Wer ein Handfunkgerät hat, darf es nach derzeitigen Regeln nur auf seinem eigenen Schiff benutzen, und nicht etwa auf ein Charterboot mitnehmen. Ein Düsseldorfer Segler hat nun eine Petition gestartet, um eine Änderung anzustrengen.

„Ich hatte letztes Jahr ein Folkeboot auf der Ostsee gechartert, davor das Jahr eine Albin in Schweden und dieses Jahr eine Maxus in NL. Keines dieser Boote hat ein Funkgerät und daher auch keine Zuteilungsurkunde. Wenn ich auf irgendeinem der Schiffe aus Sicherheitsgründen meine Handfunke benutze, kann das teuer werden.“
Christian Meese, Softwareentwickler aus Düsseldorf, sieht in den derzeitigen Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Manko. Bislang ist es so, dass jede Funkanlage einem bestimmten Boot zugeordnet wird und auch nur dort betrieben werden kann. „Als Charterer findet man in den seltensten Fällen ein Handfunkgerät an Bord vor. Dies erschwert die Kommunikation mit anderen Schiffen, Schleusen, Brücken und Häfen erheblich. Im schlimmsten Fall ist man von sicherheitsrelevanten Informationen abgeschnitten. Diese Situation ist nicht nur unpraktisch, sondern auch potentiell gefährlich.“ So beschreibt es Meese in dem Einleitungstext der Petition, die er gestern, am 5. Juni 2025 gestartet hat. (Hier geht es zur Petition)
Lösung wie in Großbritannien angestrebt
Meese hat mit seiner Begründung durchaus einen Punkt…
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