Ostsee-Unfall: Surfer von 38 Knoten schnellem Motorboot überfahren – selber Schuld

"Nicht nachvollziehbar"

Im August 2011 verlor ein 61-Jähriger Surfer vor Pelzerhaken sein Bein als er von einer 22 Meter langen Sunseeker Motoryacht mit 38 Knoten überfahren wurde. Er soll dennoch selber Schuld haben. Nach der Veröffentlichung des aktuellen Berichtes der Bundsstelle für Seeunfalluntersuchunge (BSU)  hat die ZEIT dem Unglück einen hochklassigen sechsseitigen Report  gewidmet.

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121 Kommentare zu „Ostsee-Unfall: Surfer von 38 Knoten schnellem Motorboot überfahren – selber Schuld“

  1. Marianne sagt:

    Moin!
    Mich hat das Schicksal von Herrn Fahlbusch sehr erschüttert.
    Herr Fahlbusch hat nur mit viel Glück überlebt. Er muss für den Rest seines Lebens mit Schmerzen und der Behinderung leben. Das Leben welches er vorher geführt hat, wird er so nie wieder leben können.
    Und “nur” aufgrund der Tatsache das ein einzelner Mensch sich selbst schon gottesgleich sieht, und die alleinige Herrschaft über das Meer beansprucht.
    Der Unfall hätte vermieden werden können wenn ein umsichtiges denken anderen Menschen gegenüber da gewesen wäre. Sein Verhalten nach dem Unfall dem Opfer gegenüber finde ich absolut skrupellos und es ist eine moralisches Katastrophe für unsere Gesellschaft.
    In was für einem Land lebe ich hier eigentlich !!!!????
    Gruß, Marianne

  2. andreas borrink sagt:

    Eigentlich wollte ich hier nichts mehr posten, aber nachdem ich nun alle bisher 62 Beiträge zu diesem Artikel gelesen habe, möchte ich doch noch einmal Stellung beziehen:

    1. Ich bin selbst 30 Jahre gesurft und mir hätte so etwas auch passieren können. Deshalb macht es mich sehr betroffen und ich wünsche dem Opfer die Kraft, mit diesem Schicksal fertig zu werden.
    2. Ich habe keine Ahnung, wie es zu diesem Unfall gekommen ist. Alle vorliegenden „Informationen“, Gutachten und Berichte erscheinen mit tendenziös und manipuliert. Darum nehme ich zur Schuldfrage keine Position ein und klage auch niemanden an.
    3. Ich mag auch keine Motorboote (jedenfalls keine rasenden PS-Monster), bin aber der Ansicht, dass jeder nach seiner Facon glücklich werden soll – sofern er niemand anderem dabei schadet.
    4. Die vorstehende Diskussion kotzt mich an und ich verstehe nicht, was all’ die polemischen und unsachlichen Autoren so umtreibt.
    5. Habt Ihr eigentlich keine richtigen Namen? Viele fordern ein namentliches “an den Pranger stellen” des Motorbootfahrers, verstecken sich aber selbst hinter zum Teil geschmacklosen Pseudonymen wie “toter Kennedy”.

    Fangt doch mal bei Euch selbst an und steht zu Eurem Standpunkt! (Sorry, Andreas Lindlahr – Dich nehme ich da natürlich aus.)

    Wartet doch einfach ‘mal ab, wie Recht gesprochen wird und regt Euch ggf. dann auf!

  3. seabonk sagt:

    Das war wirklich erschreckend zu lesen…. Schockierend, das jemand, der einen Menschen verstümmelt und fast getoetet hat, es für wichtiger haelt eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, als sein Opfer im Krankenhaus zu besuchen. Na immerhin, hat er ihn ja aus dem Wasser gezogen… das reicht vielleicht für sein Gewissen.

    Vielleichht sollte man einen Mähdrescher vor der Villa des Predator-Fahrers aufstellen, und erst wieder abziehen, wenn sich dieser freiwillig in diesen begibt. Sorry, aber wie viel Arschloch kann man eigentlich sein ?

