Im August 2011 verlor ein 61-Jähriger Surfer vor Pelzerhaken sein Bein als er von einer 22 Meter langen Sunseeker Motoryacht mit 38 Knoten überfahren wurde. Er soll dennoch selber Schuld haben.
Im August 2011 verlor ein 61-Jähriger Surfer vor Pelzerhaken sein Bein als er von einer 22 Meter langen Sunseeker Motoryacht mit 38 Knoten überfahren wurde. Er soll dennoch selber Schuld haben.
Kommentare
121 Antworten zu „Ostsee-Unfall: Surfer von 38 Knoten schnellem Motorboot überfahren – selber Schuld“
sagt:
Ich rall das ja nicht. Im grünen Deutschland wird alles reguliert und gekürzt. Wir haben keinen Atomstrom mehr, recyclen uns dumm, dürfen die Unterseite unserer Segelboote nur noch mit homöpathischem Anstrich versehen, der Algen und Bewuchs höchsten noch ermahnt aber nicht abhält. Aber Emmisionsmaschinen, die Co2 und Krach ausspucken, die Stunde hunderte Liter Kraftstoff durchblasen und im schlimmsten Fall unsere Meere und Seen mit über tausenden Litern Diesel oder Super belasten, dann ist das ok?
sagt:
http://www.ardmediathek.de/ndr-fernsehen/extra-3/schlegl-in-aktion-klappspaten-fuer-ramsauer?documentId=14736348
sagt:
Ich verweise auf die Geschwindigkeit. Um 15:58::56 Uhr ist der Typ laut BSU-Bericht 22,5 kn gefahren. Um 16:01:26 Uhr ist er 26,5 kn gefahren. Um 16:02:57 Uhr ist er 38 kn gefahren. Um 16:03:27 nur noch 22,7 kn. 30 Sekunden später nur noch 5,4 kn. Oder Anders: Der Typ hat 3,5 Minuten vor dem Unfall Vollstoff gegeben.
Meine Thesen:
1. Er hat den Surfer gesehen und war am Ruder
2. Er hat Gas gegeben, um vorne um ihn rum zu kommen
3. Er Gas weggenommen, weil er gemerkt hat, dass er es nicht mehr schafft.
4. Der alte Sack war mit seiner Waffe völlig überfordert.
5. Alternative: Er wollte angeben und war blind vor Geilheit, so viel „Macht“ in seiner Hand zu haben.
Eine kleine Rechnung: Er ist zwischen 16:01:26 und 16:03:27 mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 33,825 kn (62.64 km/h) gefahren. In den 2 Minuten vor dem Unfall hat er damit eine Wegstrecken von 2,088 km zurückgelegt.
Wie zur Hölle soll man erkennen, dass man sich mit einem 2 km entfernten Boot auf Kollisionskurs befindet und dann auch noch rechtzeitig ausweichen?
sagt:
…ich finde, dass die Vorfahrtdiskussion im Gesamtzusammenhang nicht zielführend ist. Darüberhinaus meine ich zu erinnern, dass Surfer seit einigen Jahren verkehrsrechtlich als „Schwimmer mit Sportgerät“ klassifiziert sind. Insofern handelt es sich nicht um „Fahrzeuge“.
Was aus meiner Sicht bleibt: Wo sollte der Surfer denn hin, wenn drei extrem schnelle, große Motoryachten aufgefächert auf ihn zukommen??
Auch die Bildung von Thesen ist so hilfreich nicht. Letztlich ist der BSU – Bericht etwas anstrengend zu lesen, aber ziemlich erschöpfend, was die Ursachen des Unfalls angeht.
Spannend bleibt
– das weitere Verhalten des Verursachers (wirklich blamabel für einen hanseatischen Kaufmann!)
– das Verhalten von „Sunseeker“ was die offenbar stark eingeschränkte Sicht und Bedienbarkeit aus dem fahrenden Fahrzeug angeht (3600 PS, aus denen man nicht richtig rauskieken kann?? Bitte?)
