Steinhuder Meer: Gerichtsverhandlung über ein einjähriges Fahrverbot. Was dahinter steckt

Revierverbot

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wird seit gestern über eine weitreichende Maßnahme verhandelt: Ein Segler soll mehrfach gegen das Nachtfahrverbot auf dem Steinhuder Meer verstoßen haben. Die Behörde reagierte mit einem Nutzungsverbot des Reviers für die Dauer von einem Jahr. Ist das rechtmäßig?

Segeln ist auf dem Steinhuder Meer nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. © H. Meier/Steinhuder Meer Tourismus

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover befasst sich nun genau mit dieser Frage, ob ein solches „Segelverbot“ rechtmäßig ist. Nach Angaben des Gerichts geht es um Vorfälle im Spätsommer 2024, darunter wiederholtes Segeln während der gesperrten Nachtzeiten sowie das Fahren ohne vorgeschriebene Kennzeichnung. Aus Sicht der Region ergibt sich daraus die Prognose, dass auch künftig mit Verstößen des Seglers zu rechnen sei. Auf dieser Grundlage stützt sie das angestrebte einjährige Befahrensverbot. Der Skipper darf nach einem entsprechenden Urteil das Steinhuder Meer ein Jahr lang nicht befahren.

„Gefahrenabwehrende Maßnahme“

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2 Kommentare zu „Steinhuder Meer: Gerichtsverhandlung über ein einjähriges Fahrverbot. Was dahinter steckt“

  1. Nachteulenspiegel

    sagt:

    Interessant wäre ja mal, ob er den Tümpel gar nicht mehr nutzen darf…. oder nur als Skipper?
    Oder ist ihm für das Boot die Zulassung entzogen worden?

    1. Peter Anhalt

      sagt:

      Guckst du in obigen Link:
      „Am kommenden Montag, 16.02.2026, wird die Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Entscheidung der Region Hannover verhandelt, mit der diese den Kläger für ein Jahr von dem Gemeingebrauch am Steinhuder Meer ausgeschlossen hat. Der Ausschluss erstreckt sich auf sämtliche erlaubten (Wasser-)Fahrzeuge.“
      Schwimmen darf er wohl noch.

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