    Den Namen eines anderen Verbrechers, haben wir ja dank Zeit Aritkes kennengelernt. Gutachter Stephan Semmerling. (http://www.semmerling.de/).. Wie kann man so ein Tyo weiterhin “öffentlich bestelleter und vereidigter Sachverständiger” (allerdings für Sportbootschäden und Bewertung) sein ? Prostituierter wäre vielleicht treffender – aber kann auch nicht sein – die weiblichen Kollegen haben neben Fachkenntnis wenigstens Anstand.

    gruss,
    seabonk.

  4. Chrisch sagt:

    Na Uwe? Ist Dir langweilig? Oder einfach nur so Bock auf`n bißchen Stunk..??
    Sicher ist der Surfer bei den Verhältnissen mit achterlichem Wind der Sunseeker entgegengefahren..

    Spielt sonst heute keiner mit Dir bei dem Regenwetter?

  5. Uli sagt:

    klar war der Surfer vielleicht auch einfach nur am falschen Ort, zur falschen Zeit…… Aber mit nur ein bisschen weniger Geschwindigkeit und etwas mehr Umsicht währe dieser Unfall wohl vermeitbar gewesen. Wer nicht gerade das erste mal in der Lübeckerbucht ist, weiß eigentlich, dass im Bereich der Untiefentonne vor Pelzerhaken ein Wespennest von Windsurfer und Kitesurfern ist. Und wenn ich das erste Mal da bin, dann passe ich mein Fahrverhalten dementsprechend an. Leider kannte der Bootsführer die Lübeckerbucht aber sehr gut…..

  6. Uwe sagt:

    Die Kollisisionspuren an der Motoryacht und Surfbrett beweisen, dass der Surfer auf die Motoryacht zufuhr. Hatte er zuvor gewendet ?
    Musste sich der Surfer unbedingt vor dem gefährlichen Hook bei Pelzerhaken aufhalten, wo dicke, von Fehmarn kommende, Motorschiffe Richtung Neustadt abbiegen, zumal er dort ausweichpflichtig war.
    Fehler, die zu dem tragischen Unfall geführt haben, sind wohl beiden Parteien vorzuwerfen.

      • Uwe sagt:

        Klar. In der Deutschen Bucht muss ich als Segler die Zwangswege (VTG) rechtwinklig queren, um den grösseren Pötten ab 20 m möglichst aus dem Weg zu gehen.
        Analog dazu ist es ausweichpflichtigen Surfern zu raten, ihren Sport in möglichst verkehrarmen Gebieten auszuüben.

        • Ulli sagt:

          wie war das wem gehört das meer?

        • Andreas Ju sagt:

          Woran dachtest du denn so, Uwe, damit die MoBos weiter ungestört brettern können? Ruhrsee, Bigge oder Dümmer (wo die MoBos wegen Tiefgang eh’ nicht fahren können)? Strandbereiche < 0,5 sm von Küste entfernt (dahinter sind die Sunseekers & Co ja wieder unterwegs)?

          • Uwe sagt:

            Ich denke, dass es Sinn macht, Fahrräder nicht auf Autobahnen zuzulassen, weil es zu gefährlich für die Radler wäre.
            Sinnvoll ist es darüberhinaus. Zonen für Surfer einzurichten, die für Motor- und Segelboote gesperrt sind. Auf dem Steinhuder Meer gibt es bsw. eine bis zu 800m breite, 1800m lange Surf-Zone, wo sich die Surfer ungestört und ungefährdet tummeln können. Es gibt
            Dass Surfer aber unbedingt im Bereich der Verkehrsbrennpunkte surfen müssen, wo sie auf dichten Schiffsverkehr stossen, kann ich nicht nachvollziehen. Schliesslich berichtete der verunglückte Surfer, dass er während seiner letzten Wende ins Wasser gefallen sei, wobei Surfer ähnlich wie Schwimmer schon bei bei relativ geringer Welle erst aus kurzester Entfernung von anderen Fahrzeugen erkannt werden.

          • Super-Spät-Segler sagt:

            @Uwe: Sag mal, machst Du das absichtlich, um Rot zu sammeln?