– die offenbar wenig vorwärts gerichtete Tätigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft in dem Fall
– neben der strafrechtlichen die zivilrechtliche Regulierung dieses dramatischen Unfalls
Ich hoffe inständig, dass ich in einigen Monaten nicht zu der Erkenntnis gelange, in einer Bananenrepublik zu leben…
Bitte den Fall unbedingt weiter begleiten!!
sagt:
Stimme voll zu: Dieser Fall ist zu beschissen, um ihn übermorgen wieder zu vergessen … Bitte unbedingt weiter in der Öffentlichkeit halten!
sagt:
Wenn man in Neustadt seinen Liegeplatz für den Schwanzverlängerer hat, WEISS man, dass es vor Pelzerhaken an Kitern und Surfern wimmelt wie in einem Mückenschwarm, man sieht vor lauter Sportlern kaum noch das Wasser. Wer an der Region langknallt, handelt aus meiner Sicht per se fahrlässig.
sagt:
Stand in dem ZEIT Artikel nicht, dass die Staatsanwaltschaft den Fall immer noch untersucht und noch nicht entschieden hat, ob sie Anklage erhebt? Das finde ich den eigentlichen Skandal.
Wenn es vor Gericht geht, wird dem BSU-Gutachten sicherlich auch Wert beigemessen und wird sich das von dem reichen MoBo-Fahrer wohl recht schnell in Luft auflösen. Das ist in sich einfach zu unlogisch.
sagt:
Eigentlich ist das ein Fall für Anwalt Johann Schwenn. Der hat damals in dem Fall des von Polizisten auf einer Lübecker Landstraße ausgesetzten und daraufhin überfahrenen 18-jährigen Abiturienten ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Lübeck durchgesetzt. Diese Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar schon zweimal das Verfahren eingestellt…
Zitat aus der Süddeutschen Zeitung:
„Dass der Fall nicht in Lübeck, sondern in Kiel neu aufgerollt wird, ist nicht so ungewöhnlich. Das Verfahren müsse „aus der ihm ungünstigen örtlichen Atmosphäre herausgenommen werden“, hatte der Hamburger Anwalt Johann Schwenn im Auftrag der Eltern gefordert.“
Scheint so, als wenn in der Lübecker Staatsanwaltschaft so einiges schief läuft.
sagt:
Prinzipiell hast Du recht, aber hier handelt es sich um die Staatsanwaltschaft in Kiel.
Die scheinen allerdings auch nicht viel besser zu sein … wenn man z.B. an deren Desinteresse denkt, mit dem im Fall der über Bord gefallenen Gorch-Fock-OA Jenny Böken denkt. Deren Eltern haben insgesamt dreimal versucht, das Verfahren neu zu eröffnen.
Selbst als herausgekommen ist, dass die Marine-Ärzte eine Stoffwechselerkrankung des Mädchens übersehen haben, die eine Bordverwendung hätte ausschließen müssen, sah man bei der Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf.
sagt:
Die Staatsanwaltschaft hat sicher nur auf den BSU-Bericht gewartet. Der ist vom 07.05.13 Den brauchen sie für eine Anklage um das völlig astruse Gutachten der Hamburger Rechtsanwälte „juristisch“ auszumanövrieren. Ich glaube nicht, dass es einen deutschen Richter gibt, der in diesem Fall nicht eindeutig Position bezieht: Wer mit 38kn (der Knackpunkt ist die Beweisführung der Geschwindigkeit!) mit einem solchen Boot durch Gewässer fährt, in dem er mit (auch manövrierunfähigen) Surfern rechnen muss, handelt grob fahrlässig, wenn er einen trifft. Und bekommt die Schuld. Völlig egal, wie die Vorfahrtsregeln sind.
sagt:
Es ist alles andere als ausgemacht, dass der BSU-Bericht überhaupt vor Gericht verwendet werden kann … Die BSU ist ein Organ des Verkehrsministeriums und hat in ihren Statuten ausdrücklich formuliert, dass ihre Untersuchungen keine strafrechtlichen Zwecke verfolgen, sondern ausschließlich zur Vermeidung zukünftiger Unfälle dienen.
