Der Prozess um den mutmaßlich ermordeten Segler in Schweden geht in die entscheidende Phase. Am 28.11. soll das Urteil gesprochen werden. Welche Rolle dabei das zufällig aufgenommenes Video eines Flugzeuges spielt. Ein DLRG-Arzt interpretiert die Bilder der Szene.

Es ist der 1. August 2024, ein klarer Sommertag über dem Schärengürtel vor Göteborg. Ein Spezialflugzeug der schwedischen Küstenwache zieht seine Bahnen, um Küstenverläufe zu kartieren. Der Kameramann an Bord zoomt auf eine kleine Bewegung weit unten, rund tausend Meter unter ihm. Auf dem Bildschirm erscheinen zwei winzige Punkte im Meer – zwei Menschen, ein Boot, die Wellen. Sekunden später drückt der Mann die Sprechtaste und sagt: „Ich habe gerade einen Mord gesehen.“
Streit unter guten Freunden
Was die Kamera in diesem Moment festhält, ist inzwischen Teil eines Mordprozesses in Berlin. Es geht um zwei alte Freunde aus der deutschen Segelszene, Andreas F. und Thomas B., 65 und 71 Jahre alt, beide erfahrene Segler, beide aus Berlin. Sie hatten an dem International Multihull Meeting im norwegischen Horten teilgenommen, wollten anschließend durch das Kattegat Richtung Heimat segeln. Doch die gemeinsame Rückfahrt auf dem F-24 Trimaran „Jolly Rose“ endete tödlich. Thomas B. ertrank – und sein Freund steht seither unter dem Verdacht, ihn absichtlich getötet zu haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eskalierte an Bord ein Streit, „aus nichtigem Anlass“. In dessen Verlauf soll Andreas F. den Freund mit einem metallenen Teil eines Rettungsrings auf den Kopf geschlagen haben. Thomas B. sei ins Wasser gestürzt, schwer verletzt und wehrlos. Dann, so der Vorwurf, sprang Andreas F. hinterher – nicht, um zu helfen, sondern um ihn unter Wasser zu drücken, bis er ertrank. Was zunächst wie ein tragischer Unfall aussah, wurde durch das Luftvideo zu einem mutmaßlichen Tötungsdelikt.
Die Verteidigung bestreitet das. Andreas F. sagt, er habe helfen wollen, habe in Panik gehandelt, versucht, den Freund zu fassen, ihn über Wasser zu halten, sei aber selbst in die Strömung geraten. „Es war ein Unfall“, erklärte er vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft dagegen spricht von einem „heimtückischen Mord“, begangen aus Wut, mit klarem Vorsatz, in einem Moment, da das Opfer keine Chance mehr hatte.

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