            Es war eher so, daß ein Panzer mit 80 über den Fußweg neben einem Spielplatz gefahren ist und nicht wie Du es schreibst ein Fahrrad auf der Autobahn..

          • Andreas Ju sagt:

            Dann mal los Uwe, mit den Fahrradwegen fuer Surfr und Kiter. ielleicht koenntest du dich als erstes um die in Pelzerhaken kuemmern?

            Danach haetten wir dann in Kiel auch gerne noch welche. gerne noch in diesem Jahrzehnt. Du machst das schon!

    • Toter Kennedy sagt:

      “Die Kollisisionspuren an der Motoryacht und Surfbrett beweisen, dass der Surfer auf die Motoryacht zufuhr”

      Woher stammt diese Erkenntnis? Dabeigewesen, Ferndiagnose anhand der Bilder, unbekannte parapsychologische Fähigkeiten, oder einfach paid by motorboat driver?

      • Uwe sagt:

        Steht alles im BSU-bericht unter 4.2 etc. Dort findest Du auch eine Grafik mit den Kursen der Motoryacht und des Surfers !

        Also halte bitte mal den Ball flach !

        • Toter Kennedy sagt:

          Lesen will, ebenso wie Ball flach halten, gelernt sein, also bitte etwas üben.

          Ich habe lediglich Fragen gestellt, erkennbar an der Interpunktion. Sie dagegen haben Aussagen getätigt, deren Korrektheit m.E. zu bezweifeln sind

          Im BSU Bericht unter 4.2. ist vom Aufprallwinkel die Rede (S. 32), unter etc. (Punkt 4.3) über das Sichtfeld. Pkt 4.4. behandelt die Zulassung, Pkt 5 die Schlussfolgerungen. Die Aussage, daß ich das alles unter 4.2 etc finden könne ist also wohl als inkorrekt zurückzuweisen.

          Aufprallwinkel bedeutet übrigens in keiner Weise, daß der Surfer auf das Motorboot zugefahren ist. Das macht schon die zweite wohl nicht ganz korrekte Aussage.

          Die Absurdität der Aussage, daß der Surfer auf das Motorboot zugefahren sei, wird insbesondere dann deutlich, wenn die genannten Geschwindigkeiten (10 zu 38 kn) berücksichtigt werden.

          Sie schreiben von Spuren am Surfbrett die etwas beweisen würden. An den Fragmenten des Surfbrettes kann ich, zumindet anhand der Bilder, keine beweisfähigen Spuren erkennen. Daher die Frage, wie Sie darauf kommen, daß da Spuren sind, die etwas beweisen würden?
          Doch dabeigewesen, doch Ferndiagnose, oder die Spuren tatsächlich in Augenschein genommen, wenn ja, in wessen Auftrag, Fragen über Fragen?

          Der BSU Bericht stützt sich übrigens auch nicht auf irgendwelche Spuren an den Fragmenten der Surfausrüstung.

          Ferner einfach Pkt 5, Schlußfolgerungen, S. 35 lesen und, auch wenn es schwer fällt, die Grammatik beachten:
          “Die MY SEEWIND hatte bei der Kollision eine erheblich höhere Geschwindigkeit als
          der Surfer. Bei dem sehr hohen Fahrtüberschuss der MY SEEWIND ergibt sich die
          Frage, ob der verunglückte Surfer, wenn er denn die MY SEEWIND rechtzeitig
          wahrgenommen hätte, überhaupt eine Chance gehabt hätte, der Motoryacht
          auszuweichen. ”

          Ich gehe davon aus, daß der Fahrer des Motorbootes Anwälte bezahlt, die besser argumentieren können.

          Als Theaterinteressierter frage ich mich, erhalten Claqueure eigentlich Wochenendzulage?

          • Uwe sagt:

            Die Kurs-Skizze findet sich auf Seite 33 des BSU-Berichtes.
            Es wird dort gezeigt, dass sich der Surfer entweder per Nord-Kurs oder Nord-West-Kurs auf die Motoryacht zubewegte.
            Die Kollisionsspuren werden auf den Seiten 10 und 11 gezeigt.

