3 Antworten zu „Rettungsaktion: Aus Seenot gerettete US-Familie verklagt Telefongesellschaft“
walte
sagt:
Bin selbst individualistischen Seglern sehr zugetan. Von mir aus kann jeder tun und lassen was er will. Vollkasko mit Allem oder alternativ nicht mal eine Krankenversicherung. Jeder nach seiner Fasson.
Allerdings, wer mit einer 4-köpfigen Familie um die Welt segelt und sich gegen eine Versicherung entscheidet nimmt meines Erachtens Folgendes an:
– Wir können einen Verlust komplett ausschließen
– Wir können einen Totalverlust finanziell auffangen bzw. es ruiniert uns nicht
Wer für diese Punkte Unwägbarkeiten für nicht tragbar hält sollte sich (insb. mit 2 kl. Kindern) versichern. Wenn dazu das Geld nicht reicht dann sollte man nicht Segeln gehen.
Nun ist die Seifenblase leider geplatzt. Schade. Man „steht plötzlich völlig mittellos da“. Ist nun tatsächlich die Telefongesellschaft dafür haftbar? Das mögen Richter entscheiden. Wiese hatte man denn kein redundantes Kommunikationsmittel dabei, Kurzwelle o.Ä.? Ich finde, das Beschreiten des Rechtsweges hat in diesem Fall ziemlich Geschmäckle… Wird in den USA geklagt?
Das sie mit der jungen Familie Segeln gehen wollten ist nicht dumm. Sich nicht gegen ruinöse Schäden zu versichern schon…
Luke
sagt:
Hätte man den Arzt nicht auch über Funk-Relais kontaktieren können? Sich lediglich auf eine einzige Kommunikationstechnik zu verlassen ist ja nicht so schlau – die Bergung wurde dann ja auch über Funk erledigt.
Ich verstehe nicht, wie man sein Boot nicht VK versichert.
Ich verstehe auch nicht, weshalb man die Telefongesellschaft jetzt haftbar machen möchte.
Das fällt bei mir beides unter „hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen geschnappt“
Dennoch kann ich nichts unverantwortliches finden.
3 Antworten zu „Rettungsaktion: Aus Seenot gerettete US-Familie verklagt Telefongesellschaft“
sagt:
Bin selbst individualistischen Seglern sehr zugetan. Von mir aus kann jeder tun und lassen was er will. Vollkasko mit Allem oder alternativ nicht mal eine Krankenversicherung. Jeder nach seiner Fasson.
Allerdings, wer mit einer 4-köpfigen Familie um die Welt segelt und sich gegen eine Versicherung entscheidet nimmt meines Erachtens Folgendes an:
– Wir können einen Verlust komplett ausschließen
– Wir können einen Totalverlust finanziell auffangen bzw. es ruiniert uns nicht
Wer für diese Punkte Unwägbarkeiten für nicht tragbar hält sollte sich (insb. mit 2 kl. Kindern) versichern. Wenn dazu das Geld nicht reicht dann sollte man nicht Segeln gehen.
Nun ist die Seifenblase leider geplatzt. Schade. Man „steht plötzlich völlig mittellos da“. Ist nun tatsächlich die Telefongesellschaft dafür haftbar? Das mögen Richter entscheiden. Wiese hatte man denn kein redundantes Kommunikationsmittel dabei, Kurzwelle o.Ä.? Ich finde, das Beschreiten des Rechtsweges hat in diesem Fall ziemlich Geschmäckle… Wird in den USA geklagt?
Das sie mit der jungen Familie Segeln gehen wollten ist nicht dumm. Sich nicht gegen ruinöse Schäden zu versichern schon…
sagt:
Hätte man den Arzt nicht auch über Funk-Relais kontaktieren können? Sich lediglich auf eine einzige Kommunikationstechnik zu verlassen ist ja nicht so schlau – die Bergung wurde dann ja auch über Funk erledigt.
sagt:
Ich verstehe nicht, wie man sein Boot nicht VK versichert.
Ich verstehe auch nicht, weshalb man die Telefongesellschaft jetzt haftbar machen möchte.
Das fällt bei mir beides unter „hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen geschnappt“
Dennoch kann ich nichts unverantwortliches finden.