Der Sportbootführerschein ist weitere vier Jahre ausreichend, um auf Binnenwasserstraßen Sportboote bis 20 Meter auch gewerblich, beruflich und dienstlich zu führen: Der Bund hat mit einer Änderung der Kleinschifferzeugnis-Regelung die Übergangsfrist bis 2027 verlängert und einige weitere Vorgaben gegenüber der ursprünglichen Regelung entschärft.
Eine Antwort zu „Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist bis 2027 verlängert“
sagt:
Als Retourkutsche sollten wir fordern einen Führerschein mit entsprechender Prüfung zur Führung eines Bundes- oder Landesministeriums! Dort kann man mehr Schaden anrichten, als wir auf dem Wasser.