            Selbstverständlich trägt der Motorbootfahrer die Hauptschuld.

    • Bob Q sagt:

      Sach ma Uwe, hast du noch alle Bojen beieinander? Du glaubst wohl auch, wer das Gesetz auf seiner Seite hat, kann rumprollen wie er will oder wie? Aber das ist ja gar nicht der Punkt. Die Schweinerei ist die mangelnde moralische Verantwortung, der der Sunseeker-Proll zeigt. Keine Entschädigung, dafür aber Anwälte von der Kette lassen. Und dat findest du OK. Naja.

  7. Jens der Andere sagt:

    Es gab ja eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Stelle – bis sie vor einiger Zeit aus unbekannten Gründen aufgehoben wurde. Der Untersuchungsbericht der BSU ist für mich aussagekräftig genug, der Sachverständige des der Tat verdächtigen ist von diesem bezahlt. Alles weitere zu klären wird Aufgabe der Gerichte sein – das Opfer ist (meines Wissens nach) selbst Volljurist.

    Natürlich habe ich eine Meinung und auch eine Vorstellung davon, was passiert ist und wer und was wahrscheinlich Schuld ist/hat. Ich wünsche dem Opfer alles erdenklich gute, hoffe aber auch, daß man nicht nur auf die BSU hört, sondern auch die minimalen Mittel, die wir als Steuerzahler dafür bereitstellen, aufgestockt werden. (Wenn alle staatlichen Stellen Arbeit dieser Qualität lieferten, wären wir deutlich weiter!)

  8. Uli sagt:

    Ich glaube, dass es zwingend erforderlich ist, dass die Zusatzregelung durch die SeeSchStrO § 31 Abs. (2) wieder rückgängig gemacht wird, sodass wie vor 1998 einzig die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gilt. Maschinenfahrzeuge weichen Segelfahrzeugen aus, und Surfer sind nach den KVR Segelfahrzeuge.

    Durch die Zusatzregelung der SeeSchStrO § 31 Abs. (2) sind aktuell Wind- und Kitesurfer gegenüber Motorboten ausweichpflichtig innerhalb der 3 Meilenzone.

    Wenn man ausweichpflichtig ist, muss man dazu aber auch die technische Möglichkeit haben. Wind- und Kitesurfer sind, da sie bis max. ca. 70° zum Wind fahren können, nur als bedingt manövrierfähige Wasserfahrzeuge einzustufen. Ihnen sind die zum Ausweichen erforderlichen Voraussetzungen durch ihre Abhängigkeit von Windrichtung- und Stärke physikalisch einfach nur bedingt gegeben.

    Einem Motorboot hat, unabhängig davon aus welcher Richtung der Wind weht, zu jeder Zeit die Möglichkeit seinen Kurs zu ändern.

    Diesen Unfall hätte man durch diese Gesetzesänderung vermutlich nicht verhindern können, da der Surfer einfach nicht gesehen wurde. Aber zumindest wäre eine Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt die der Realität entspricht.

    Wir Surfer haben zwar keine Lobby aber wir sind viele! Da muss doch was machbar sein.

    PS: Um die Surfzone in Pelzerhaken gehört eigentlich eh ein Sperrgebiet für Motorboote die schneller als 5kn fahren! Da wird seit über 40 Jahren gesurft und das mit zeitweise bis zu 150 Surfer auf dem Wasser.

  9. Andreas Lindlahr sagt:

    Ein 61-Jähriger, der 30 Knoten schnell surft, wäre allein schon ein schöner Hammer.. Haha. Ein so derartig fitter Surfer hätte sich bei 30 Knoten Surf-Speed vermutlich mühelos von dem Motorboot fern gehalten. Trotzdem würde ich sagen, dass meisten 2 (Idioten) zu so einem Unglück gehören. Aber wie im Straßenverkehr auch, eine Maschine die ein hohes “Tötungs-Potential” hat, wie z.B. ein Auto oder ein Motorboot trägt auch die höhere Verantwortung. Eine angemessene Geschwindigkeit ist immer die Geschwindigkeit die Unfälle ausschließt. Der Mobo-Fahrer wird mit oder ohne seine Millionen nicht an einer angemessenen Strafe vorbei kommen. In meiner Heimatstadt Wedel hat ein Mercedes-Fahrer vor ein paar Jahren einen Freund unserer Tochter vor deren Kindergarten in der 30 Zone überfahren und sehr schwer verletzt. Sein Anwalt hat sofort auf Schadenersatz geklagt. Denn der Mercedes war schließlich arg verbeult. Kein Witz!! Er ist aber nicht damit durch gekommen.

