Sportschifffahrtsverordnung: ADAC und VMWD nehmen Stellung

„Wertigkeit und Relevanz des Befähigungsnachweises könnte leiden“

Die geplante Neuregelung rund um die Sportbootführerscheine sorgt weiterhin für Diskussionen. Nun haben sich die beiden Verbände ADAC und VMDW mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Sie sehen Optimierungsbedarf. 

Stellungnahme des ADAC und VMDW © ADAC e.V.

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat am 16. Oktober den Referentenentwurf für eine neue, einheitliche Sportschifffahrtsverordnung (SportSchVO) vorgelegt. Das Ziel ist es, die aktuell geltenden sechs verschiedenen Verordnungen für die Sport- und Freizeitschifffahrt zusammenzufassen und zu modernisieren, um das Sportschifffahrtsrecht künftig ganzheitlicher abzubilden.

Das grundsätzliche Vorhaben, das eine langgehegte Forderung verschiedener Interessenvertreter aufgreift, wird vom ADAC und dem Verband Maritime Wirtschaft Deutschland (VMWD) in einer gemeinsamen, 27-seitigen Stellungnahme begrüßt. Die Verbände befürworten sowohl die angestrebte Harmonisierung der Regelwerke als auch das Ziel, Gefährdungspotenziale bei der Ausübung des Wassersports zu verringern.  Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sehen ADAC und VMWD an mehreren zentralen Stellen Optimierungsbedarf, der im weiteren Bearbeitungsprozess in den Fokus genommen werden sollte.

Beibehaltung amtlicher Sportbootführerscheine gefordert

Ein Hauptkritikpunkt betrifft die geplante Neuregelung im Führerscheinwesen, bei der der amtliche Sportbootführerschein (SBF) durch anerkannte Befähigungsnachweise von Verbänden ersetzt werden soll, um schlankere Verfahren zu ermöglichen. Die Verbände halten nach wie vor die Beibehaltung eines amtlichen SBF für die bessere Lösung, wobei der Prozess durchdigitalisiert und Bürokratie abgebaut werden müsste. Dies spiegelt auch die mehrheitliche Meinung einer im ADAC Skipper Club durchgeführten Nutzerbefragung wider. Im Ersatz des SBF durch amtlich anerkannte Verbandsscheine sehen ADAC und VMWD die Gefahr, dass die Wertigkeit und Relevanz des Befähigungsnachweises leiden könnten. Daher fordern sie klare Vorgaben des BMV bezüglich der Anerkennung sowie der Fach- und Rechtsaufsicht. Zudem müsse die unveränderte internationale Anerkennung (ICC) der Scheine sichergestellt werden, wobei das Zertifikat direkt mit dem Befähigungsnachweis auszustellen sei.

In den praktischen Prüfungsverfahren sehen die Verbände ebenfalls Handlungsbedarf, um Ungleichbehandlung zu vermeiden. Die optional vorgesehene Durchführung von Anker- und Schleusenmanövern, die von den lokalen Gegebenheiten abhängig ist, führe zu ungleichen Prüfungsbedingungen. Hier fordern ADAC und VMWD einheitliche Standards. Ein nicht bestandener Prüfungsteil solle einen Tag später wiederholt werden können, und es müsse auch weiterhin möglich sein, Prüfungen für den Befähigungsnachweis „See“ auf Binnenschifffahrtsstraßen abzulegen. Zudem sollte Ausbildern die Prüfertätigkeit gestattet werden, sofern ihre Neutralität gewährleistet ist.

Weitere Forderungen betreffen spezifische Fahrzeuge und technische Aspekte:

Wassermotorräder wie Jetskis sollten vom Grundsatz her genauso behandelt werden wie Sportboote, da die aktuellen Vorschläge als zu restriktiv angesehen werden.

Für Kanus und Kajaks sehen die Verbände im neu aufgenommenen Gutachten eine Überregulierung und fordern stattdessen eine vom Hersteller erstellte Risikoanalyse gemäß Produktsicherheitsgesetz.

Zur Schaffung von mehr Sicherheit auf Charterscheinstrecken schlagen ADAC und VMWD vor, den Gelegenheitsverkehr auf Sportbooten bis maximal zwölf Personen explizit in die Verordnung aufzunehmen.

Die CE-Kennzeichnung von Booten könne keinesfalls als Nachweis der Fahrtauglichkeit herangezogen werden.

Die Verbände plädieren für eine Regelung zur Entziehung des Nachweises analog zum Straßenverkehrsrecht und fordern eine einheitliche Verwendung von Begrifflichkeiten, um Irritationen zu vermeiden.

Zu den weiteren beabsichtigten Änderungen des BMV, die von den Verbänden begrüßt werden, gehören die Abschaffung der Fahrerlaubnispflicht für Segelboote in den Berliner Gewässern sowie die künftige Anwendung der Führerscheinpflicht ab 11,03 Kilowatt Leistung unabhängig von der Antriebsart, was die bisherige Sonderregelung für Elektro-Sportboote aufhebt.

Die Stellungnahme von ADAC und VMWD, die unter anderem vom Deutschen Tourismusverband und IHKs mitgetragen wird, ist fristgerecht eingereicht worden. Das BMV beabsichtigt, das Rechtsetzungsverfahren noch im Jahr 2025 abzuschließen, sodass die Verordnung zur Saison 2026 in Kraft treten könnte. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen nach einer Übergangsfrist im Wesentlichen zum 1. Januar 2028 Anwendung finden. Die Verbände versichern ihre Bereitschaft, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten und bieten dem BMV ihre Unterstützung, etwa bei der Etablierung eines „Experten-Kontrollgremiums Sportschifffahrt“, an.

 

Eine Antwort zu „Sportschifffahrtsverordnung: ADAC und VMWD nehmen Stellung“

  1. Hans W.

    sagt:

    Ich finde die Diskussion zutiefst unehrlich. Wir alle wissen, dass ein Befähigungsnachweis keine Befähigung in unserem seemännischen Sinne nachweist, sondern nur dass man eine Dulli-Prüfung bestehen kann. Lasst und die Führerscheine einfach abschaffen. Die KVR und anderen Verordnungen gelten dadurch ja trotzdem unbedingt weiter, weshalb keine Gefahr zu vermuten ist. Oder hat schon mal jemand das Gegenteil bewiesen?

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