Schleswig-Holstein öffnet Häfen: Segler dürfen ab 4. Mai wieder zu ihren Schiffen

Auslaufverbot aufgehoben

Jüngste Berichte, dass Wassersportler in Schleswig Holstein mit einer Verlängerung der Corona-Restriktionen rechnen müssen, waren voreilig. Wirtschaftsminister Buchholz verkündet Lockerungen für Yachties.

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3 Antworten zu „Schleswig-Holstein öffnet Häfen: Segler dürfen ab 4. Mai wieder zu ihren Schiffen“

  1. Friedrich

    sagt:

    Leute, wer es noch nicht gemerkt hat: wir leben neuerdings im Polizeistaat. Es ist verboten, was nicht erlaubt ist. Im freiheitlichen Rechtsstaat ist das genau umgekehrt. Es ist ales erlaubt, was nicht verboten ist. Die nachstehende Posse lässt einen nun endgültig am Verstand unserer „Lebensretter“ (=Beamten) verzweifeln. Sein Boot in einem Festlandshafen besuchen, zu Wasser lassen und benutzen etc. ist erlaubt. Auf einer Insel angeblich weiterhin nicht. Nota bene: die Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patienten des Inselkrankenhauses in Fehmarn kann man nicht überfordern. Es gibt keine Beatmungsbetten und auch auch keine Intensivstation. Super auch die Infektionsgefahr beim nächtlichen Pinkeln. Das Land ist aus den Fugen. Man lese selbst den Brief der Gemeinde Fehmarn an die Yachthäfen der Insel:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    am heutigen Morgen fand eine Besprechung in der Stadtverwaltung unter Beteiligung der Landespolizei und der Wasserschutzpolizei statt. Hier wurden die bisher vorliegenden Regelungen und Vorschriften intensiv diskutiert und Kontakt sowohl mit dem Kreis Ostholstein als auch mit dem Land Schleswig – Holstein aufgenommen.

    Zum Bereich der Sportboothäfen kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass diese gemäß § 6 Absatz 3 Ziffer 8 SARS-CoV-2-BekämpfVO zwar grundsätzlich zu schließen sind, die Sportboothäfen jedoch nach Absatz 8 abweichend davon einen eingeschränkten Betrieb durchführen dürfen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Die Toilettenräume dürfen tagsüber geöffnet sein.

    In der Begründung zur Verordnung wir ausgeführt, dass Sportboothäfen im eingeschränkten Umfang wieder öffnen dürfen. Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt. Strom und Wasserversorgung sollen wieder gewährleistet sein. Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten [Anmerkung: Diese Regelung scheint etwas verfrüht, da Duschen und Gemeinschaftsräume generell zu schließen sind]. Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts [Anm. 22 Uhr – 6 Uhr, gemeinsame Auslegung Verwaltung und Wasserschutzpolizei] nicht benutzt werden und sind zu schließen.

    Die generellen Regelungen zur Hygiene und zum Kontaktverbot gelten auch für die weiterführenden Bereiche, insb. beim Kranen bzw. beim Betrieb des Winterlagers.

    Soweit die aktuellen Regelungen.

    Die Formulierung der Landesverordnung zwingt zu der Auslegung, dass Bootseigner Fehmarn (weiterhin) nicht betreten bzw. sich nicht auf Fehmarn aufhalten dürfen (z.B. zum Zweck der Herstellung der Benutzbarkeit des Boots bzw. zum Ein- oder Auslaufen von und nach Fehmarn), es sei denn sie haben hier ihren ersten Wohnsitz oder für sie gelten (zufällig) andere Ausnahmegründe nach § 4, d.h. sie sind z.B. auch Zweitwohnsitznehmer oder Dauercamper (mind. 5 – Monats – Vertrag).

    Diese Regelung ist schwer zu akzeptieren, da sie ein deutlicher Standortnachteil für die Sportboothäfen der Insel Fehmarn wäre und eine (infektionsbedingte) Begründung hierfür nicht unmittelbar ersichtlich ist. Die Stadt Fehmarn hat sich in einer Stellungnahme des Städteverbandes SH vor ca. einer Woche noch dafür stark gemacht, dass eine Öffnung der Sportboothäfen nur unter Rahmenbedingungen denkbar ist, die für alle Häfen (Inseln und Festland) gleichzeitig und gleichberechtigt gelten und in diesem Zuge auf die notwendige Lockerung der diesbezüglichen „Insel – Beschränkungen“ hingewiesen. Dies scheint bisher noch nicht beachtet worden zu sein. Die Stadt Fehmarn hat heute erneut Kontakt mit dem Kreis Ostholstein und mit dem Land Schleswig – Holstein aufgenommen, um auf die Konsequenzen dieser Regelung und die Notwendigkeit einer entsprechenden Korrektur hinzuweisen. Eine verbindliche Rückmeldung liegt hierzu (Sonntag, 03.05., 12:45 Uhr) leider noch nicht vor.

    Wir werden Sie umgehend über weitere Erkenntnisse informieren.

    Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen“

    Und solchen Leuten erlauben wir, unser Land zu ruinieren.Setzen 6!

  2. Matzke

    sagt:

    Ist ja toll fuer die Segler und Ihre Jachten in SH.
    Wann können denn die Segler aus allen Bundesländern endlich zu Ihren Jachten nach MVP?
    Wir sind Sportler & Eigentümer die rechtswidrig ausgesperrt wurden und die unwissenschaftliche sowie statistische Corona-Zahlen-Panlkmache als mündige und rechtschaffene Buerger satt haben.
    Ich fühle mit allen Angehoerigen mit die durch/mit Covid-19 einen lieben Menschen verloren haben ohne persoenlichen Abschied und gemeinsame Trauer. Unabsehbar die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Totalquarantaene in allen Bereichen der Republik mit ausgehebeltem Grundgesetz.
    Tolle Masche:
    die Menschen, die am Beginn der Massnahmen mit Vertrauen, Disziplin und Angst aber auch verunsichert
    über den Flickenteppich an Covid-19 Massnahmen alles erduldet haben, immer weiter täglich mit Panikmeldungen, Vertröstungen bzgl. weiterer kleiner Lockerungsschritte hinzuhalten.
    Wir erwarten das unsere berechtigten Anfragen bzgl. dem Timing und Umfang der faelligen Lockerungsmassnahmen mit konkreter Benennung des betroffenen Personenkreises endlich erfolgen.

    Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel
    Harald von der Breeze & Cirrus

  3. Unser Boot liegt derzeit in Papenburg und wir möchten es gerne von dort nach Stade bzw. anschließend nach Augustenborg überführen, wo wir erstmalig unseren Sommer- und Winterliegeplatz gebucht haben. Bei allen angekündigten Lockerungen in SH bleibt allerdings immer noch unklar, ob auswärtige Wassersportler nun auf der Überführung oder auch sonst Häfen zur Übernachtung in SH anlaufen dürfen, oder ob dies als untersagte, touristische Aktivität eingestuft wird. Das würde dann weiterhin bedeuten, das Segler zwar ihren SH-Hafen verlassen dürfen, aber keinen anderen Hafen anlaufen dürfen. Gibt es diesbezüglich Erkenntnisse bzw. Aussagen aus dem Kieler Landtag?