  10. Hans B. sagt:

    Bei diesem geänderten Gesetz könnte ich lediglich den Sinn sehen, dass man dadurch Surfer und Segler aus offiziellen Fahrwassern raushalten will. Jeder weiß schließlich, dass eine große Fähre oder ein Frachtschiff, wenn es denn erst einmal in diesem Fahrwasser ist, kaum noch eine Chance hat, zu reagieren. Auf offener See ist solch eine Regelung, wonach die Surfer ausweichen müssen, aber Quatsch. Andererseits hatte die Berufsschifffahrt in der Regel ja ohnehin Vorfahrt. Warum das auch auf Sport- bzw. Privatboote ausgeweitet wurde, ist nicht nachvollziehbar.

    Man kann jetzt wirklich nur hoffen, dass das Gericht so viel Sachverstand zeigt bzw. sich unabhängige Gutachten einholt, die klarlegen, dass ein Surfer niemals dazu in der Lage ist, ein Motorboot, das 38 Knoten fährt, einzuholen und zu rammen. Zumal ja nur leichter Wind gewesen sein soll. Und wenn er tatsächlich sehr schnell gewesen sein sollte (was nicht anzunehmen ist), dann hält sich jeder Segler und Surfer schon aus Selbsterhaltungstrieb von solchen “Geschossen” fern.

  11. AB sagt:

    Vorfahrtsregeln hin oder her, sobald ich mich mit einem Fahrzeug in einem öffentlichen Raum bewege geht von mir eine Gefahr aus und nur ich alleine als Fahrzeugführer trage dann die Verantwortung. Dabei ist es egal, ob ich einen kleinen Smart bewege oder eine 100 Fuß Yacht.

    Ungeachtet der Schuldfrage wäre das Geld, was der Herr Geschäftsmann darauf verwendet Schaden von sich abzuwenden, beim Geschädigten weitaus besser aufgehoben.

    Mein Tip wie die Angelegenheit juristisch ausgeht.

    Die StA erhebt keine Anklage mangels öffentlichem Interesse, falls doch wird daraus ein Strafbefehlsverfahren mit entsprechender monetärer Strafe.
    Zivilrechtlich wird der Geschädigte im Wege des Vergleichs eine geringe Entschädigung erhalten, die vielleicht gerade mal ausreichen wird, die Kosten des Verfahren zu kompensieren.
    Darüber hinaus wird er noch viel “Spass” mit seinen Versicherungsträgern bekommen.

    Ich hoffe, dass ich mich irre!

    Dem Geschädigten wünsche ich dennoch die Kraft sein Leben wieder genießen zu können und dem Geschäftsmann wünsche ich die Kraft sich seiner Verantwortung bewusst zu werden und zu ihr zu stehen.

  12. sports78 sagt:

    mein mitgefühl gilt dem surfer und seiner familie. mit einer hexenjagd oder einem pranger
    für den mobofahrer ist denen aber nu wirklich nicht geholfen
    pranger ist mittelalter…und das ist gott sei dank vorbei.

    und wo du die immer vorhandene moralische verpflichtung von motorbootfahrern
    zur entschädigung hernimmst, ist mir unklar. gilt das im straßenverkehr auch für
    mercedes, bmw und audi oder sind nur porschefahrer moralisch verpflichtet, immer
    entschädigung zu leisten?

    und bevor mich hier irgendwer zerfleischt: ich habe kein motorboot und halte die
    generelle ausweichpflicht für surfer für hochgradigen unfug.
    wenn der mobotyp mit der nummer vom surfer im überholvorgang durchkommt, wäre
    das ein versagen der justiz auf ganzer linie.