sagt:
@Backe
Der freien Beweiswürdigung eines Richters sind Statuten völlig egal. Sollte die Verteidigung das bemängeln, gibt es am Ende noch einen extra drauf, weil sich ein Richter so etwas merkt. Kommt natürlich auf den Richter an. Das ist genauso, wie mit dem Gutachten der Hamburger Anwälte. Das ist so eine absurde Frechheit, dass es sich negativ für den Angeklagten auswirken wird. Wie in dem neuen Artikel zum rechtlichen Aspekt völlig richtig beschrieben: Ein Geständnis und Reue wirken sich positiv, und das Gegenteil eben negativ aus.
sagt:
Gerade das Argument der Geschwindigkeit des Servers ist unfassbar. Wie soll bei 10 Knoten Wind ein Surfer auf 30Knoten beschleunigen. Die dreifache Windgeschwindigkeit, auf einem breiten Board ohne Kanal- das ist schlicht unmöglich. Selbst 20 Knoten wären zu hoch gegriffen. Ich will das Können des Opfers gar nicht herunter reden, aber die meisten Surfer am Strand, gerade im dem Alter surfen nicht, um Rekorde zu brechen. Außerdem ist sein Board mehrfach abgesunken, sodass er nicht fahren konnten, wobei solch ein Board schon ab wenigen Knoten gleitet und fährt. Ich halte eine Geschwindigkeit zwischen 8-13 Knoten realistisch.
Außerdem ist das Heck des Brettes abgerissen. Aussagen mit Wahrheitsanspruch lassen sich aus dem Foto noch nicht ablesen, aber auch dieser Punkt sieht sehr nach Auffahren des Motorbootes aus.
Meine Gedanken sind bei ihm, gerade bei der Travemünder Woche.
sagt:
Was der Mann der Motorbratze haben mag, ist Geld, was er nicht hat, ist Anstand.
Vorfahrt haben bedeutet nicht vorfahrt erzwingen. Abgesehen davon muss ich als Motorbootfahrer davon ausgehen, dass nicht jeder Segelsurfer die SeeSchStrO kennt. Das ist mit Seglern gegenüber Ruderern doch das gleiche!
Wer in einem so dicht befahrenen Gewässer ohne Rücksicht auf andere Wassersportler 38kn!!! fährt, und im Anschluss ohne ein Zeichen der Reue behauptet, der Surfer sei doch selber schuld, der hat nicht nur gegen mehrere Regeln der SeeSchStrO verstoßen und bewiesen, dass er zum Führen derartiger Fahrzeuge nicht fähig ist, der hat auch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Sorry.
sagt:
Gruselig. Besonders der Zeitartikel. Und was für ein Schwachsinn ist die geänderte Vorfahrtregel in der drei Meilen Zone? Wie soll man bei zu wenig Wind denn bitte einem rasenden Motorboot ausweichen?
sagt:
….beachtet in dem Zusammenhang insbesondere die Windstärke und die Segelfläche des Surfers in Relation zur gefahrenen Geschwindigkeit der Sunseeker!! Soll er sich in Luft auflösen? Guckt Euch genau die AIS-Daten an – kurz vor seinem Heimathafen hat er die Geschwindigkeit quasi verdoppelt. Minuten später kam es zum Unfall. Und die meisten von Euch werden die Ecke um Pelzerhaken kennen – dort sind immer jede Menge Klein- und Kleinstfahrzeuge unterwegs…
Der ganze Vorgang ist einfach unglaublich…
sagt:
Unklar bleibt in dem Artikel, ob es sich um einen Unfall im Fahrwasser gehandelt hat.
Dann hätte Super-Spät-Segler und der Zeit-Redakteur zu meiner eigenen Überraschung recht. Und es ist schon eine seltsame Vorschrift, die Surfern und Kitern mehr Ausweichrechte auferlegt als Seglern, obwohl sie ja nun deutlich weniger dazu in der Lage sind. Intention der VO kann ja wohl nur gewesen sein, beide Gruppen aus den Fahrrinnen rauszuhalten (was im Prinzip Sinn macht). Das traurige Ergebnis der Regelung lesen wir in der Zeit
Es ist nicht zu fassen, was da passiert ist. Und erstaunlich, dass der MoBo-Fahrer es juristisch erfolgreich schafft, völlig anonym zu bleiben. Wäre doch ganz schön, wenn es in Zeiten von Social Media gelänge, den Namen des Herren öffentlich zu machen. Weiß da jemand was?
