuge, gehöre zu den sogenannten „Nomaden“, ohne Schiffsnamen, das ganze Jahr über ankernd. 

Wann gilt ein Boot als „herrenlos“? Und was bedeutet das?

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