    .

    • JC sagt:

      Für den Halter von KFZ und Hundehalter gibt es eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Das sollte mE auch für Motorbootfahrer geben.

  13. Bob Q sagt:

    An alle Bedenkenträger, Beschwichtiger und die Verständigen unter uns. Und auch die, die Schifffahrtsregeln im Schlaf beherrschen. Bei so einem Unfall ist es scheiß egal, wo letztlich die Schuld liegt. Moralisch bin ich als Motorbootfahrer immer verpflichtet, mich um eine Entschädigung zu bemühen. Und da dieser feiste Kerl eher noch das Gegenteil tut, muss ein Pranger her, an dem solche Leute hängen sollen – wenn auch nur via Social Media. Daher: Wer ist der Kerl? (der die Predator übrigens gerade versucht loszuwerden).

  14. Hans B. sagt:

    Als ich den Bericht und auch den Artikel gelesen habe, dachte ich, ich bin im “falschen Film”. Dass es eine Gesetzesänderung gab, nach der nun die Surfer tonnenschweren Motorbooten, die mit überhöhter Geschwindigkeit an der Küste entlang rasen, ausweichen müssen, hat wahrscheinlich kaum jemand gewusst. Wahrscheinlich das Produkt einer starken Lobby der Motorboothersteller und skrupellosen Nutzer. Und da meine ich nicht den Motorbootfahrer, der gemütlich am Sonntag seine Runden dreht.

    Man fragt sich, was in diesem Menschen vorgeht, wenn er es nicht einmal für nötig hält, sich nach dem Befinden seines “Opfers” zu erkundigen. Wie viel Gefühlskälte und Egoismus muss solch einem Menschen innewohnen. Es zeigt aber auch, dass es eine Oberschicht gibt, die sich alles herausnehmen und die vor allem weiß, dass sie mit Geld sogar das Recht zu ihren Gunsten manipulieren kann. Wie ist es sonst zu erklären, dass im Gutachten ernsthaft nicht ausgeschlossen wurde, dass der Surfer bei mittleren Winden eine Yacht überholt hat, die mit 38 Knoten gefahren ist. Hier wird das Recht schlichtweg zugunsten eines Millionärs verbogen.

    Ich wünsche normalerweise keinem Menschen etwas Schlechtes, diesem Typen wünsche ich aber, dass auch er einmal am eigenen Leib oder in der Familie solch einen Schicksalsschlag erleidet.

  15. Käpt'n Blaubär sagt:

    Das Anprangern kann ich nicht nachvollziehen. Damit sind schon Andere auf die Schnauze geflogen. Was wirklich passierte, weiß keiner von uns. Der Artikel in “Die Zeit” ging mir sehr nah. Ebenso sollte man aber bedenken, dass es viele Sensationsjournalisten da draußen gibt, die nur darauf warten, sich an einem Klischee (Böser grausamer Luxusyachtbesitzer mit Herz aus Stein rammt Surfer) zu bedienen, was man hier und da noch “tunen” kann.

    Ich will niemanden in Schutz nehmen, aber man kann es sich nicht immer leicht machen und gleich alles vorverurteilen. Für die Klärung und ggf. Sanktionierung ist ein (hoffentlich) unparteiisches Gericht zuständig.

    Segler vs. MoBo-Fahrer: Beide Seiten sind nicht perfekt. MoBo-Fahrer verbrennen zwar eine Menge Sprit, aber ebenso gibt es die so tollen Segler, die ihre öligen Bilgen auf See auspumpen.

    Im Straßenverkehr sind die Audi-, BMW- und Mercedes-Fahrer auch immer die Bösen. Warum nicht dieses Stammtischniveau auch für die Wasserstraßen auf den Tisch legen?

    P.S.: Ich segle gegen den Strom, da mir dieses Bashing beider Seiten ordentlich auf den Zeiger geht.