sagt:
Na ja, anonym ist relativ. Fahr nach Neustadt in die Ancora-Marina und du brauchst 5 Minuten, dann hast du den Namen. An Carstens Stelle würde ich den dann aber nicht auf SR veröffentlichen. Der Mensch scheint genug Geld für Anwälte zu haben …
sagt:
Vermutlich hast du recht, aber das ist dann ja leider schon ziemlich berlusconi-mäßig, wenn sich noch nicht einmal die Zeit mit einer veritablen Rechtsabteilung da rantraut.
sagt:
Ein öffentlicher Pranger im Internet ist unsittlich und unter Niveau für Segelreporter-Leser.
sagt:
Ein öffentlicher Pranger ist in diesem Fall aber legitim um auf das Unrechtsbewusstsein (und die Absurdität des Ganzen) aufmerksam zu machen.
sagt:
@Andreas Ju:
Nach welcher Regel denn nur *innerhalb* des Fahrwassers?
Die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung gilt doch in der Dreimeilenzone.
§ 1 Geltungsbereich:
1. die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie,
Siehe:http://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__1.html
sagt:
Ich meinte natürlich „mehr Ausweichpflichten“, nicht „mehr Ausweichrechte“.
sagt:
@Super-Spät-Segler: ich fürchte fast, du hast Recht und nachgewiesen deutlich regelkundiger als ich.
Umso weniger ist diese VO ja zu fassen. Was soll denn etwa ein armer Surfer mit einem Sinker machen, wenn der Wind abkackt? Oder ein Kiter, dessen schirm bei abnehmendem Wind zu klein ist, um richtig wegzukommen.
Wer ist denn da jetzt eigentlich gefordert, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die Regelung nue zu diskutieren und zu ändern? Kümmert sich der DSV auch um die Belange von Surfern? Kiter werden ihm wohl schnuppe sein – zumindest nach dem Olympia-Rausschmiss.
sagt:
Eigentlich sollte für manövrierunfähige oder -behinderte Fahrzeuge Regel 18 gelten:
Regel 18 Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander
a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß ausweichen
i) einen manövrierunfähigen Fahrzeug;
ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug;
…
http://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/BJNR008160977.html
sagt:
..die Manövrierbehinderung eines Fahrzeugs wird durch seine Bauart bzw den Einsatzzweck festgelegt. Das könnte bei Sinkern gegeben sein, ist aber nicht amtlich festgestellt 😉
Wird nur schwierig mit Sichtzeichenführung
sagt:
Kein Wind, keine Fahrt, keine Ausweichmanoever, so einfach ist das bei einem Surfbrett.
Mit 105l und 6,5er Segel und 80kg kommt man erst bei 16kn ins Gleiten.
Mit 130l und 8er Segel und 70kg ab 11kn.
Ohne Gleiten liegt die Geschwindigkeit bei 3kn etwa.
Sichtzeichen haette eh nix genuetzt, der MoBo-Fahrer hat doch nicht mal den 4m hohen Mast mit rotem Segel gesehen. Aber die WaPo hat schonmal gefragt warum der Neo schwarz war 8/
Mir ist auch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt der Surfer im Wasser gelegen hat (zur letzten Wende laut seiner Aussage).
sagt:
Das Unfallgebiet ist weit weg vom Fahrwasser, da gibt es nur eine Untiefentonne um die alle rum wollen…. so leider auch der Mobofahrer.
sagt:
Genau, und an dieser Untiefentonne ist Grundsätzlich ordentlich was los. Somit kann man mit fug un recht sagen das Mr. Sunseeker mit nicht an die Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit gefahren ist, darüber hinaus trotz des Unübersichtlichen Fahrzeuges ohne Ausguck. Das sollte mindestens für eine Teilschuld reichen.
sagt:
„…Wäre doch ganz schön, wenn es in Zeiten von Social Media gelänge, den Namen des Herren öffentlich zu machen…“
Aber sonst geht es Dir gut? Willst Du einen Facebook-Mob losschicken?