    Noch einmal mein Appell: Lasst das Profis klären! Wer weiß, was noch alles für Fakten ans Tageslicht gelangen und was noch an Gegengutachten kommt.

    Ich wünsche dem Surfer das Beste. Hoffentlich verheilen wenigstens die seelischen Wunden 🙁

    • JC sagt:

      Fakt ist, der Typ ist mit 38 kn 1/2 sm vom Ufer entfernt unterwegs gewesen. Das reicht mir vollkommen für eine Verurteilung, da kann noch ans Tageslicht kommen was will. Kein blindes Vertrauen in die Justiz. Richter sind auch nur Menschen, auch wenn sie eine andere Sprache sprechen.

    • Backe sagt:

      Alleine die Tatsache, dass der Motorbootfahrer bereits am Tag nach dem Unfall eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei im Anschlag hatte zeigt doch, dass er genau wusste, was er da getan hat. Und dass er sich verdammt anstrengen muss (finanziell gesehen), um aus der Nummer wieder rauszukommen.

      Seine “hervorragenden” Anwälte werden ihm dann alles genau in die Feder diktiert haben: Bloß keine Entschuldigung ans Opfer, zuvorkommende Kommunikation in Richtung Behörden, Beauftragung eines “völlig unvoreingenommenen” Gutachters, der das aggresive Geschwindigkeitspotential des Surfbrettes beurteilt … Meine Güte, man kennt das doch alles bis zum Erbrechen.
      Sorry, Blaubär, davon auszugehen, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, ist erstaunlich naiv … Was einzig zählt ist die Frage, ob du einen Anwalt für 500 Tacken am Tag hast, oder drei für jeweils 5000.

      Und natürlich auch welche politischen Interessen dahinter stehen…
      Es sollen ja in Neustadt auch in Zukunft Motorbratzen für ein paar Millionen Tacken verschachert werden … Arbeitsplätze, Marinaauslastung, Gewerbesteuereinnahmen … Blablabla.

      Vermutlich wird die Fa. Sunseeker (in Person der sich bei dem Unfall durch außerordentlichen Mut ausgezeichneten Pressesprecherin) just an diesem Wochenende in Neustadt wieder mal dem Bürgermeister von Neustadt, dem Landrat und dem Marinabetreiber Kaviarhäppchen servieren und bei einem Schlückchen Veuf Clicquot verdeutlichen, dass man hier leider sofort die Zelte abbrechen müsste, wenn nun eventuell doch wieder ein Tempolimit auf dem Wasser diskutiert werden sollte.

      Das ist der eigentliche Skandal: Dass solche Dinge immer im lederbezogenen Hinterzimmer ausgekungelt werden!

      • Yuammy sagt:

        Ein Fall für die Küstenwache!

        …also weiter beobachten und dann geschwind ein Drehbuch schreiben 😉

        • Backe sagt:

          Sorry, aber das hier ist grausame Realität, kein Unterhaltungstöffchen.
          Eine Vorabendserie wie die Küstenwache könnte dem niemals gerecht werden.

          Wenn überhaupt müsste es eine journalistisch akkurate Reportage in einem ernstzunehmenden TV-Journal (z.B. Frontal24) abgeben, quasi die TV-Ausgabe des ZEIT-Artikels, die die moralischen Maßstäbe hinterfragt, die hier offensichtlich verbogen werden.

      • Torsten Graf sagt:

        Ich denke, dass die Anwälte sehr naiv waren, wenn sie so ein Gutachten aus der Tasche zaubern. Da waren ein paar Jungspunde unterwegs (oder der Mandant wollte es so – er zahlt ja!). Der Bericht der BSU ist die Antwort. Und dann noch ein Tatverdächtiger, der den Knall nicht gehört hat. Den Verweis auf seinen Stundenlohn ggü. dem Zeit-Journalisten wird er noch bereuen. Richter lesen so etwas. Auch wenn sie es nicht berücksichtigen dürften. Wir werden sehen. Ich vertraue der Justiz. Es wird zu einer Haftstrafe auf Bewährung kommen und dann ist der Weg für die Zivilklage frei. Macht das Opfer leider auch nicht wieder gesund…

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