Unglaubliches Statement von Dir.
sagt:
Gegenfrage: Du findest es okay, wenn sich der Herr dank seiner Anwälte einer öffentlichen Diskussion über sene Verantwortung entziehen kann?
Man könnte ja auch darüber nachdenken, dass er mit offenbar ein paar Milliönchen auf der Kante und vielleicht auch Sunseeker als Veranstalter konstruktiv an einem außergerichtlichen Vergleich mitwirken, um dieses tragische Unglück zumindest finanziell ein wenig erträglicher für das Opfer zu machen.
Und ja – ungeachtet aller juristischen Finessen und vielleicht sogar der rechtlich gesicherten Position des Motorbootfahrers, würde ich mich freuen, wenn öffentlicher Druck dazu beitragen könnte. Auch wenn das zugegeben völlig unkorrekt ist und dem Grundsatz des „in dubio pro reo“ widerspricht.
sagt:
@ Andreas Ju: Fahrwasser oder nicht ist egal. Lies mal den letzten Satz des Absatz 1 des Gesetzes.
Im 1. Satz steht „im Fahrwasser haben die nix zu suchen!“. Im 2. Satz steht „außerhalb des Fahrwassers dürfen sie, müssen aber ausweichen“. Eingebaute Vorfahrt haben Stehsegler & co nur auf explizit freigegebenen Flächen.
Auf der eventuellen Ausweichpflicht rumzureiten bringt nichts, der Spobofahrer war definitiv zu schnell für die Verhältnisse, man muß den Schwächeren auch die Chance zum Ausweichen geben. Das hat was mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Ich bretter auf dem Wasser auch nicht mit voller Fahrt an Kleinstwassersportlern vorbei.
Interessant ist die Bemerkung, daß da noch andere Surfer/Segler im Rudel unterwegs waren. Entweder er hat die alle nicht gesehen oder keiner meinte ausweichen zu müssen, weils ja der Andere zu tun hat.
sagt:
Sehe ich auch so. Das (Auweichgebot gegenüber MoBo-Fahrern) gilt nur für Surfer und die anderen in § 31 SeeSchStrO genannten Fahrzeuge, aber nicht generell für Segelfahrzeuge.
sagt:
hmm, habe irgendwo die verallgemeinerung von Surfer zu „segelfahrzeuge“ gelesen, finde es aber jetzt auf die schnelle auch nicht mehr. ich nehms dann besser raus.
sagt:
Furchtbare Sache! Passierte kurz bevor ich in das Revier gezogen bin.
Eine Frage zur Änderung der Vorfahrtsbestimmungen durch das Bundesverkehrsministerium von 1998:
Im SR-Artikel steht:
„weil … in der Dreimeilenzone Segelfahrzeuge Motorbooten ausweichen müssen.“
Im „Zeit“-Artikel steht:
„Ausgerechnet hier müssen Surfer seitdem Motorjachten ausweichen.“
Meines Wissens liegt der Segelreporter falsch, denn der Gesetzestext lautet:
§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen
…
(2) Die Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen sowie die Wassermotorradfahrer und Kite- und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen;
…
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__31.html
Oder befinde ich mich im Irrtum?
sagt:
„Diese Aussage ist wichtig, weil seit einer Änderung der Vorfahrtsbestimmungen durch das Bundesverkehrsministerium von 1998 in der Dreimeilenzone Segelfahrzeuge Motorbooten ausweichen müssen.“
=> Wo steht das denn?
=> Da haben meine Prüfer zum SpoBo Führerschein und zum Yachtmaster aber ziemliche Fehler in meiner Theorieprüfung durchgehen lassen.
sagt:
traurig, traurig, traurig!
sagt:
Man kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte!
sagt:
P.S.: Unbedingt den verlinkten ZEIT-Artikel lesen … Da vergeht euch Hören und Sehen!
sagt:
Es ist mal wieder so traurig, dass sich eine millionenschwere Mobobratze mit Hilfe trickreicher Anwälte aus der Schlinge ziehen kann.
Hoffentlich fällt der Typ mal zwischen Kai und Boardwand und wird von den 47 Tonnen platt gemacht.